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Höhere Mehrwertsteuer
Ständerat prüft «Sicherheitsprozent» für Armee und AHV

Vom 9. September bis 27. September findet im Bundeshaus die Herbstsession des National- und Ständerates statt. Blick erklärt dir die wichtigsten Geschäfte – und hält dich mit dem Sessionsticker auf dem Laufenden.
Publiziert: 08:05 Uhr
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Aktualisiert: 09:50 Uhr

Kurz zusammengefasst

  • Nationalrat debattiert über Uno-Palästinenserhilfswerk und Individualbesteuerung
  • Ständerat diskutiert über den Uno-Migrationspakt und dessen Risiken
  • Armeebudget soll bis 2030 auf ein Prozent des BIP steigen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Politik-Redaktion / SDA
12:47 Uhr

Räte einigen sich auf Kulturbeiträge für die Jahre 2025 bis 2028

Die eidgenössischen Räte haben sich über die Finanzierung der Förderbeiträge des Bundes für die Kultur für die Jahre 2025 bis 2028 geeinigt. Die Kulturstiftung Pro Helvetia bekommt für ihre Auslandsaktivitäten insgesamt 186,9 Millionen Franken. Die Beiträge sind somit parlamentarisch bereinigt.

Der Ständerat hatte am vergangenen Dienstag auf seinem Standpunkt beharrt, die Mittel für Pro Helvetia nicht um 6,5 Millionen auf 180,4 Millionen Franken zu kürzen. Am Donnerstag lenkte der Nationalrat mit 106 gegen 79 Stimmen bei zwei Enthaltungen ein. Der Bundesrat hatte ebenfalls den höheren Betrag beantragt.

Der Zahlungsrahmen für Pro Helvetia ist Teil der neuen Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2025 bis 2028. Sie besteht aus zwölf Erlassen. Die Bundesbeschlüsse darunter bilden die Voraussetzung dafür, dass der Bund unter anderem für Finanzhilfen des Bundesamts für Kultur, für die Filmförderung des Bundes, für das Schweizerische Nationalmuseum und für die Kulturstiftung Pro Helvetia rund 990 Millionen Franken bereitstellen kann.

Eine letzte Differenz zur Anrufungskompetenz der Parteien an eine neu zu schaffende Kommission für historisch belastetes Kulturerbe bleibt allerdings offen: Bei der Beratung der dafür nötigen gesetzlichen Grundlage im Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer entschied der Nationalrat, dass die Kommission bei Streitigkeiten auch nur einseitig angerufen werden kann.

So hatte dies auch der Bundesrat vorgesehen. Der Ständerat hingegen will, dass die Kommission im Einverständnis aller Parteien tätig werden soll. Wegen dieser Differenz wird sich der Ständerat noch einmal über die Vorlage beugen müssen.

09:20 Uhr

Ständerat prüft «Sicherheitsprozent» für AHV und Armee

Der Ständerat lässt prüfen, ob zu Gunsten der Armee und der AHV die Mehrwertsteuer befristet erhöht werden soll. Er hat eine Motion von Benedikt Würth (Mitte/SG), die ein zusätzliches «Sicherheitsprozent» bei der Mehrwertsteuer verlangt, an die Finanzkommission überwiesen.

Der Ständerat fällte den Entscheid am Donnerstag oppositionslos, auf Antrag von Beat Rieder (Mitte/VS). Wolle man aus den ideologischen Gräben rund um die Finanzen, die Armee und die AHV herauskommen, brauche es einen guten Vorschlag der Finanzkommission, sagte er. Würth fordert mit der Motion eine Erhöhung möglichst ab Anfang 2026.

Er begründete den Vorstoss mit dem strukturellen Defizit beim Bund, dem Finanzbedarf der AHV und dem Nachrüstungsbedarf bei der Armee. Dazu fordert er zwei separate Vorlagen. Mit einer soll – für die AHV und nicht zuletzt für die 13. AHV-Rente – die Mehrwertsteuer für fünf Jahre um 0,6 Prozentpunkte erhöht werden.

Die zweite soll – auch fünf Jahre lang – zusätzliche 0,4 Prozentpunkte Mehrwertsteuer für die Armee einbringen. Hintergrund ist, dass die Armeeausgaben auf ein Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) steigen sollen. Mit dem Geld soll die Armee nach heutigem Stand ausgerüstet werden.

Der Bundesrat beantragt ein Nein zur Motion. Die 13. AHV-Rente will er ebenfalls über die Mehrwertsteuer finanzieren, auf Dauer und mit zusätzlich 0,7 Prozentpunkten Mehrwertsteuer. Die Armeeausgaben will er bis 2035 auf 1 Prozent des BIP erhöhen.

Wolle das Parlament schneller vorgehen, sei mehr Mehrwertsteuer «eine mögliche Lösung». Der Ständerat beschloss, die Armeeausgaben schon bis 2030 auf ein Prozent des BIP anzuheben. Der Nationalrat entscheidet am Donnerstag über die geplanten Ausgaben für die Armee.

09:18 Uhr

Arbeitslosenversicherung erhält temporär weniger Geld vom Bund

Der Bund steckt wegen der angeschlagenen Bundesfinanzen über die nächsten fünf Jahre 1,25 Milliarden Franken weniger Geld in die Arbeitslosenversicherung. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat eine entsprechende Vorlage des Bundesrats gutgeheissen.

Aufgrund drohender Milliardendefizite in der Bundeskasse will der Bundesrat in den Jahren 2025 bis 2029 den Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt 1,25 Milliarden Franken kürzen. Der Ständerat nahm das entsprechende Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 in der Gesamtabstimmung mit 42 zu 2 Stimmen an.

Die Mehrheit im Parlament war der Auffassung, dass die geplante Kürzung einen wesentlichen Beitrag leiste, um die strukturellen Defizite ab 2025 zu bereinigen. Die Massnahme könne ohne Auswirkungen auf die Leistungen der ALV umgesetzt werden. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.

18.09.2024, 19:54 Uhr

Nationalrat stimmt künftiger Ausrichtung der Armee zu

Nach rund vierstündiger Diskussion um die Zukunft der Armee zieht der Nationalrat für heute einen Schlussstrich. Die Nationalrätinnen und Nationalräte sind am Nachmittag im Grundsatz auf die geforderten Änderungen eingetreten. Nun geht es um die Detailberatung. Über einen von sechs Bundesbeschlüssen wurde am Mittwoch bereits abgestimmt, der Rest folgt morgen.

Beim ersten Beschluss ging es um die strategische Ausrichtung der Armee bis 2035. Mit 131 zu 58 Stimmen wurde er angenommen. Im Kern sieht die Strategie vor, dass die Armee die Verteidigungsfähigkeit stärkt.

Eine linke Minderheit der vorberatenden Kommission um die Berner SP-Nationalrätin Andrea Zryd schlug ein alternatives Armeemodell vor. Sie wollte statt von Verteidigungsfähigkeit von der «Fähigkeit zu Schutz und Rettung der Bevölkerung in einem hybriden Konfliktumfeld und im Katastrophenfall» sprechen. Der Antrag wurde jedoch deutlich abgelehnt. Eine stärkere Ausrichtung auf den Katastrophenschutz werde der sicherheitspolitischen Lage in Europa und dem Verfassungsauftrag der Armee nicht gerecht, argumentierte Verteidigungsministerin Viola Amherd. 

Die Grünen wollten gar nicht auf den ersten Teil der Armeebotschaft eintreten. Im Entwurf des Bundesrats mangle es an Prioritätensetzung, kritisierte Minderheitssprecher Fabien Fivaz (Grüne/NE) in der Eintretensdebatte ohne Erfolg. Es fehle eine Abwägung zwischen neuen Gefahren wie Cyberangriffen oder Desinformation einerseits und der traditionellen Verteidigungsfähigkeit andererseits. Dies führe zu einer zu teuren Lösung, die Einsparungen in anderen Bereichen nötig mache.

Die Grünen standen mit dieser Haltung in der grossen Kammer jedoch allein da. Ein einziger Antrag wurde angenommen: Die Freiburger Mitte-Nationalrätin Liliane Chappuis schlug vor festzuhalten, dass die Armee ihre Fähigkeiten im Bereich des Schutzes der kognitiven Integrität von Einzelpersonen und Bevölkerung weiterentwickeln soll. Damit ist die Manipulation der Wahrnehmung etwa durch Videos, die mittels künstlicher Intelligenz hergestellt wurden, oder die Wirkungsweise von Social-Media-Algorithmen gemeint. 

18.09.2024, 13:31 Uhr

Nationalrat will Energieanlagen der «Lex Koller» unterstellen

Der Nationalrat will Energie-Anlagen weiterhin der «Lex Koller» unterstellen. Er hat am Mittwoch an einem früheren Entscheid zum Thema festgehalten.

Mit 120 zu 67 Stimmen ohne Enthaltungen folgte die grosse Kammer der Mehrheit ihrer Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung (Urek-N). Damit setzte sich eine Allianz von SVP, SP und Grünen durch.

Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Er hatte im Februar für Nichteintreten votiert. Hält er an seiner Position fest, ist die Gesetzesänderung vom Tisch.

Erarbeitet hat die Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland die Urek-N. Den Anstoss dazu gab eine parlamentarische Initiative der Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran.

Ziel ist es, strategisch wichtige Schweizer Kraftwerke sowie Strom- und Gasnetze vor einem Verkauf ins Ausland zu schützen. Nach dem Prinzip "Nein, ausser" wären Verkäufe ins Ausland damit im Grundsatz verboten und nur unter bestimmten Bedingungen und mit einer Bewilligung möglich.

Die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage vertraten die Ansicht, der Schutz bedeutsamer Energieanlagen sei für die Sicherheit der Schweiz essenziell.

«Wir wollen nicht, dass Geld der Schweizer Bevölkerung ins Ausland abfliesst», sagte Gabriela Suter (SP/AG) namens der SP-Fraktion. Wenn ein Verkauf ins Ausland im Grundsatz verboten sei, habe das auch eine Wirkung auf potenzielle Verkäufer.

Der Bundesrat sowie eine Kommissionsminderheit aus FDP, Mitte und GLP argumentierten, die Lex Koller sei als Instrument ungeeignet. Sie wollten keine separate Lösung für den Energiebereich, zumal mit dem Investitionsprüfgesetz eine sektorübergreifende Regelung bestehe.

Mit dem Investitionsprüfungsgesetz blieben ausländische Investitionen im Grundsatz erlaubt, der Staat könne aber bei Sicherheitsbedenken intervenieren, sagte Justizminister Beat Jans. Für eine Sonderlösung im Energiebereich gebe es keinen überzeugenden Grund.

Man sei keineswegs naiv, etwa in Bezug auf aggressive Staatsfonds, sagte Minderheitssprecher Nicolò Paganini (Mitte/SG). Die Vorlage ziele aber am eigentlichen Problem vorbei, denn ein grosser Teil der Energie-Infrastrukturen sei ohnehin in der Hand von Kantonen und Gemeinden: "Dieses Geschäft verdient eine schickliche Beerdigung".

Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) sprach von einem ungerechtfertigten Eingriff in Eigentümerrechte und die Wirtschaftsfreiheit. Zudem schade es der Versorgungssicherheit, wenn die Kapitalbeschaffung erschwert werde.

Vincenz-Stauffacher warnte auch vor Retorsionsmassnahmen, wenn Schweizer Energieunternehmen Beteiligungen im Ausland erwerben wollten. Es handle sich um eine Überregulierung ohne jeden erkennbaren Nutzen.

18.09.2024, 13:00 Uhr

Parlament will mehr Einfluss auf Bundesplatz

Die eidgenössischen Räte wollen mehr Einfluss auf die Nutzung des Bundesplatzes und der «Bundesmeile» in Bern. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einem entsprechenden Vorstoss seines Büros oppositionslos zugestimmt.

Das Geschäft ist damit an den Bundesrat überwiesen. Bereits im Juni hatte der Nationalrat der Forderung seines Büros oppositionslos zugestimmt.

Die Motion verlangt vom Bundesrat, Verhandlungen mit der Stadt und dem Kanton Bern aufzunehmen, um die Nutzung des öffentlichen Raums auf dem Bundesplatz und der «Bundesmeile» einvernehmlich zu regeln. Mit der «Bundesmeile» sind die Strassen zwischen dem Hotel Bellevue im Osten des Parlamentsgebäudes und dem Bundeshaus West gemeint - diese sind im Besitz der Stadt Bern.

Das Büro des Ständerats schreibt zum Vorstoss, die heutige Situation sei unbefriedigend. Es komme immer wieder vor, dass politische Kundgebungen, Kulturanlässe oder Sportveranstaltungen in der Nähe des Parlamentsgebäudes so laut seien, dass das Arbeiten darin verunmöglicht werde. Auch stellten Demonstrationen oder Kundgebungen ein Risiko für die Arbeit des Parlaments und des Bundesrates dar.

In der Vergangenheit kam es zum Beispiel vor, dass Parlamentarierinnen und Parlamentarier das Parlamentsgebäude wegen militanter Aktionen nicht durch den Haupteingang betreten oder verlassen konnten, wie das Büro des Ständerates schreibt. Hinzu kamen Fälle von Vandalismus und Sachbeschädigung. Aus der Sicht des Büros geht es zu weit, dass die Stadt Bern praktisch allein über die Nutzung des öffentlichen Raums rund ums Bundeshaus entscheiden kann.

Lange verbot die Stadt Bern Kundgebungen vor dem Bundeshaus während der Sessionen. 2022 wurde das Kundgebungsreglement nach einem Beschluss des Berner Stadtparlaments gelockert - gegen den Willen des Bundes. Seither sind dort Kundgebungen während des Parlamentsbetriebs unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

18.09.2024, 12:51 Uhr

Nationalrat bewilligt Regeln für Sicherheit um und in Asylzentren

Der Nationalrat hat die Sicherheitsregeln in und um Bundesasylzentren im Asylgesetz geregelt. Er hat verschiedene in der Praxis bereits gelebte Disziplinarmassnahmen gesetzlich verankert. Mit 104 zu 87 Stimmen sagte die grosse Kammer am Mittwoch Ja zu verschiedenen Änderungen im Asylgesetz. Die SVP lehnte das Gesetz ab, weil ihre in der Diskussion geforderten Verschärfungen mehrheitlich abgelehnt wurden. Jedoch wurde eine von Gregor Rutz (SVP) geplante Verschärfung aber gegen den Willen des zuständigen Bundesrats Beat Jans durchgesetzt: Künftig sollen die Durchsuchung von elektronischen Geräten, also Smartphones, möglich sein. 


Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

18.09.2024, 12:16 Uhr

Bundesrat muss Lärmschutz für militärische Übungsplätze überprüfen

Der Bundesrat muss die Vorschriften für den Lärmschutz für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze überprüfen. Der Ständerat hat am Mittwoch ein entsprechendes Postulat seiner Sicherheitspolitischen Kommission mit 27 gegen 12 Stimmen überwiesen.

Laut dem Postulatstext der Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-S) soll der Bundesrat überprüfen, inwiefern die momentan geltenden Lärmschutzauflagen und Belastungsgrenzwerte für militärische Zwecke strenger sind als für andere öffentliche Aufgaben und welche Einsparungen durch eine Anpassung der Vorschriften erzielt werden könnten.

Der Krieg in der Ukraine habe die sicherheitspolitische Lage in Europa und in der Schweiz verschärft, sagte Werner Salzmann (SVP/BE) namens der SIK-S. Die gegenwärtigen Lärmschutzauflagen würden die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Armee behindern, wegen durch Lärmschutz bedingte Einschränkungen bei der Ausbildung. Auch der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats.

Ein Antrag auf Ablehnung des Postulats von Grünen-Ständerätin Céline Vara (NE) hatte keine Chance. Auch Franziska Roth (SP/SO) gab im Rat zu bedenken, dass die Debatte über die Sicherheit nicht davon ablenken solle, dass der Lärmschutz ein verbrieftes Recht der Bevölkerung sei.

18.09.2024, 10:26 Uhr

Armee hilft WEF

Das Parlament hat den Einsatz der Armee im Assistenzdienst für die Sicherheit am World Economic Forum in Davos GR für die kommenden drei Jahre genehmigt. Den dafür vorgesehenen Verpflichtungskredit von 7,65 Millionen Franken hiess der Ständerat als Zweitrat mit nur einer Gegenstimme gut.

Damit folgte der Rat am Mittwoch seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-S), welche beide Bundesbeschlüsse oppositionslos zur Annahme empfohlen hatte. Der Nationalrat hatte die Vorlage bereits im vergangenen Juni genehmigt. Damit ist das Geschäft parlamentarisch bereinigt.

«Das WEF stärkt die Schweiz als Konferenzort und als Sitzort internationaler Institutionen», sagte SIK-S-Sprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). In der Begründung der SIK-S wurde die Bedeutung des World Economic Forum (WEF) hervorgehoben, unter anderem als Drehscheibe der Schweizer Diplomatie sowie für den internationalen Austausch. Die Kommission sah eine finanzielle Beteiligung des Bundes angesichts der wirtschaftlichen Vorteile, welche die Schweiz aus der Veranstaltung ziehen kann, als angebracht.

Mit dem Assistenzeinsatz von jährlich maximal 5000 Angehörigen der Armee unterstützt der Bundesrat den Kanton Graubünden auf Anfrage jeweils bei der Gewährleistung der Sicherheit am jährlich Mitte Januar stattfindenden WEF. Bei der Konferenz sind jeweils mehrere hundert völkerrechtlich geschützte Personen anwesend.

Zur Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen am WEF bewilligten die eidgenössischen Räte dem Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 7,65 Millionen Franken bis 2027. Der Bund wird sich somit mit 2,55 Millionen Franken pro Jahr an der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen beteiligen. Dies entspricht einem Anteil von 25 Prozent.

18.09.2024, 09:37 Uhr

Ständerat will Zivis bei Personalnot in Zivilschutz schicken

Hat der Zivilschutz zu wenig Personal, sollen Zivildienstpflichtige einen Teil ihres Dienstes beim Zivilschutz leisten müssen. Und mehr ehemalige Armeeangehörige sollen Zivilschützer werden. Das hat der Ständerat am Mittwoch beschlossen.

Mit 33 zu 9 Stimmen sagte er am Mittwoch Ja zu den Änderungen im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz (BZG). Die Nein-Stimmen kamen von SP und Grünen. Die Vorlage, die auf den Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz zurückgeht, geht nun an den Nationalrat.

Der Bundesrat begründet die Anträge mit den Personal-Unterbeständen beim Zivilschutz und dessen Aufgaben in Notlagen und bei Katastrophen. Die landesweite Zielgrösse liegt bei 72'000 Zivilschützern. Anfang 2024 lag der Ist-Bestand bei 60'000. Bis 2030 könnten es laut Bundesrat noch rund 50'000 sein.

Zu reden gab im Rat, das Zivis bis zu achtzig Diensttage beim Zivilschutz leisten können, falls dieser zu wenig Personal hat. Zivilschutzorganisationen sollen als Zivildienst-Einsatzbetrieb anerkannt werden.

Nahostkonflikt

Am Montag beginnt der Nationalrat die Session mit einer Debatte zum Nahostkonflikt. Eine bürgerliche Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission verlangt mit einer Motion, den Schweizer Sockelbeitrag für 2024 an das Uno-Palästinenserhilfswerk Unrwa zugunsten der Nothilfe an die palästinensische Zivilbevölkerung umzuleiten. Der Bundesrat lehnt das ab. Anfang Mai hat er 10 Millionen Franken für die Unrwa freigegeben.

Getrennte Steuererklärungen für Ehepaare

In der zweiten Sessionswoche nimmt sich der Nationalrat die Individualbesteuerung vor. Traktandiert ist einerseits die von den FDP-Frauen eingereichte Steuergerechtigkeits-Initiative, die eine Besteuerung unabhängig vom Zivilstand fordert. Andererseits wird über den Gegenvorschlag des Bundesrates debattiert.

Die zuständige Kommission unterstützt beides mit einer jeweils knappen Mehrheit. Der Bundesrat möchte die zivilstandsunabhängige Besteuerung auf allen Staatsebenen einführen. Bei der direkten Bundessteuer geht der Bundesrat – bezogen auf das Steuerjahr 2024 – von geschätzt rund einer Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus.

In der dreiwöchigen Herbstsession wird im Nationalrat und Ständerat wieder um Kompromisse gerungen.
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Mehr Kontrolle bei ausländischen Investoren

Des Weiteren debattiert der Nationalrat über das Investitionsprüfgesetz. Diese Bestimmungen sollen verhindern, dass Schweizer Unternehmen von ausländischen Investoren übernommen werden, wenn dies die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit gefährden oder bedrohen könnte. Übernahmen sollen genehmigt werden müssen, wenn die betroffenen Unternehmen in einem besonders kritischen Bereich tätig sind und staatlich kontrollierte ausländische Investoren sie übernehmen wollen.

Der Bundesrat hält die Investitionsprüfung allerdings nicht für nötig; das Parlament hat die Vorlage angestossen. Die zuständige Nationalratskommission will zudem weiter gehen als der Bundesrat. Unter anderem will sie die Investitionsprüfung auch bei nicht staatlichen Investoren anwenden.

Streit um Armeefinanzen

Ungewohnt umstritten ist die Armeebotschaft. Die zuständige Nationalratskommission konnte sich bisher nicht einigen, wie die geforderten zusätzlichen Ausgaben für die Armee gegenfinanziert werden sollen. Sie lehnt daher den zur Botschaft gehörenden Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee für 2025 bis 2028 ab.

Zuvor hatte die Kommission im Grundsatz entschieden, den Zahlungsrahmen für die Armee von 25,8 auf 29,8 Milliarden Franken zu erhöhen. Damit will sie sicherstellen, dass das Armeebudget bis 2030 den Zielwert von einem Prozent des Bruttoinlandprodukts erreicht – und nicht wie früher beschlossen erst 2035. Der Ständerat hat die Aufstockung bereits gutgeheissen.

Uno-Migrationspakt ohne Schweiz

Der Ständerat hat den 2021 vom Parlament sistierten Beitritt zum Uno-Migrationspakt wieder auf der Traktandenliste. Die Mehrheit seiner zuständigen Kommission beantragt allerdings, dem Pakt nicht beizutreten. Die Risiken durch rechtliche Auswirkungen würden allfällige Vorteile überwiegen, hält sie fest.

Der Uno-Migrationspakt wurde im Dezember 2018 von der Uno-Generalversammlung verabschiedet. Er hält Massnahmen fest, um die Migration erstmals grenzüberschreitend zu ordnen. Unterzeichnen wollte der Bundesrat den Pakt eigentlich schon 2018. Er verzichtete aber, nachdem kritisiert wurde, dass der Bundesrat den Pakt nicht ohne Zustimmung des Parlaments beschliessen könne.

Klimaseniorinnen führen zu Menschenrechtsdebatte

Das künftige Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) steht in beiden Räten in ausserordentlichen Sessionen zur Debatte. Hintergrund ist das Strassburger Urteil im Fall der Klimaseniorinnen vom vergangenen Frühjahr. Der Gerichtshof hielt darin fest, dass die Schweiz ihren Aufgaben beim Klimaschutz nicht nachgekommen sei. Im Nationalrat steht mit einer SVP-Motion einzig die Kündigung der EMRK zur Diskussion.

Im Ständerat liegen mehrere Vorstösse vor. Während die Motion aus der SVP ebenfalls die Kündigung der EMRK verlangt, will eine Motion aus der FDP, dass sich der Gerichtshof auf seine Kernaufgabe besinnt. Die SP wiederum will mit einem Postulat Abklärungen zu den Folgen des Klimaurteils für die Schweiz. Der Bundesrat beantragt den Vorstoss der FDP zur Annahme, die übrigen Motionen lehnt er ab.


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