Beschuldigter kann Akten einsehen
Ringen in Postauto-Affäre geht weiter

Einer der Beschuldigten im Fall unrechtmässig bezogener Subventionen durch die Postauto AG erhält Einsicht in bisher erstellte Verfahrensakten, obwohl sie noch nicht zur Sache befragt wurde. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden.
Publiziert: 09.02.2023 um 12:21 Uhr

Das Ringen in der sogenannten Postauto-Affäre geht weiter und weiter. Eine der beschuldigten Personen im Fall der unrechtmässig bezogenen Subventionen durch die Postauto AG erhält Einsicht in die bisher erstellten Verfahrensakten, obwohl sie noch nicht zur Sache befragt wurde. Dies hat das Bundesstrafgericht entschieden und eine Beschwerde des Betroffenen gutgeheissen.

Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts begründet ihren am Donnerstag veröffentlichen Entscheid damit, dass die Ermittlungen kaum behindert würden, weil dem Betroffenen der Inhalt der Unterlagen aufgrund seiner früheren Tätigkeit bei der Postauto AG weitgehend bekannt sein dürfte. Die Untersuchungsleiter könnten deshalb nicht mit einem Überraschungseffekt rechnen, wie sie vorgebracht hätten.

Rückschlag für Ermittler

Zudem habe der Beschwerdeführer Einsicht in die Untersuchungsakten erhalten, die durch die beiden ehemaligen Untersuchungsleiter erstellt worden seien. Weil die Einsetzung von diesen nicht gesetzeskonform war, muss die Untersuchung nochmals durchgeführt werden. Die Akten aus der ersten Ermittlung wurden vom Gericht für nichtig erklärt, sofern sie von den beiden Untersuchungsleitern erstellt worden waren.

Die Postauto-Affäre ist juristisch nach wie vor nicht fertig aufgearbeitet.
Foto: Keystone
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Das Bundesstrafgericht gibt dem früheren Postauto-Angestellten auch in einem weiteren Punkt Recht. So habe dieser ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, welche Akten aus dem ersten Verfahren als nicht kontaminiert erachtet und in der neu aufgegleisten Untersuchung verwendet würden.

Zudem erhält der Mann Zugang zu den Unterlagen im Zusammenhang mit der Einsetzung der neuen Verfahrensleiter. Auch in diesem Punkt geht die Beschwerdekammer von einem berechtigten Interesse aus, weil im ersten Anlauf alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu als Untersuchungsleiter eingesetzt wurden. Dies erwies sich als nicht gesetzmässig, weil Mathys und Cornu keine Verwaltungsangestellten waren.

Die Postauto-Affäre kam im Herbst 2017 ins Rollen. Damals stellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) bei einer Revision fest, dass Postauto Schweiz seit 2007 durch gesetzwidrige Umbuchungen systematisch Gewinne im Regionalen Personenverkehr verschleiert und so Subventionen erschlichen hatte. 2018 und 2019 zahlte die Post den Betrag von 205,3 Millionen Franken an Bund, Kantone und Gemeinden zurück. (SDA)

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