Drittland wird gesucht
Bundesrat will Auslagerung von Asylverfahren prüfen

Der Bundesrat will einen Bericht zum Thema Asylverfahren und Wegweisungen in Drittstaaten verfassen. Es sei eine Auslegeordnung der Diskussion auf europäischer Ebene nötig. Dabei sei die Vereinbarkeit mit Schweizer Recht und internationalen Verpflichtungen zu prüfen.
Publiziert: 15.02.2024 um 12:50 Uhr
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Aktualisiert: 15.02.2024 um 15:31 Uhr

Das ist der am Donnerstag veröffentlichten Antwort der Landesregierung auf ein Postulat von FDP-Ständerat Andrea Caroni (43, AR) zu entnehmen. Der Bundesrat war bisher der Ansicht, dass Asylverfahren im Ausland aus rechtlichen, aber auch aus praktischen Gründen nicht umsetzbar seien.

Hintergrund der Überlegungen des Bundesrates ist die EU-Asylreform. Bei diesem Projekt sind Asylverfahren an den Aussengrenzen des Schengenraumes angedacht.

Caroni hatte sein Postulat damit begründet, dass immer mehr Staaten und die EU an Reformen arbeiteten, um Asylverfahren näher bei den Herkunftsstaaten der Geflüchteten durchzuführen. Auch Wegweisungen von Abgewiesenen in Drittstaaten sollen im Bericht ein Thema sein. Aufgrund der steigenden Asylzahlen ist auch der politische Druck für neue Lösungen gestiegen.

Der Bundesrat um SP-Justizminister Beat Jans will einen Bericht zum Thema Asylverfahren und Wegweisungen in Drittstaaten verfassen.
Foto: Keystone
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Abkommen mit Senegal als Muster

Über Wegweisungen von Eritreern und Eritreerinnen mit abgelehntem Asylgesuch in ein Drittland wird zudem der Ständerat im Frühjahr erneut diskutieren. Ihm liegt eine Motion von Petra Gössi (FDP/SZ) vor, die verlangt, ein entsprechendes Transitabkommen abzuschliessen. Ein geeignetes Drittland müsste der Bundesrat suchen.

Muster soll ein vor rund zwanzig Jahren mit Senegal ausgehandeltes Transitabkommen sein, das nie in Kraft war. Der Bundesrat stellt sich gegen die Forderung. Das Abkommen mit Senegal hätte gemäss seinen Ausführungen den Transit für maximal 72 Stunden erlaubt.

In dieser Zeit hätte die Identifizierung und die Beschaffung eines Reisedokuments bei der konsularischen Vertretung des Heimatlandes vor Ort vorgenommen werden sollen. Kann die Weiterreise ins Heimatland nicht organisiert werden, wäre die Schweiz verpflichtet gewesen, die im Transit befindlichen Menschen wieder aufzunehmen.

Zusammenarbeit mit Eritrea verbessert

Laut dem Bundesrat hat sich die Zusammenarbeit mit Eritrea verbessert, und die Zahl der ausreisepflichtigen Eritreer und Eritreerinnen hat sich etwas verringert. Waren bis Ende 2022 noch 309 Personen in dieser Situation, waren es bis Ende 2023 noch 278. Auch gebe es weniger Asylgesuche aus Eritrea, so der Bundesrat. Er will nach wie vor auf die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern setzen.

Der Ständerat hat einen ähnlichen Vorstoss bereits im vergangenen Juni angenommen. Der Nationalrat lehnte ihn aber im vergangenen Dezember mit knappem Mehr ab. (SDA)

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