Erst der Wolf, jetzt die Kraftwerke
Rösti hat schon wieder Krach mit den Juristen

Die Juristen des Bundes kritisieren Energieminister Albert Rösti wegen des Baus fossiler Reservekraftwerke. Sein Vorgehen sei verfassungswidrig. Es ist nicht das erste Mal, dass Rösti Gesetze ritzt.
Publiziert: 26.05.2024 um 15:48 Uhr
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Aktualisiert: 27.05.2024 um 10:25 Uhr
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Sermîn FakiPolitikchefin

Albert Rösti (56) packt an. Seit seiner Wahl in den Bundesrat macht der SVP-Infrastruktur- und Umweltminister vorwärts, um die Stromversorgung sicherzustellen, die Autobahnen auszubauen, die Serafe-Gebühren zu senken. 

Und er lässt dabei nicht viel anbrennen: Die Senkung der Serafe-Gebühr will er noch vor den Sommerferien gegen den Widerstand der Parlamentskommissionen auf 300 Franken reduzieren. Die Gegner des Stromgesetzes werfen ihm vor, die demokratischen Rechte der Bevölkerung zu beschneiden. Und beim Abschussbefehl auf den Wolf führte er nicht einmal eine Vernehmlassung durch.

Ausschreibung ohne gesetzliche Grundlage

Nun hat Rösti schon wieder Ärger mit den Juristen des Bundes. Es geht um den geplanten Bau von fossilen Reservekraftwerken. Um die Stromversorgung jederzeit sicherzustellen, sollen Kraftwerke gebaut werden, die im Notfall Öl, Diesel und Gas verbrennen. Drei solcher Kraftwerke gibt es schon, gebaut auf Notrecht, das 2026 ausläuft. Bis dahin will Rösti Ersatz beschaffen und neue Anlagen errichten. Vergangenen Sommer lancierte er die millionenschwere Ausschreibung.

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Foto: keystone-sda.ch
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Pikanterweise, ohne eine gesetzliche Grundlage dafür zu haben. Das Bundesamt für Justiz (BJ) jedenfalls bewertet Röstis Vorgehen als verfassungswidrig. «Das Bundesamt für Justiz beurteilt die Ausschreibung des Baus neuer Reservekraftwerke sowie die Finanzierung des Baus und des Rückbaus über das Netznutzungsentgelt als nicht vereinbar mit der Verfassung», heisst es in einer Stellungnahme des Amts, über die die «NZZ am Sonntag» berichtet. 

Weder dürfe der Bund Stromproduktionsanlagen in Auftrag geben, noch die geplanten Kraftwerke über das sogenannte Netznutzungsentgeld finanzieren. Denn dieses sei für die Stromnetze reserviert, nicht für den Bau neuer Anlagen.

Kritik aus dem Parlament

Das zuständige Bundesamt für Energie weist die Kritik der Juristen zurück: Die Reservekraftwerke würden im Notfall dazu dienen, das Stromnetz zu stabilisieren. Damit habe der Bund das Recht, diese Anlagen zu betreiben und sie auch über die Netznutzungsgebühr zu finanzieren.

Politiker sehen das dezidiert anders: «Der Kurs des Bundesrats schadet unseren Institutionen», sagt die Fraktionschefin der Grünen, Aline Trede (40) SP-Nationalrätin Martina Munz (68) sekundiert: Selbst wenn es solche Kraftwerke brauche, dürfe der Bund nicht geltendes Recht ignorieren. Und selbst Rösti Parteifreund Christian Imark (42), sagt: «Wenn es berechtigte Kritik am Vorgehen zum Bau der Reservekraftwerke gibt, müssen wir womöglich einen anderen Weg finden.»

Beim Wolf ging der Schuss nach hinten los

Schon bei der Jagd auf den Wolf hatte das BJ bei Röstis Departement interveniert. Die Abschussbewilligung stehe mit dem Jagdgesetz in Konflikt, das «grösste Zurückhaltung» bei einer geschützten Art fordere und sicher nicht gestatte, ganze Rudel zum Abschuss freizugeben.

Beim Wolf wurde Rösti dann zurückgebunden. Das Bundesverwaltungsgericht stoppte die Jagd auf mehrere Rudel. Das Gleiche könnte ihm jetzt auch drohen: Die Klimastreik-Bewegung droht in der «NZZ am Sonntag» bereits mit einer Klage. Man werde sich mit allen juristischen und politischen Mitteln gegen den Bau der Werke wehren.

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