Erste Kantone erachten sich als «nicht zuständig»
AHV-Abstimmung wird Fall fürs Bundesgericht

Die AHV-Abstimmung von 2022 über das höhere Frauenrentenalter 65 wird ein Fall fürs Bundesgericht in Lausanne. Mit Neuenburg und Genf haben sich die ersten Kantone als «nicht zuständig» für entsprechende Abstimmungsbeschwerden erklärt.
Publiziert: 20.08.2024 um 10:09 Uhr
|
Aktualisiert: 20.08.2024 um 14:02 Uhr

Die AHV-Abstimmung über das höhere Frauenrentenalter 65 wird zum Fall fürs Bundesgericht. Weil der Bund beim Volksentscheid von 2022 mit falschen Zahlen hantierte, wollen Beschwerdeführerinnen aus dem links-grünen Lager das Abstimmungsergebnis annullieren lassen. Das Stimmvolk soll erneut entscheiden.

Doch die Kantone erachten sich in dieser Frage als «nicht zuständig» und verweisen die Beschwerdeführerinnen ans höchste Tribunal nach Lausanne. So beispielsweise der Kanton Neuenburg, wie ein Regierungssprecher gegenüber Blick bestätigt. Dort hatte etwa SP-Nationalrätin Martine Docourt (45) eine Annullation der Abstimmung gefordert. Dasselbe in Genf, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Dort hat Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone (36) die Abstimmung angefochten. Nun will sie in Lausanne vorstellig werden.

In mehreren Kantonen sind ebenfalls Abstimmungsbeschwerden hängig – und der Ausgang wird der Gleiche sein. Die Kantone werden sich als nicht zuständig erklären und die Kläger nach Lausanne weiterverweisen. So ist das übliche Prozedere.

Die AHV-Reform mit dem höheren Frauenrentenalter 65 kam 2022 nur knapp durch.
Foto: keystone-sda.ch
1/7

AHV steht um Milliarden besser da

Ausgelöst hat das Ganze eine peinliche Rechenpanne im Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60). So steht die AHV um Milliarden besser da als vor wenigen Monaten noch gedacht. Alleine im Jahr 2033 sind es 4 Milliarden Franken Unterschied. Das Umlagedefizit kehrt trotzdem bereits 2026 ins Minus, weil ab diesem Jahr die 13. AHV-Rente zu Buche schlägt.

Doch eben, die Zahlen sind weniger dramatisch als bei der Abstimmung um das höhere Frauenrentenalter skizziert. Die falschen Finanzperspektiven könnten das Abstimmungsergebnis entscheidend beeinflusst haben, monieren die Beschwerdeführerinnen. Und zwar so, dass wegen der Rechenpanne ein Ja anstelle eines Neins resultiert haben könnte. Die AHV-Reform schlüpfte mit 50,6 Prozent Ja-Anteil nur knapp durch.

Erst eine Abstimmung annulliert

Nun versucht das links-grüne Lager, das höhere Rentenalter via Lausanne zu kippen. Aus Sicht von Juristen ist eine Abstimmungsbeschwerde nicht chancenlos. Wichtig ist, dass das Gericht rasch urteilt, denn Teile der AHV-Reform sind bereits in Kraft und ab 2025 soll das Frauenrentenalter erstmals um drei Monate steigen. Ab 2028 würde Rentenalter 65 für alle gelten.

Das höchste Gericht hat aber erst einmal eine Abstimmung annulliert: Das Nein zur von der CVP (heutige Mitte) geforderten Abschaffung der Heiratsstrafe wurde 2019 nachträglich für ungültig erklärt. Wiederholt wurde die Abstimmung aber nicht, weil die Partei die Initiative zurückzog.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?