Gegen Volkswahl der Regierung
Das Ländle macht es wie die Schweiz

Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner wollen die Wahl ihrer Landesregierung weiterhin dem Parlament überlassen. Die Initiative für eine Volkswahl der Regierung wurde am Sonntag von der Stimmbevölkerung deutlich verworfen.
Publiziert: 25.02.2024 um 14:33 Uhr
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Aktualisiert: 26.02.2024 um 16:25 Uhr
Im Ländle bleibt alles beim Alten.
Foto: Keystone
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Vor über zehn Jahren machte es das Schweizer Stimmvolk den Liechtensteinern vor: 2013 lehnte es mit 76,3 Prozent eine SVP-Initiative ab, welche die Volkswahl des Bundesrats forderte. Stattdessen wählt die Bundesversammlung die sieben Regierungsmitglieder. 

Auch die Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner wollen die Wahl ihrer Landesregierung weiterhin dem Parlament überlassen. Die Initiative für eine Volkswahl der Regierung wurde am Sonntag von der Stimmbevölkerung deutlich verworfen. Zwar nicht so stark wie einst hierzulande – aber noch immer mit satten 68 Prozent Nein. 

Für die Volksinitiative «Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung» sprachen sich an der Urne 4380 Stimmberechtigte aus, dagegen waren 9309, wie der Webseite der Liechtensteiner Regierung zu entnehmen war. Die Stimmbeteiligung lag bei 66,5 Prozent.

Kleinpartei lancierte Initiative

Die Volksinitiative war von der kleinen Partei Demokraten pro Liechtenstein lanciert worden. Sie forderte, dass der Regierungschef und die vier weiteren Regierungsmitglieder von der Bevölkerung direkt gewählt werden anstatt wie bisher vom Parlament.

Die Rechte des Fürsten in der «konstitutionellen Erbmonarchie auf demokratisch-parlamentarischer Grundlage» wären bei einer Annahme nicht tangiert worden. Er hätte weiterhin das letzte Wort gehabt.

Die Gegner der Initiative warnten vor Machtverschiebungen im Staatsgefüge. Eine vom Volk bestellte Regierung würde gegenüber dem Parlament deutlich gestärkt. Gleichzeitig stünde ein direkt gewählter Regierungschef gegenüber dem Fürsten stärker da als heute. Daraus ergebe sich Konfliktpotential, dessen Auswirkung auf die politische Stabilität des Landes nicht vorhersehbar sei.

Die Initianten hatten erfolglos mit dem Ausbau der demokratischen Volksrechte für den Systemwechsel geworben. Ihr Argument, mit der Volkswahl könnten die fähigsten Köpfe in die Regierung gewählt werden jenseits von parteipolitischen Strategien, verfing nicht.

Neue Volksinitiative in der Schweiz

Während die Frage der Regierungswahl im Ländle entschieden ist, steht sie in der Schweiz wieder zur Debatte. Die Mitglieder des Bundesrats sollen alle zwei Jahre in einer Bestätigungswahl durch Volk und Stände im Amt bestätigt werden müssen. Das fordert eine neue Volksinitiative der Freiheitlichen Bewegung Schweiz (FBS), die letztes Jahr lanciert worden ist.

Dabei geht es aber nicht durch eine direkte Volkswahl des Bundesrats, denn gewählt würden sie weiterhin durch das Parlament. Allerdings wollen die Initianten den Verfassungsartikel 145 zur Amtsdauer wie folgt ergänzen: «Die Mitglieder des Bundesrates müssen alle zwei Jahre in einer Bestätigungswahl durch Volk und Stände im Amt bestätigt werden. Eine Bestätigung erfolgt durch das Volks- und Ständemehr.» So könnten einzelne Bundesräte quasi via Abstimmung aus dem Amt entlassen werden. (rus/SDA)

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