Kostenbremse-Initiative
Das will die Politik gegen die Prämienexplosion tun

Das Parlament will die Kosten im Gesundheitswesen mit verschiedenen Massnahmen bremsen. Uneinig sind sich die Räte nur noch in wenigen Details des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei.
Publiziert: 31.05.2023 um 10:10 Uhr
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Aktualisiert: 31.05.2023 um 11:06 Uhr

Die Kostenbremse-Initiative der Mitte schlägt vor, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone künftig eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Der Fall wäre dies, wenn das Kostenwachstum pro versicherter Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.

Der Bundesrat teilt das Anliegen, ist aber gegen den Vorschlag der Mitte. Er sei zu starr und könnte zu Rationierungen führen. Deshalb legt der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag vor.

Das Parlament rang am Mittwochmorgen über den möglichen Gegenvorschlag. Der Nationalrat hat bei der zweiten Beratung an kleineren Differenzen zum Ständerat festgehalten. Umstritten bleibt etwa, welche Behörden genau welche Kompetenzen bei der Anpassung veralteter Tarife haben sollen - im ambulanten Bereich und bei den Spitälern.

Die Gesundheitskosten in der Schweiz steigen von Jahr zu Jahr – und damit auch die Krankenkassenprämien.
Foto: Keystone
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Keine Eingriffe bei Tarmed

Der Nationalrat hielt einstimmig daran fest, dem Bundesrat zusätzliche subsidiäre Kompetenzen im stationären Bereich zu ermöglichen. Der Ständerat will diesen Passus streichen. Mit 99 zu 90 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte die grosse Kammer dagegen dem Ständerat und lehnte es ab, Eingriffe vom Bundesrat in den Tarif Tarmed zu fordern.

Vom Tisch ist die Einführung einer Vertragsfreiheit bei den Laboratorien. Der Nationalrat kippte diesen Artikel mit 107 zu 78 Stimmen bei 4 Enthaltungen aus dem Gesetz und folgte damit dem Ständerat.

In der ersten Beratungsrunde hatte die grosse Kammer noch beschlossen, dass Laboranalysen nur vergütet werden sollen, wenn die Krankenkasse des Patienten oder der Patientin einen Vertrag mit dem privaten Laboratorium abgeschlossen hat, das die Analyse durchführt. Ein Bericht kam in der Zwischenzeit aber zum Schluss, dass dies zu einem sehr hohen zusätzlichen administrativen Aufwand und zu Mehrkosten führen würde.

Nur Wirksames soll vergütet werden

Schliesslich hielt der Nationalrat daran fest, dass unabhängige Dritte die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Leistung evaluieren sollen. Wie der Ständerat will er in einem Absatz verankern, dass Leistungen nicht mehr vergütet werden, wenn die Evaluationen aufzeigen, dass diese Kriterien nicht mehr erfüllt sind.

Bereits früher einigen konnten sich die Räte auf die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen für das Gesundheitswesen. Dies gilt als Kern des indirekten Gegenvorschlags zur Initiative. Vorgaben, was passieren soll, wenn Ziele nicht erreicht werden, enthält die Vorlage nicht. (SDA)

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