Nach Gotthard-Unfall
Politik will neue Gütertransport-Regeln

Für die zuständige Nationalratskommission braucht es nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel klarere Regeln bei der Haftung im Güterverkehr.
Publiziert: 27.08.2024 um 17:55 Uhr
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Aktualisiert: 27.08.2024 um 22:03 Uhr
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Am 10. August 2023 entgleiste ein Güterzug auf der Fahrt von Chiasso TI nach Basel im Gotthard-Bahntunnel. Gemäss dem Zwischenbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) war ein Radscheibenbruch für den Unfall verantwortlich.

Die SBB bezifferten die Sachschadenssumme der Zugentgleisung inklusive Ertragsausfälle Anfang August dieses Jahres auf rund 150 Millionen Franken. Grundsätzlich hafte, wer den Lokführer stelle, sagte SBB-Chef Vincent Ducrot im November vergangenen Jahres. 

Anreize, für bessere Wartung erhofft

Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) möchte nun die Haftungsregeln ändern. Die Kommission hat eine entsprechende Motion zur Revision der Risikohaftung von Eigentümern von Güterwaggons verabschiedet. Sie verspricht sich durch eine Überarbeitung der Haftpflicht-Vorgaben, dass für die Wagenhalter Anreize geschaffen werden, die Sicherheitsmassnahmen zu erhöhen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. 

Bei der Entgleisung eines Güterzuges am 10. August wurde die Gleisanlage im Gotthard-Basistunnel stark beschädigt und der Bahnverkehr war unterbrochen.
Foto: Keystone
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Vertragliche Haftungsregelungen seien international weitestgehend vereinheitlicht, schreibt die Kommission in ihrem Vorstoss. Der Bundesrat solle in den bestehenden internationalen Gremien einen Antrag zur Änderung internationaler Abkommen im Sinn der Motion einbringen und der Bundesversammlung klärende Bestimmungen vorlegen.

SBB Cargo wahrscheinlich in der Pflicht

Geklärt werden müsse insbesondere die Risikoverteilung und die Regelung der Rechtsmittel zwischen den Eisenbahnunternehmen und den Wagenhaltern sowie die rechtlichen Folgen von Vorfällen mit gefährlichen Gütern.

Laut der Nationalratskommission wird SBB Cargo «als ausführender Beförderer mit grösster Wahrscheinlichkeit für den Unfall im Gotthard-Tunnel haftbar sein». Denn nach geltendem Recht hafte der Wagenhalter bei einem Unfall nur, wenn das Eisenbahnunternehmen nachweisen könne, dass diesen ein Verschulden treffe. Ein Mangel am Wagen genüge für den Verschuldensnachweis nicht.

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