Nach Tod von Céline (†13)
Härtere Strafen für Cybermobber

Wegen Cybermobbing hatte sich Céline (†13) das Leben genommen. Die Verantwortlichen sind mit milden Strafen davongekommen. Nun will die Rechtskommission des Nationalrats den neuen Straftatbestand Cybermobbing einführen.
Publiziert: 25.06.2021 um 17:55 Uhr
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Aktualisiert: 25.06.2021 um 18:05 Uhr

Vier Jahre ist es mittlerweile her. Der Fall Céline (†13) hatte schweizweit Bestürzung ausgelöst. Die Schülerin aus Spreitenbach AG nahm sich das Leben, nachdem sie Opfer von Cybermobbing geworden war. Die Strafe für den damals 14-Jährigen: gemeinnützige Arbeitseinsätze während vier Tagen.

Célines Eltern hatten auf eine härtere Strafe gehofft. Schon länger fordern sie einen Straftatbestand gegen Cybermobbing wie in Österreich. Damit soll die Schweiz auf die steigenden Zahlen reagieren. Die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter (48) brachte die Forderung daraufhin ins Parlament ein.

Aktuelle Rechtsgrundlagen würden nicht ausreichen

Und tatsächlich: Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) will einen neuen Straftatbestand einführen und Cybermobbing explizit im Strafrecht aufführen. Die Kommission hat Suters Vorstoss am Freitag mit deutlicher Mehrheit zugestimmt.

Auch in der Schweiz nimmt Cybermobbing unter Jugendlichen immer mehr zu.
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Unter Cybermobbing versteht man die Belästigung, Bedrängung, Verleumdung oder Blossstellung von anderen Menschen über digitale Medien.

Die Rechtskommission des Nationalrats hat einer parlamentarischen Initiative, die einen neuen Straftatbestand Cybermobbing einführen will, mit 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen Folge gegeben.

Eine Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Problematik des Cybermobbings an Bedeutung gewinne und die aktuellen Rechtsgrundlagen nicht ausreichten, um die Opfer wirksam zu schützen.

«Das Thema bewegt die Bevölkerung»

«Ich bin sehr erfreut, dass die Kommission den Handlungsbedarf erkannt hat», sagt SP-Nationalrätin Suter zu Blick. Mit der Verbreitung von Smartphones habe Cybermobbing stark zugenommen: «Das Thema bewegt die Bevölkerung.» Mittlerweile sei auch die Politik stärker sensibilisiert – auch wenn sie ansonsten eher zurückhaltend sei bei der Schaffung neuer Straftatbestände.

Bei Cybermobbing handle es sich um eine Vielzahl von Verhaltensweisen und Handlungen, die in ihrer Gesamtheit auf das Opfer einwirkten, heisst es zur Begründung. Die bestehenden Straftatbestände seien jedoch auf Einzelhandlungen ausgelegt. Der Vorstoss geht an die Rechtskommission des Ständerats. (SDA/dba)

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