Nationalrat überweist Motion von GLP-Frau Melanie Mettler
1 Milliarde Franken mehr für bedürftige Rentner

Der Nationalrat will die AHV-Renten für bedürftige Rentnerinnen und Rentner gezielt erhöhen. Er hat eine Motion von GLP-Nationalrätin Melanie Mettler mit dieser Forderung angenommen.
Publiziert: 14.12.2023 um 14:46 Uhr
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Aktualisiert: 14.12.2023 um 16:55 Uhr
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Die Abstimmung über die Initiative für eine 13. AHV-Rente wirft ihre Schatten voraus: Der Nationalrat will die AHV-Rente für Bedürftige aufbessern. Mit 168 zu 0 Stimmen bei 18 Enthaltungen hat er einer entsprechenden Motion von GLP-Nationalrätin Melanie Mettler (46, BE) zugestimmt. Geld aus der ersten Säule solle dort verteilt werden, wo es nötig sei, betonte sie in der Ratsdebatte.

«Ich bin hocherfreut, dass der Nationalrat den Handlungsbedarf bei den tiefen Renten erkannt hat», sagt Mettler zu Blick. «Rentenhaushalte mit engem Budget bekommen mehr Rente. Es geht um rund eine Milliarde Franken zusätzlich.»

AHV-Rentenformel anpassen

Und das geht so: Nur die ärmsten Rentnerinnen und Rentner sollen eine höhere AHV erhalten. Der Bundesrat soll deshalb die AHV-Rentenformel zugunsten der tieferen Einkommen entsprechend anpassen. Gleichzeitig will Mettler verhindern, dass im Gegenzug einfach die Ergänzungsleistungen gekürzt werden. Die neue Rentenformel soll daher für «effektive Verbesserung» für bedürftige Rentnerhaushalte sorgen.

GLP-Nationalrätin Melanie Mettler ist hocherfreut: Der Nationalrat hat ihrem Vorstoss für höhere AHV-Renten für Bedürftige zugestimmt.
Foto: Thomas Meier
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Allerdings setzt sie auch eine finanzielle Grenze: Der Zustupf darf nicht mehr als zwei Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben übersteigen. Bei derzeit gegen 50 Milliarden Franken jährlich kommt also eine Milliarde hinzu.

Die Rentenerhöhung sei nicht nur bedarfsgerecht, sondern respektiere auch den Generationenvertrag, betont Mettler. Und: «Zusammen mit der bereits vom Parlament beschlossenen Reform der beruflichen Vorsorge werden so die Renten für alle Rentenhaushalte massiv verbessert.»

Noch fehlt Ja des Ständerats

Allerdings ist der AHV-Ausbau noch nicht in trockenen Tüchern. Auch der Ständerat muss dem Vorstoss den Segen geben, bevor sich der Bundesrat an die Umsetzung machen muss. Die kleine Kammer hat sich bereits mit einem gleichlautenden Vorstoss von Mitte-Ständerat Beat Rieder (60, VS) befasst und dessen Motion an die zuständige Sozialkommission überwiesen.

Der definitive Entscheid wird also erst nächstes Jahr fallen – womöglich sogar erst nach der Abstimmung über die Initiative für eine 13. AHV-Rente, die am 3. März 2024 an die Urne kommt.

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