Diese Regeln gelten ab Mitternacht
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Neue Corona-Massnahmen:Diese Regeln gelten ab Mitternacht

Neue Corona-Massnahmen
Diese Regeln gelten seit Samstag

Der Bundesrat zieht die Schraube an und verschärft die Corona-Massnahmen erneut. BLICK gibt die Übersicht über die wichtigsten neuen Regeln.
Publiziert: 11.12.2020 um 14:17 Uhr
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Aktualisiert: 13.12.2020 um 14:43 Uhr

Darf ich noch in die Beiz?

Grundsätzlich: Ja, sofern in Ihrem Kanton nicht strengere Regeln beschlossen worden sind und die Restaurants noch offen sind. Doch in die Beiz können Sie auch dann nur bis 19 Uhr – dann müssen alle Restaurants und Bars schliessen. Ausnahmen gibt es nur für Hotels, die ihre Gäste bis 23 Uhr bewirten dürfen – aber nur die Hotelgäste.

Kann ich mir wenigstens eine Pizza bestellen?

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Ja! Sie können die Pizza sogar abholen: Sowohl Take-away-Betriebe wie auch Lieferdienste dürfen bis 23 Uhr offen haben.

Gibt es denn Ausnahmen über die Festtage?

Ja. Am 24. und 25. Dezember sowie in der Nacht vom 31. Dezember auf 1. Januar dürfen Restaurants bis 1.00 Uhr früh geöffnet sein.

Mein Kanton hat aber vergleichsweise tiefe Fallzahlen. Muss der jetzt spuren?

Das kommt darauf an. Ein Kanton darf die Öffnungszeiten auf 23 Uhr ausweiten – aber nur unter strengen Bedingungen: Die Fallzahlen müssen unter dem Schweizer Durchschnitt liegen und der R-Wert länger als eine Woche unter 1 bleiben. Zudem müssen die Kapazitäten beim Contact Tracing und im Gesundheitswesen gesichert sein. Das betrifft vor allem die Kantone in der Westschweiz.

Darf ich denn Weihnachten mit meiner Familie feiern?

Ja. Allerdings nach wie vor nur in Gruppen von maximal zehn Personen – Kinder mitgezählt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, dass sich nur Leute aus maximal zwei Haushalten treffen sollen.

Ich habe meine Weihnachtseinkäufe noch nicht erledigt! Kann ich das noch machen?

Ja, solange Sie nicht auf Sonntagsverkauf gehofft hatten. Einkaufsläden müssen unter der Woche um 19 Uhr, und am Sonntag ganz schliessen. Das gilt auch für Banken, Coiffeure und Kulturinstitutionen. Ausnahmen gibt es nur für Apotheken und Märkte im Freien.

Kann ich denn wenigstens mein Gipfeli am Sonntagmorgen holen?

Nein. Als Einkaufsläden dürfen auch Bäckereien am Sonntag nicht öffnen.

Darf ich noch Sport machen?

Grundsätzlich ja – das aber nur noch maximal zu fünft. Das Gleiche gilt für kulturelle Aktivitäten. Kontaktsportarten sind allerdings verboten, Ausnahmen gibt es nur für Jugendliche und im Profisport. Fitnesscenter müssen ebenfalls um 19 Uhr schliessen und dürfen an Sonn- und Feiertagen gar nicht erst öffnen.

Was ist mit Skifahren?

Das können sie weiterhin – auch an Sonntagen. Anlagen im freien Gelände dürfen offen bleiben.

Was ist mit öffentlichen Veranstaltungen?

Die sind grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gibt es für politische Veranstaltungen: Hier gilt die Grenze von 50 Personen. Und auch fürs Parlament gibt es nach wie vor eine Ausnahme.

Darf ich denn wenigstens in die Kirche?

Ja. Auch für religiöse Feiern gibt es Ausnahmen, es dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. (gbl)

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