Neues Urteil verspricht Geldsegen für Angehörige
15'000 Fr im Monat für Pflege des Sohnes

Künftig können Menschen, die ein psychisch krankes Familienmitglied zu Hause betreuen, auch als Laien von der Grundversicherung eine Entschädigung für «psychiatrische Grundpflege» einfordern. Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil einer Mutter recht gegeben.
Publiziert: 16.06.2024 um 11:25 Uhr
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Sophie ReinhardtRedaktorin Politik

Der Erfahrungsbericht von Kathrin Gfeller* beschäftigte auch die Blick-Leserschaft: Die Mutter einer suizidgefährdeten Teenagertochter sass monatelang an deren Seite. Denn ihre Tochter bekam aufgrund der vollen Jugendpsychiatrien keinen Platz in einer entsprechenden Institution. 

«Am Tag bin ich nur noch aus dem Haus, wenn jemand bei meiner Tochter war. In der Nacht habe ich auf einer Matratze neben ihr geschlafen», berichtete Gfeller von der nervenaufreibenden Zeit. 

Nun könnte ein wegweisendes Urteil die Vergütung solcher Betreuungsleistungen verbessern. Künftig können Menschen, die ein psychisch krankes Familienmitglied zu Hause pflegen, auch als Laien von der Grundversicherung eine Entschädigung für «psychiatrische Grundpflege» einfordern. Das Bundesgericht hat in einem Urteil einer Mutter recht gegeben, die dies für die Betreuung ihres Sohnes fordert, wie die «SonntagsZeitung» schreibt.

Eine Mutter hat vor Bundesgericht verlangt, für die Betreuung ihres kranken Kindes besser vergütet zu werden. Sie bekam nun recht.
Foto: imago
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Für Kosten kommen auch Prämienzahler auf

Ihr Sohn erhielt bereits eine IV-Rente, Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen und die Mutter ein allgemeines Pflegehonorar. Ihr Anwalt argumentierte jedoch, die Frau leiste darüber hinaus wöchentlich 65 Stunden «psychiatrische Grundpflege» für ihren Sohn. Das ergibt ein Honorar von 15'000 Franken im Monat. Die betroffene Krankenkasse kann nun versuchen, die Stundenzahl etwas zu reduzieren. 

Experten warnen nach dem Entscheid vor einer Explosion der Kosten. Michael E. Meier, Spezialist für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, sagt gegenüber der «SonntagsZeitung»: «Das Urteil kann dazu führen, dass Krankenkassen in Zukunft sehr viel höhere Pflegeleistungen von Angehörigen übernehmen müssen, weil die psychiatrische Grundpflege im Gesetz kaum eingeschränkt ist.» 

Es ist nicht neu, dass Krankenkassen Eltern, die ihre schwer kranken Kinder zu Hause pflegen, finanziell unterstützen. Auch Personen, die ihre gebrechlichen Eltern oder krebskranken Ehepartner zu Hause versorgen, können seit einigen Jahren ein Pflegehonorar beantragen. Auch das ist unumstritten. Bis jetzt beschränkte sich die Entschädigung der Angehörigenpflege aber meist auf die sogenannte allgemeine Grundpflege.

* Name geändert  

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