Obergrenzen und Maskenpflicht
Diese Kantone verschärfen bei Grossevents

Noch trauen nicht alle dem Corona-Frieden. Auch wenn Lockerungen angedacht sind, so sind verschiedene Kantone bei Grossveranstaltungen vorsichtig. Mit Obergrenzen oder Maskenpflicht auch draussen – etwa an der Fasnacht. Und in Solothurn gibt es eine «Lex EHCO».
Publiziert: 25.01.2022 um 10:45 Uhr
Ruedi Studer

Trotz rekordhoher Corona-Fallzahlen stehen die Zeichen auf Lockerung. Schon nächste Woche will der Bundesrat erneut über die Corona-Schutzmassnahmen diskutieren. Und Gesundheitsminister Alain Berset (49) stellt das Ende der Zertifikatspflicht in Aussicht.

Doch nicht alle trauen dem Corona-Frieden. In den Spitälern schwankt man zwischen Hoffen und Bangen. Gerade bei Grossveranstaltungen ziehen einige Kantone die Zügel an – zumindest im Einzelfall.

Jüngstes Beispiel ist Uri. Am Freitag hat der Regierungsrat den Rahmen für die Fasnacht gesetzt. Grosse organisierte Fasnachtsumzüge mit über 300 Teilnehmenden wird es in Uri nicht geben. «Diese sind Veranstaltungen und bewilligungspflichtig», heisst es in einer Mitteilung. «Eine Bewilligung kann aufgrund der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen nicht in Aussicht gestellt werden.»

Grössere Fasnachtsumzüge – wie hier 2019 in Altdorf – sind im Kanton Uri dieses Jahr verboten.
Foto: Annan Heierli
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Tausender-Grenze in Basel

Schon vorher zog Basel-Stadt die Schraube an. Grossevents mit über 1000 Personen sind in Innenräumen bis Mitte März verboten. Dabei wurden auch bereits erteilte Gesuche widerrufen. Dies aufgrund der weiterhin hohen Zahl an Neuinfektionen und der «Unwägbarkeiten der neuen Omikron-Variante». Davon betroffen sind etwa ein Musical, eine Messe, Konzerte oder eine Comedy-Show. Zudem wurde auch die Dauerbewilligung des Stadtcasinos für die Durchführung von Grossveranstaltungen bis am 12. März widerrufen. Ein Zeitraum, «in welchem sich nun zeigen muss, wie sich das Omikron-Virus auf die Hospitalisationen auswirkt», wie es beim Gesundheitsdepartement heisst. Das Verbot gilt übrigens explizit nicht für die Spiele des FC Basel, die als Outdoor-Events taxiert werden.

Die Tausendergrenze im Innenbereich gilt derzeit auch in Baselland. So wurden etwa eine Dauerbewilligung für Gross-Sportveranstaltungen bis Mitte Februar sistiert und verschiedene Veranstaltungsgesuche abgelehnt. «In Baselland werden aktuell keine Grossveranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1000 Personen bewilligt», heisst es bei der zuständigen Sicherheitsdirektion. «Zuletzt wurden Spiele des EHC Basel auf ein Maximum von 950 Zuschauern pro Spiel beschränkt.» Dessen Heimstadion liegt nämlich auf Boden der Baselbieter Gemeinde Münchenstein, die an Basel grenzt.

Härtere Restriktionen für Kultur- oder Sportveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen in Innenräumen kennt auch der Kanton Tessin. So gilt eine Kapazitätsbeschränkung von zwei Dritteln der maximalen Zuschauerzahl. Und der Zugang zu Bereichen ohne Sitzplätze ist gesperrt. Die Regelung gilt vorerst bis am 30. Januar.

«Lex EHCO» in Solothurn

Auch andere Kantone haben ein Auge auf Grossevents. Das zeigt eine Aufstellung des Bundesamts für Gesundheit, welches die jüngsten Konsultationsantworten der Kantone ausgewertet hat. Dabei betonen mehrere Kantone, dass sie bei einzelnen Gesuchen die Auflagen bei Bedarf jederzeit verschärfen können.

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So schreibt etwa der Kanton Solothurn, dass im Moment zwar keine Kapazitätsbeschränkungen vorgesehen seien. Allerdings kenne der Kanton eine strenge Bewilligungspraxis. Aktuell würden keine neuen Grossveranstaltungen bewilligt. Im Vordergrund stünden die Eishockeyspiele des EHC Olten. «Ab Februar 2022 sind nur noch die Spiele des EHC Olten bewilligt und es werden keine weiteren Grossveranstaltungen mehr zugelassen», schreibt der Kanton. Eine «Lex EHCO» also. Und so kommt es schon am Dienstag zum grossen Swiss-League-Knüller zwischen Kloten und Olten, bei dem mehrere Tausend Zuschauerinnen und Zuschauer erwartet werden.

Der Kanton Neuenburg wiederum plant zwar nicht, laufende Bewilligungen zu widerrufen. Er erwägt aber, «zusätzliche Auflagen zu den bereits geltenden Bedingungen zu machen».

Ausweitung der Maskenpflicht draussen

Gedanken machen sich einige Kantone auch bezüglich Ausweitung der Maskenpflicht. «Es gibt Überlegungen, dass bei Grossveranstaltungen in Aussenbereichen eine allgemeine Maskenpflicht und/oder eine Sitzpflicht für Konsumation eingeführt werden soll», schreibt der Kanton Basel-Stadt.

Auch der Kanton Jura überlegt sich, die Bewilligung von Grossveranstaltungen «an das Tragen einer Maske zu knüpfen, auch wenn die Veranstaltung im Freien stattfindet». Eine solche Maskenpflicht hat der Kanton etwa schon dem Weihnachtsmarkt in Saint-Ursanne verordnet. Und mit Blick auf die Fasnacht schreibt der Kanton: «Karnevalsveranstaltungen werden ganz bestimmt auch betroffen sein.»

Und Genf verweist darauf, dass jederzeit Maskenpflicht gelte – und 2G+-Grossveranstaltungen ohne Maske folglich nicht bewilligt würden. Auch in St. Gallen gilt die Maskenpflicht an Grossveranstaltungen draussen bereits durchgehend.

Mehrheit wartet ab

Die Mehrheit der Kantone plant vorerst aber keine zusätzlichen Einschränkungen von Grossevents. «Aus wirtschaftlicher Sicht hätte ein Widerruf der Zulassung von Veranstaltungen negative Auswirkungen, solange die gesundheitliche Situation dies nicht aus einer aus objektiver Sicht rechtfertige», warnt der Kanton Freiburg. «Die Auswirkungen solcher Entscheidungen wären für die Organisatoren katastrophal.»

Offen für weitere Einschränkungen zeigt er sich nur, wenn dies die Corona-Lage unbedingt erfordere. Mehrere Kantone betonen, dass man die Vorgaben je nach Entwicklung jederzeit anpassen könne. «Der Kanton Zug nimmt bei der Bewilligungserteilung im Einzelfall Kapazitätsbeschränkungen vor, falls notwendig», heisst es etwa aus der Innerschweiz.

Und wenn, dann müssten allfällige Einschränkungen schweizweit gelten, fordern mehrere Stände. So schreibt der Kanton Schwyz: «Um einen Flickenteppich zu verhindern, sollen allfällige Kapazitätsbeschränkungen national auf Ebene des Bundes eingeführt werden.»

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