Ölheizungen ab 2030 nur noch «im absoluten Ausnahmefall»
Kantone sollen Heiz-Regeln verschärfen

Die Energiedirektorenkonferenz will die Mustervorschriften fürs Heizen und für die Eigenstromerzeugung bei Gebäuden verschärfen.
Publiziert: 25.08.2023 um 14:44 Uhr
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Aktualisiert: 25.08.2023 um 15:58 Uhr

Die Entwürfe für die neuen Mustervorschriften sehen etwa vor, dass fossile Heizungen spätestens ab 2030 nur noch «im absoluten Ausnahmefall» verbaut werden können. Spätestens ab 2050 sollen verbleibende fossile Heizungen zudem ausschliesslich mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, wie die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) um den Walliser Staatsrat Roberto Schmidt (61) am Freitag mitteilte.

Verschärft werden sollen auch die Vorgaben zur Eigenstromerzeugung, die in den meisten Fällen mit dem Bau einer Photovoltaik-Anlage erfüllt werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Bei den Neubauten würden die heutigen Vorgaben verschärft. Neu solle zudem auch bei Dachsanierungen die Eigenstromerzeugung zur Pflicht werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sei.

Weitere Verschärfungen geplant

Bevor die Entwürfe definitiv verabschiedet werden, können Fachverbände und interessierte Organisationen dazu Stellung beziehen. Die definitive Verabschiedung ist für das Frühjahr 2024 vorgesehen. Danach sei es an den Kantonen, die Vorgaben in ihre kantonalen Energiegesetze zu übernehmen.

Der Ölheizung geht es an den Kragen.
Foto: Keystone
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Die EnDK plant, weitere Mustervorschriften zu verschärfen, etwa jene zur Erhöhung der Energieeffizienz. Ziel der Revision sei, den Schweizer Gebäudepark bis spätestens 2050 klimaneutral zu machen. 

Bereits zu den Plänen geäussert hat sich die Umweltorganisation WWF. Ihr gehen die Vorschläge zu wenig weit, wie die Organisation in einer Kurzstellungnahme ausführte. Dass neue fossile Heizungen erst ab 2030 nicht mehr eingebaut werden dürfen, sei zu spät.

(SDA)

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