Parlament zeigt Herz für Verschuldete
Bald zählen auch Steuern zum Existenzminimum

Schuldner sollen wegen Steuern nicht neue Schulden anhäufen müssen, findet das Parlament. Warum das eine grosse Erleichterung für Verschuldete ist.
Publiziert: 27.05.2024 um 18:53 Uhr

Steuern, Krankenkasse, Miete: Wer einmal im Schuldenloch steckt, kommt kaum mehr raus. Wer seine Rechnungen nicht bezahlen kann, dem wird der Lohn gepfändet. Kommt hinzu: Im betreibungsrechtlichen Existenzminimum werden die Steuern nicht einberechnet. Einen Teil des Gehalts für die Steuern beiseitezulegen, ist damit praktisch nicht möglich. So entstehen laufend neue Schulden.

Das kann nicht sein, findet das Parlament. Bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums von Schuldnern sollen künftig auch deren Steuern berücksichtigt werden. Dafür hat sich nach dem Ständerat am Montag auch der Nationalrat ausgesprochen. Unterstützung findet das Anliegen auch bei Justizminister Beat Jans (59): «Der gesetzgeberische Handlungsbedarf ist nach Ansicht des Bundesrates klar gegeben.»

Darum geht es

Wenn sich eine Person so stark verschuldet, dass sie gepfändet wird, darf sie nur das Geld fürs Nötigste behalten. Etwa für Miete oder Krankenkasse – das sogenannte Existenzminimum. Die Steuern gehören bisher nicht dazu. Die Folge: Gepfändete können die laufenden Steuern nicht bezahlen und machen so zwangsläufig neue Schulden beim Steueramt. Ohne dass sie irgendeinen Fehler begehen. Sie geraten in eine Schuldenspirale und haben oft kaum eine Chance, wieder auf die Beine zu kommen.

Wer Schulden hat, dem wird der Lohn gepfändet.
Foto: DUKAS
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Ein Beispiel

Eine Person verdient 5000 Franken. Weil ihr Einkommen gepfändet wird, darf sie nur das Existenzminimum von 2200 Franken behalten, um damit ihren Grundbedarf fürs tägliche Leben, die Miete und die Krankenkasse zu bezahlen. Die restlichen 2800 Franken zieht das Betreibungsamt ein.

Auf die 5000 Franken Einkommen fallen aber auch Steuern an, sagen wir auf den Monat umgerechnet 200 Franken. Doch womit soll die Person sie bezahlen, wenn sie nur den Betrag für Grundbedarf, Miete und Krankenkasse behalten darf? Ende Jahr haben sich damit 12-mal 200 Franken an Steuerschulden aufgetürmt, macht 2400 Franken.

Wie wird das Existenzminimum berechnet?

Das Betreibungsamt kalkuliert es individuell. Dabei stützt es sich auf die Richtlinie der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten. Folgende Positionen gehören dazu:

  • Grundbetrag von 1200 Franken für Alleinstehende und 1700 für Paare – für Essen und Kleider
  • Miete inklusive Nebenkosten und Heizkosten
  • obligatorische Versicherungen wie obligatorische Krankenkasse
  • Berufsauslagen, auswärtige Verpflegung und Fahrkosten zum Arbeitsplatz
  • Unterstützungs- und Unterhaltsbeiträge
  • Schulkosten der Kinder
  • Auslagen für Ärztin, Zahnarzt und Medikamente

Weshalb zählen Steuern nicht dazu?

Im Gesetz steht dazu nichts Genaues. Aber das Bundesgericht hat schon mehrfach entschieden, dass die Steuern nicht zum Existenzminimum zählen. Der Grund: Man kann auch leben, wenn man keine Steuern bezahlt, es ist keine lebensnotwendige Ausgabe. Darum steht das so in den Richtlinien der Betreibungsämter.

  • Erstens – wie erwähnt – weil man nicht verhungert, wenn man keine Steuern zahlt. Die Existenz ist nicht gefährdet.
  • Zweitens wollte man Steuerämtern nicht den Vorrang geben vor anderen Gläubigern. Denn wenn man Schulden beim Steueramt zum Existenzminimum zähle, wäre das Geld exklusiv für den Staat reserviert.
  • Drittens kann man nicht gut überwachen, ob die verschuldete Person das gesperrte Geld tatsächlich dem Steueramt überweist – und nicht für etwas anderes ausgibt. Bei den Krankenkassenprämien zum Beispiel muss man dem Steueramt jeden Monat die bezahlte Rechnung zeigen. Doch Steuern zahlt man meist nicht monatlich, sondern einmal im Jahr. Für dieses Problem müsste der Bundesrat in seinem Umsetzungsvorschlag eine Lösung aufzeigen.

Was ist so schlimm an Steuerschulden?

Für die verschuldeten Personen verlängert sich so eine Lage, die schon per se eine grosse Belastung ist. Denn wenn der Lohn gepfändet wird, muss man sich stark einschränken – alles, was ein bisschen Spass macht, wird gestrichen, etwa Ferien, Sport oder Ausflüge. Wenn dann endlich die Schulden bezahlt sind, geht es gleich weiter. Dann fordert das Steueramt die laufenden Steuern, die nächste Lohnpfändung beginnt, der Geldhahn ist wieder abgedreht. So geht es Jahr für Jahr.

Viele Betroffene kommen gar nicht aus diesem Strudel raus, werden krank und geben auf. Auch für den Staat sind die Konsequenzen negativ. Ihm fehlen nicht nur die Steuereinnahmen, sondern er muss Betroffene im schlimmsten Fall finanziell unterstützen, wenn sie krank werden und nicht mehr arbeiten können.

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