Präventive Corona-Tests
Bundesverwaltung auf Zürcher Hilfe angewiesen

Der Kanton Bern hat sein Testprogramm für Betriebe eingestellt. Davon betroffen ist auch die Bundesverwaltung.
Publiziert: 18.09.2021 um 13:40 Uhr

Seit Anfang September ist im Kanton Bern Schluss mit regelmässigen Corona-Tests in Betrieben. Der Kanton hat dem Testprogramm mit der Begründung den Stecker gezogen, dass alle Impfwilligen inzwischen zu ihren zwei Dosen gekommen seien.

In Bern hielt sich das Interesse an den Präventivtests ohnehin in Grenzen, von über 70'000 Unternehmen machten rund 400 mit. Doch der Entscheid trifft auch die Bundesverwaltung, die seit April ihren Mitarbeitenden präventive, wöchentliche Spucktests anbietet. Der Bund beschäftigt schweizweit fast 40'000 Angestellte, knapp die Hälfte davon im Kanton Bern – und ist damit der zweitgrösste Arbeitgeber im Kanton.

Und auch schweizweit wohl die grösste Bürokratie. Denn die Bundesverwaltung bietet die präventiven Tests dem Berner Stopp zum Trotz weiterhin an. Doch sie kann sich nicht selbst die Rechnung schicken: Bundesrecht sieht vor, dass die Spuck-Tests zwar vom Bund finanziert, aber über einen Kanton abgerechnet werden müssen.

Einmal spucken bitte! Mit regelmässigen Pooltests können Schulen und Betriebe präventiv nach Corona-Ausbrüchen suchen.
Foto: Raphael Moser
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Zürcher Hilfe für Berner Beamte

Und so sind die Berner Beamten in Zürich fündig geworden – ausgerechnet. Offenbar via Hirslanden-Gruppe, die mit der Plattform «Together we Test» in mehreren Kantonen Betriebstests durchgeführt. Auch die Bundesverwaltung nutzt diese, doch die Rechnung läuft nun über den Kanton Zürich. Die traditionelle Bern-Zürich-Feindschaft haben sich die Berner Beamten nicht verinnerlicht: Der Wechsel sei problemlos verlaufen, versichert das Eidgenössische Personalamt. Und auch der Kanton Zürich, der nun die Rechnungskontrolle übernimmt, lässt ausrichten, der Aufwand sei vertretbar.

Um eine Extrawurst für die Bundesverwaltung handelt es sich dabei nicht, versichert wiederum das Bundesamt für Gesundheit (BAG): Solange es einen Standort im entsprechenden Kanton gebe, sei es Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden möglich, über einen anderen als dem Hauptsitzkanton abzurechnen. (gbl)

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