Referendum angekündigt
Corona-Skeptiker drohen mit Widerstand

Mit dem Covid-19-Gesetz will der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für seine Corona-Massnahmen schaffen. Dagegen wehrt sich eine impfkritische Gruppierung – allerdings mit wenig Chancen.
Publiziert: 13.08.2020 um 10:25 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2020 um 10:00 Uhr

Sie stören sich an Eingriffen in die Versammlungs- und Gewerbefreiheit, an Vorschriften wie Maskenpflicht und Quarantäne oder an der Möglichkeit eines Impfobligatoriums. Für die «Freunde der Verfassung» ist das vorab eine Machtausdehnung des Bundesrats zulasten des Souveräns. Deswegen kündigt der Verein nun das Referendum an gegen das Covid-19-Gesetz, das der Bundesrat am Mittwoch zuhanden des Parlaments verabschiedet hat.

Im Grunde soll das neue Gesetz die Corona-Nothilfe sichern. Denn die diversen Hilfspakete während des Lockdowns wurden unter Notrecht geschnürt. Damit laufen die Massnahmen nach sechs Monaten automatisch aus. Um sie weiterzuführen, braucht es eine gesetzliche Grundlage.

Bundesrat hat Gesetz bereits entschärft

Nach breiter Kritik während der öffentlichen Vernehmlassung hat die Landesregierung den Gesetzesentwurf bereits entschärft. Und seine Geltungsdauer um ein Jahr auf Ende 2021 verkürzt. Ausserdem ist das von vielen Privatpersonen kritisierte mögliche Impfobligatorium bereits im vom Volk angenommenen Epidemiengesetz enthalten.

Mit den Corona-Massnahmen stiess der Bundesrat bei einigen in der Bevölkerung auf Skepsis.
Foto: Keystone
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Davon aber lassen sich die Gegner des Covid-19-Gesetzes nicht überzeugen. «Der Bundesrat kann die Pandemie, so weit sie überhaupt noch besteht, ohne weiteres mit dem bestehenden Epidemiegesetz bekämpfen oder allenfalls neue Notverordnungen erlassen», schreiben sie in einer Mitteilung. Heisst: Das Covid-19-Gesetz sei ohnehin unnötig.

Referendum könnte Gesetz gar nicht verhindern

Der Widerstand sei in den vergangenen Wochen denn auch gewachsen, versichern die «Freunde der Verfassung». Heute würden rund 9000 Personen ein Referendum unterstützen. Der Verein mit mittlerweile über 500 Mitgliedern würde für ein Referendum 50'000 Unterschriften benötigen.

Der Schönheitsfehler dabei: Ein Referendum hätte für das neue Gesetz keine aufschiebende Wirkung. Nach den Plänen des Bundesrats soll das Covid-19-Gesetz unmittelbar nach der Genehmigung durch das Parlament im September in Kraft treten – und eben Ende 2021 bereits wieder auslaufen. Eine Referendumsabstimmung könnte aber frühestens im März 2021 stattfinden, rechnet der «Tages-Anzeiger» vor. Das Gesetz hätte dann die Hälfte seiner kurzen «Lebensdauer» schon fast hinter sich. (dba)

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