Umschulungen mithilfe der IV
Finanzkontrolle macht Verbesserungsvorschläge

4000 Personen lassen sich jährlich mit Beiträgen der IV umschulen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfiehlt dabei eine stärkere Zusammenarbeit mit Arbeitsvermittlung und Branchenorganisationen.
Publiziert: 24.05.2023 um 23:28 Uhr

Umschulungen mithilfe der Invalidenversicherung (IV) sollten zum Ziel haben, dass die IV keine Rente ausrichten muss. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfiehlt darum, Erfolgsaussichten von Umschulungen bewusster zu berücksichtigen.

Umschulungsmöglichkeiten seien wichtig für die Wiedereingliederung von körperlich oder psychisch Beeinträchtigten in den Arbeitsmarkt, hält die EFK fest. Mit Erfolg meint sie im am Mittwoch publizierten Bericht nicht nur, dass dank der Umschulung keine Rente ausbezahlt werden muss. Auch eine tiefere Rente dank Umschulung wertet sie als Erfolg.

20 Prozent der Umgeschulten brauchen Unterstützung

Rund 20 Prozent der Umgeschulten haben jedoch weder Einkommen noch IV-Rente und benötigen anderweitige Unterstützung. Die EFK macht deshalb Verbesserungsvorschläge. Sie rät den zuständigen IV-Stellen, sogenannte Aufqualifizierungen zu fördern, wenn diese sich als kostengünstigerer Weg erweisen. Die für Umschulungen zuständigen IV-Stellen sollten zudem stärker mit der Arbeitsvermittlung und Branchenorganisationen zusammenarbeiten.

4000 Personen lassen sich jährlich mit Beiträgen der IV umschulen. (Symbolbild)
Foto: IMAGO/Fotostand

Auch ein vermehrter Austausch unter den IV-Stellen ist laut EFK wichtig, namentlich mit Blick auf Umschulungen für psychisch Beeinträchtigte. Psychische Leiden sind gemäss dem Bericht seit längerem die wichtigste Ursache von Invalidität.

Schliesslich kritisiert die EFK einen zu grossen Ermessensspielraum der IV-Stellen beim Zugang zu Umschulungen. Die Chancen auf Unterstützung seien von Kanton zu Kanton unterschiedlich und laut EFK «problematisch». Massgebend für die Vergabe ist die Praxis der kantonalen IV-Stellen.

Klarere und einheitlichere Regeln

Die EFK empfiehlt dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) daher, mit den IV-Stellen klarere und einheitlichere Regeln festzulegen, mit Blick auf die Gleichbehandlung.

Dass Menschen mit wenig Einkommen und jüngere Leute eine geringere Chance haben, eine Umschulung durch die IV zugesprochen zu erhalten, wenn allein die Erwerbseinbusse durch ein Leiden berücksichtigt wird, räumt das BSV ein. Es ist gemäss seiner Stellungnahme bereit, die Empfehlungen aufzunehmen.

Noch nicht beurteilt werden kann laut BSV zurzeit, ob einheitliche Regeln mit einer Weisung umgesetzt werden können oder ob es dafür Änderungen von Verordnungen oder im Gesetz braucht.

Rund 4000 Umschulungen pro Jahr

Nach Angaben der EFK lassen sich jährlich rund 4000 Personen mit Beiträgen der IV umschulen. Die Angebote reichen von Kursen über berufsbegleitende Weiterbildungen bis zum Hochschulstudium.

Die Kosten belaufen sich auf rund 100 Millionen Franken. Hinzu kommen rund 270 Millionen Franken für Taggelder während der Ausbildung. Mit der Umschulung sollen die Betroffenen die Möglichkeit erhalten, in etwa gleich viel zu verdienen wie vor ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung. (SDA/oco)

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