Wallis wegen Wilderei-Vorwürfen in der Kritik
«Wilderei ist in jeder Form zu verurteilen»

Der Kanton Wallis steht in der Kritik, weil die eigenen Wildhüter illegal gewildert haben sollen. Gerade die Kantone sollen im neuen Jagdgesetz mehr Macht erhalten. Diese nun unter Generalverdacht zu stellen wäre falsch, findet Befürworter David Clavadetscher.
Publiziert: 19.09.2020 um 20:14 Uhr
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Aktualisiert: 01.03.2021 um 15:35 Uhr

Im Normalfall sind Wildhüter für den Schutz von wilden Tieren zuständig. Sie zählen die Bestände und schiessen kranke und verletzte Tiere. Auch geschützte, aber nur nach offiziellem Beschluss des Kantons gemäss Jagdgesetz-Verordnung. Jetzt aber stehen einige Wildhüter im Wallis unter Verdacht, illegal Jagd auf Wolf und Luchs gemacht zu haben. Und die Vorwürfe wiegen noch schwerer: Die Behörden hätten das Verhalten ihrer eigenen Mitarbeiter toleriert.

Zwar stehen die Walliser Wildhüter vor allem wegen dem illegalen Abschuss von Luchsen in der Kritik, während es beim neuen Jagdgesetz in erster Linie um den Wolf geht. Wasser auf die Mühlen der Gegner ist der Fall aber ohnehin: Denn mit dem neuen Jagdgesetz bekommen die Kantone mehr Macht. Gegner befürchten, dass bei einem Ja am 27. September Grossraubtiere im Wallis schlicht völlig ausgerottet werden könnten. So erlaubt das Gesetz etwa Wolfsabschüsse, bevor die Tiere einen Schaden angerichtet haben. Der Fall Wallis wirft nun ein schlechtes Licht auf das Vorhaben, den Kantonen mehr Kompetenzen einzuräumen.

Fall muss aufgeklärt werden

David Clavadetscher, Geschäftsführer von Jagd Schweiz und Mitglied des Pro-Komitees des Jagdgesetzes, wehrt sich dagegen, wegen dem Wallis «alle anderen Kantone in Sippenhaft zu nehmen». Sollte das Wallis tatsächlich seine schützende Hand über wildernde Wildhüter gehalten haben, sei das «absolut inakzeptabel», sagt er. Er betont aber: «Mir ist kein einziger anderer Kanton bekannt, der den Artenschutz nicht ernst nimmt, und erst recht keiner, in dem Wildhüter selbst illegal wildern.»

Haben Walliser Wildhüter gezielt Jagd auf geschützte Tiere wie den Luchs gemacht?
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Im revidierten Gesetz ist zudem vorgeschrieben, dass die Bestände von geschützten Wildtierpopulationen wie dem Luchs nicht gefährdet werden dürfen, so Clavadetscher weiter. Der Vorwurf im Wallis müsse nun aufgeklärt werden. «Wilderei ist ein Straftatbestand und in jeglicher Form zu verurteilen», so Clavadetscher.

Darum geht es beim Jagdgesetz

Eigentlich hätte im Mai über das revidierte Jagdgesetz abgestimmt werden sollen, wegen Corona wurde dies aber auf den 27. September verschoben. Im Gesetz geht es hauptsächlich um den Wolf. Da dessen Bestand sich in den letzten Jahren enorm erhöht hat, sind die bisherigen Instrumente für den Schutz von Mensch und Tier nicht mehr ausreichend, sagen die Befürworter. Bisher entschied der Bund über Abschüsse. Würde das Gesetz angenommen, bliebe der Wolf geschützt, Kantone dürften Wölfe aus Rudeln aber neuerdings (unter bestimmten Bedingungen) erschiessen, bevor sie Schaden anrichten. Damit sollen Wölfe die Scheu vor Menschen, Herden und Siedlungen bewahren. Gleichzeitig würden Bauern verpflichtet, ihre Tiere besser zu schützen. Gegner des Gesetzes sagen, dass es über das Ziel hinausschiesse und andere Tiere ebenfalls in Gefahr gerieten, weil der Bundesrat danach selber entscheiden könnte, welche geschützten Tiere (aktuell nur Steinbock und Wolf) geschossen werden dürfen. (vof)

Eigentlich hätte im Mai über das revidierte Jagdgesetz abgestimmt werden sollen, wegen Corona wurde dies aber auf den 27. September verschoben. Im Gesetz geht es hauptsächlich um den Wolf. Da dessen Bestand sich in den letzten Jahren enorm erhöht hat, sind die bisherigen Instrumente für den Schutz von Mensch und Tier nicht mehr ausreichend, sagen die Befürworter. Bisher entschied der Bund über Abschüsse. Würde das Gesetz angenommen, bliebe der Wolf geschützt, Kantone dürften Wölfe aus Rudeln aber neuerdings (unter bestimmten Bedingungen) erschiessen, bevor sie Schaden anrichten. Damit sollen Wölfe die Scheu vor Menschen, Herden und Siedlungen bewahren. Gleichzeitig würden Bauern verpflichtet, ihre Tiere besser zu schützen. Gegner des Gesetzes sagen, dass es über das Ziel hinausschiesse und andere Tiere ebenfalls in Gefahr gerieten, weil der Bundesrat danach selber entscheiden könnte, welche geschützten Tiere (aktuell nur Steinbock und Wolf) geschossen werden dürfen. (vof)

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