Wegen Amtsgeheimnisverletzung
Kommission reicht Strafanzeige gegen SVP-Köppel ein

Die nationalrätliche Aussenkommission geht wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen Roger Köppel vor. Der SVP-Nationalrat ist nicht der einzige Parlamentarier, der ins Visier der Untersuchungsbehörden geraten ist.
Publiziert: 05.04.2022 um 16:46 Uhr
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Aktualisiert: 07.04.2022 um 13:24 Uhr

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) reicht Strafanzeige gegen ihr Mitglied Roger Köppel (57, SVP) ein. Anlass dafür sind Aussagen Köppels auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily». Es geht um die Frage, ob Köppel das Amtsgeheimnis verletzt hat.

Die APK-N habe sich zudem mit der Frage beschäftigt, ob Köppel Informationen aus vertraulichen Kommissionsunterlagen öffentlich gemacht habe, hiess es in der Mitteilung der Parlamentsdienste vom Dienstag. Mit 14 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen sei die APK-N der Ansicht, dass mutmasslich eine Amtsgeheimnisverletzung vorliege.

Die fraglichen Bestimmungen im Parlamentsgesetz sehen Disziplinarmassnahmen vor für Fälle, in denen ein Ratsmitglied gegen die Ordnungs- und Verfahrensvorschriften der Räte verstösst. Wird dabei das Amtsgeheimnis verletzt, kann das Ratsbüro einen Verweis aussprechen oder ein Ratsmitglied bis zu sechs Monate von Kommissionssitzungen ausschliessen.

SVP-Nationalrat hat eine Strafanzeige am Hals: Die aussenpolitische Kommission zeigt ihn wegen Amtsgeheimnisverletzung an.
Foto: keystone-sda.ch
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Notiz des Aussendepartements ausgeplaudert

Köppel hatte auf «Weltwoche Daily» von einer Durchsuchung bei der lokalen Tochterfirma des Schweizer Uhrenherstellers Audemars Piguet in Moskau am 22. März berichtet. Dabei habe der russische Inlandgeheimdienst FSB wegen angeblicher Zollvergehen Uhren im Wert von mehreren Millionen Franken beschlagnahmt.

Köppel stützte sich dabei auf eine als vertraulich gekennzeichnete Informationsnotiz des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Gegenüber Blick wies der SVP-Politiker den Vorwurf zurück, das Kommissionsgeheimnis verletzt zu haben.

Bundesanwaltschaft schon aktiv geworden

Die Bundesanwaltschaft (BA) klärt bereits ab, ob Äusserungen des Zürcher SVP-Nationalrats Roger Köppel auf seinem Videokanal «Weltwoche Daily» strafrechtlich relevant sind. Sie bestätigte am vergangenen Samstag eine Meldung der Tamedia-Zeitungen. Eine Anzeige sei aber noch nicht eingegangen, hiess es damals.

Über die Razzia bei Audemars Piguet hatte am Sonntag auch die «NZZ am Sonntag» berichtet. Auch sie berief sich auf eine Informationsnotiz des EDA und gab an, drei Quellen hätten unabhängig von den Äusserungen Köppels deren Inhalt bestätigt. Die BA prüft nach eigenen Angaben auch, ob in diesem Zusammenhang eine strafrechtliche Relevanz besteht.

Untersuchung auch gegen SP-Aebischer

SVP-Köppel ist allerdings nicht der einzige Nationalrat, gegen den die Bundesanwaltschaft ermittelt. Eine Untersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung läuft auch gegen SP-Nationalrat Matthias Aebischer (54), wie die Behörde einen Artikel im «Nebelspalter» bestätigt.

So könnte Aebischer Kommissionsinterna über ein mögliches Amtsenthebungsverfahren gegen Bundesverwaltungsrichter David Wenger ausgeplaudert haben. Wenger soll bei einem Asylverfahren den zuständigen Spruchkörper nach politischen Präferenzen zusammengestellt haben.

Und zu guter Letzt steht auch SP-Nationalrat Fabian Molina (31) im Visier der Ermittlungsbehörden. Auch Sozialdemokrat Fabian Molina hat Ärger mit der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat gegen ihn ein Verfahren wegen der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration sowie Verstoss gegen das Vermummungsverbot eröffnet. Auslöser war Molinas Teilnahme an einer linken Gegendemonstration zur Corona-Demonstration im Februar. (gbl/dba)

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