Wegen Amtszeitbeschränkung
Wermuth muss um Wiederwahl zittern

Die SP Aargau muss über die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung für Cédric Wermuth entscheiden. Denn nach 12 Jahren im Nationalrat wäre am Ende der Legislatur eigentlich bereits Schluss für den 36-Jährigen.
Publiziert: 04.08.2022 um 08:44 Uhr
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Aktualisiert: 04.08.2022 um 09:39 Uhr

Am 16. August geht es für den Co-Präsidenten Cédric Wermuth (36) der SP Schweiz ums Ganze. Am Parteitag in Lenzburg werden die Genossinnen und Genossen der Aargauer Kantonalpartei über seine politische Zukunft entscheiden.

Denn eigentlich wäre Ende 2023 für Wermuth Schluss im Nationalrat. Trotz seines jungen Alters sitzt er bereits seit 2011 in der Grossen Kammer. Weil die Aargauer SP aber die Amtszeit ihrer Mandatsträger auf 12 Jahre beschränkt, braucht Wermuth eine Zweidrittelmehrheit der Delegierten, damit diese Regelung ausgesetzt wird. Dann dürfte er im kommenden Herbst nochmals als Nationalrat auf der SP-Liste antreten. Ansonsten wäre es wohl auch als Co-Präsident der SP Schweiz bald vorbei.

SP Aargau will dritten Nationalratssitz verteidigen

Die SP-Geschäftsleitung hat für den Parteitag einen entsprechenden Antrag auf Aufhebung der Amtszeitbeschränkung traktandiert. Dabei gehe es der Parteileitung aber nicht in erster Linie um Wermuth selber. «Für uns hat Priorität, dass wir den dritten Sitz im Nationalrat verteidigen können», wird Stefan Dietrich, Co-Präsident der SP Aargau, in der «Aargauer Zeitung» zitiert.

Eigentlich wäre für Cédric Wermuth nächstes Jahr Schluss im Nationalrat.
Foto: Keystone
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Um dieses Ziel zu erreichen, sei es wichtig, dass Bisherige nochmals antreten könnten. Daher hätte die Kantonalpartei wohl auch für Nationalrätin Yvonne Feri (56) die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung beantragt – wenn sie denn hätte weitermachen wollen.

«Kein Blankoscheck»

Eigentlich sollte das grüne Licht Formsache sein. «Es wäre aus Aargauer Sicht absurd, wenn man dem amtierenden Co-Präsidenten der SP Schweiz den Weg ins Parlament verwehren würde», liess sich Feri bereits im Juni in der «AZ» zitieren. Damals hatte sie bekannt gegeben, nach zwölf Jahren im Nationalrat nicht mehr zu kandidieren. Die Amtszeitbeschränkung habe für diesen Entscheid den Ausschlag gegeben.

Ganz anders Wermuth. Er will weitermachen. Gesichert wäre seine Polit-Karriere im Nationalrat aber nur für die nächsten vier Jahre. Die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung wäre kein Blankoscheck, stellt Dietrich klar: «Der jetzige Antrag ist nur für die nächste Legislatur gültig.»

Verlängerungen sind nicht unumstritten

Sogar in der SP selber soll teilweise Unklarheit herrschen, ob nach einer Verlängerung definitiv Schluss wäre für Nationalräte. Rettung könnte für Wermuth Artikel 32 der Parteistatuten sein: Demnach gelten zwölf Jahre als Normalfall, ab dann «kann mit Zweidrittelmehrheit erneut» nominiert werden. Gemäss Dietrich könnte Wermuth also für 2027 erneut eine Ausnahme beantragen.

Mit seinem Antrag auf Verlängerung ist Wermuth parteiintern in prominenter Gesellschaft. Im Juni hatte die SP im Kanton Waadt entschieden, dass Nationalrat Roger Nordmann (49) für eine fünfte Amtsdauer kandidieren kann. Der Entscheid war nicht unumstritten. Denn eigentlich wäre nur eine einmalige Verlängerung vorgesehen. Der Präsident der SP-Bundeshausfraktion darf nun aber bereits in die zweite Verlängerung gehen. (dba)

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