Autofahrer schiesst «Gümmeler» (†26) ab – Roadcross-Gründer wütend
«Milde Richter machen sich mitschuldig»

Velo und Auto kollidierten auf der Strecke Ebertswil-Hausen frontal. Der Velofahrer ist gestorben, der Autofahrer bekam kurz darauf seinen Führerschein zurück. Die Strecke wurde seit dem Unfall nicht sicherer gemacht. Roadcross-Gründer Roland Wiederkehr kritisiert das.
Publiziert: 22.05.2023 um 20:58 Uhr
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Aktualisiert: 22.05.2023 um 21:43 Uhr
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Jenny WagnerRedaktorin News

Horia C.* (†26) machte alles richtig, als er mit dem Rennvelo auf der Strecke von Ebertswil ZH nach Hausen am Albis ZH unterwegs war. Trotzdem überlebte er die Fahrt am 3. Oktober 2021 nicht. Ein Autofahrer wollte einen anderen Wagen überholen und wechselte auf die Gegenspur, auf der C. unterwegs war – sie kollidierten frontal. Der Rumäne starb trotz Reanimation an Ort und Stelle. Der Fahrer bekam drei Monate nach dem Todesunfall seinen Führerschein zurück, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Roland Wiederkehr (80) ist Gründer der Strassenopfer-Organisation Roadcross und kennt den Weg, auf dem der Unfall passierte. «Ich bin die Strecke mehrfach mit dem Auto und mit dem Velo gefahren», sagt er zu Blick. Dass es keinen Velostreifen auf der schmalen Strasse gibt, sei ein Problem. Aber noch schlimmer ist die Geschwindigkeit der Autos am Stellenabschnitt ausserorts. «Die gerade Strasse ist gefährlich, weil die Autofahrer hier anfangen, zu beschleunigen», so Wiederkehr. Und fordert: «Es braucht eine tiefere Geschwindigkeitsbeschränkung.»

Wiederkehr gründete Roadcross, damit Unfälle wie der am 3. Oktober in Zukunft vermieden werden können. «In 50 Jahren ist wenig bis gar nichts passiert», so der ehemalige Nationalrat. Und auch im Fall von C. geht es kaum voran. Nach über eineinhalb Jahren führt die Staatsanwaltschaft immer noch Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung durch.

Die Strasse ausserorts zwischen Ebertswil und Hausen am Albis ist schmal und gerade – und lädt dadurch zum überholen ein.
Foto: Google maps
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Milde Urteile nützen nichts

«Es geht nicht, dass solche Autofahrer nicht zur Rechenschaft gezogen werden», so Wiederkehr. «Harte Strafen sind notwendig. Milde Richter machen sich mitschuldig.» Dass der Autofahrer nach drei Monaten wieder auf die Strasse darf, findet er völlig daneben.

Der Staatsanwaltschaft sei der Ansicht gewesen, dass der Unfall aufgrund von «ungünstigen Gegebenheiten» passiert sei und nimmt damit den Fahrer in Schutz. C. sei dunkel gekleidet gewesen und der Unfall habe sich an einer schattigen Stelle ereignet. Bei Wiederkehr sorgt das für Kopfschütteln. «Man kann sich nicht einfach herausreden. Ein Reh ist auch dunkel und hätte dort über die Strasse laufen können», sagt er. Die Strecke berge Risiken.

«Um die Gefahren rechtzeitig zu erkennen, muss man langsamer fahren», mahnt Wiederkehr. Die schmale Strecke vor dem nächsten Ort lädt Autofahrer zum Überholen ein, obwohl sie nur kurz ist. Solange es kein Überholverbot und keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, bleibt die Stelle zwischen Ebertswil und Hausen am Albis eine Gefahr für Zweiräder.

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