Tür blieb 13 Minuten automatisch verriegelt
Asylbewerber vergewaltigt Frau (46) in Basler WC-Anlage

Im Februar soll sich ein Mann aus Ostafrika in einer öffentlichen Toilette in Basel an einer betrunkenen Frau vergriffen haben. Unfassbar: Da der Beschuldigte bereits wegen sexueller Belästigung verurteilt wurde, hätte er sich gar nicht im Kanton aufhalten dürfen.
Publiziert: 10.07.2023 um 15:06 Uhr
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Aktualisiert: 11.07.2023 um 02:26 Uhr

Es sind grausame Szenen, die sich im Mitte Februar im Veloparking unter dem Basler Centralbahnplatz abgespielt haben. Am helllichten Tag soll ein Ostafrikaner (34) eine Frau (46) vergewaltigt haben. Er soll sie in eine Toilettenanlage gezerrt und sich an ihr vergangen haben. Wie die «Basler Zeitung» berichtet, liegt jetzt die Anklageschrift vor – und enthüllt neue Details zur Tat.

Der mutmassliche Täter hätte sich zum Zeitpunkt der Tat gar nicht im Kanton Basel-Stadt aufhalten dürfen. Beim Mann handelt es sich nämlich um kein unbeschriebenes Blatt. So wurde er zwölf Tage vor der Vergewaltigung wegen Diebstahls, mehrfacher Hinderung einer Amtshandlung und sexueller Belästigung verurteilt – und deshalb aus dem Kanton ausgewiesen.

Er zerrte sie ins WC und vergewaltigte sie

Das schien ihn am besagten Tag nicht zu interessieren. So trieb sich der Mann, der in der Schweiz Asyl ersuchte, am 15. Februar 2023 beim Bahnhof SBB herum, als er auf einer Sitzbank eine offensichtlich betrunkene Frau entdeckte. Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt soll er «Ausschau nach einem geeigneten Opfer, an welchem er seinen Trieb befriedigen» könnte, gehalten haben.

Im Veloparking am Centralbahnplatz in Basel ist im Februar dieses Jahres eine Frau vergewaltigt worden. (Archivbild)
Foto: Twitter
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Gemeinsam seien die beiden ein paar Schritte gegangen und hätten sich dann zum unterirdischen Veloparking begeben. Wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, soll die Frau eine Menge Alkohol intus gehabt haben: 2,06 Promille. Auf dem Weg zum Parking stürzte die Frau gar zu Boden, so betrunken war sie.

Der Mann half ihr auf die Beine und führte sie zur WC-Anlage im Veloparking. Dass die Frau vor der Tür stoppte und sich wegdrehte, hielt den von Chiasso TI aus eingereisten Mann offenbar nicht davon ab, die Frau in die Toilettenanlage zu zerren und sie zu vergewaltigen. So der Vorwurf in der Anklageschrift. Die Tür habe sich automatisch geschlossen und sei daraufhin 13 Minuten lang zugeblieben.

Sie lag regungslos da, er verging sich erneut an ihr

Als die Tür wieder aufging, hätte die Tortur enden können. Laut der Anklageschrift tauchte ein Mitarbeiter der Hauswartung auf, da er auf das Geschrei der Frau aufmerksam geworden war. Er konfrontierte den Beschuldigten und fragte nach, was da los war.

Der mutmassliche Täter versicherte dem Mann, dass alles in Ordnung sei, woraufhin sich der Mitarbeiter damit zufriedengab und wieder ging. Daraufhin witterte die Frau ihre Chance und versuchte, den Mann von sich wegzustossen – ohne Erfolg. Der Beschuldigte soll sie zu Boden gerungen haben, woraufhin sie mit dem Kopf auf den Boden geschlagen und regungslos liegen geblieben sei. Nicht einmal da schien der Mann genug zu haben: Er soll sich erneut an ihr vergangen haben.

Er zog die Hose hoch und flüchtete

Als der Mitarbeiter der Hauswartung erneut Geschrei gehört hatte, ging er wieder nachschauen und erwischte den Mann dort auf frischer Tat. Obwohl ihm der Beschuldigte weismachen wollte, dass es sich bei der Frau um seine Freundin handelt, kündigte der Mann an, dass er die Polizei alarmieren werde. Laut der Anklageschrift soll der Beschuldigte daraufhin seine Hose hochgezogen und die Flucht ergriffen haben.

Sechs Tage später konnte die Polizei den Beschuldigten festnehmen. Seither sitzt er in Sicherheitshaft und muss sich wegen Vergewaltigung in mehrfacher Begehung, Nötigung, möglicher mehrfacher Schändung, einfacher Körperverletzung, sexueller Belästigung und Missachtung der Ein- oder Ausgrenzung verantworten. Der Prozess ist für Ende August angesetzt. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Ob die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Zeugen einleitet, da dieser nicht früher eingegriffen hat, kann die Behörde auf Nachfrage der Zeitung nicht beantworten. (dzc)

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