77-Jähriger mit Flammenwerfer-Attacke gegen Nachbarn
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Bizarrer Nachbarschaftsstreit:77-Jähriger mit Flammenwerfer-Attacke gegen Nachbarn

So terrorisiert Erwin Jaussi (77) seine Nachbarn in Thun BE
Attacken mit Flammenwerfer, Petarden und Pfefferspray

Seit neun Jahren liegen Rolf Christmann (51) und Erwin Jaussi (77) im Streit. Dieser nimmt mit zahlreichen Strafbefehlen irre Ausmasse an. Die Behörden blieben bisher tatenlos – obwohl der 77-Jährige mit gebastelten Waffen hantiert und Morddrohungen ausstösst.
Publiziert: 29.12.2018 um 09:10 Uhr
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Aktualisiert: 05.01.2021 um 22:21 Uhr
Céline Trachsel

Als BLICK über Emil Bizenberger aus Trimmis GR im November berichtete, nannten wir ihn den «schlimmsten Nachbarn der Schweiz». Diesen unrühmlichen Titel dürfte er jetzt an Erwin Jaussi aus Thun BE verlieren. Grund für den gefährlichen Nachbarschaftsstreit in Thun ist ein gemeinsamer Weg. Etwas mehr als zehn Quadratmeter Asphalt. Doch dort herrscht Krieg.

Zwischen der Allmendingenstrasse 14 und 14b verläuft der Weg, den Rolf Christmann (51) nehmen muss, um in seinen gemieteten Garten zu gelangen. Und das passt Erwin Jaussi (77) nicht. «Ich habe Sondernutzungsrechte. Herr Christmann hat dort nichts verloren», sagt der 77-Jährige zu BLICK. Will Christmann in den Garten, kommt der 77-Jährige aus seinem Haus. Und vertreibt ihn – gewaltsam.

Terror im Garten und im Schlafzimmer

«Er bespritzt mich mit dem Wasserschlauch. Er demontiert das Gartentor. Er bewirft mich mit Petarden. Er sprüht mit Pfefferspray. Und einmal zückte er einen selbstgebastelten Flammenwerfer», erzählt Christmann. Immer wieder eskaliere die Situation. «Das letzte Mal zerkratzte er mir das Gesicht. Ich gehe nur noch mit einer Kamera aus dem Haus. Auch meinen Garten filme ich permanent, um Beweise zu haben, wenn er Sachbeschädigungen verübt.»

Über die Treppe im Hintergrund gelangt Rolf Christmann (51) in seinen gemieteten Garten. Dafür muss er einen Weg nehmen, der über ein gemeinsames Grundstück führt.
Foto: Peter Gerber
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Seit neun Jahren gehe das so. Terrorisiert werde Rolf Christmann nicht nur im Garten: Jaussi habe auch schon ein Luftgewehr, einen Laserpointer und ein Richtstrahlmikrofon auf sein Schlafzimmerfenster gerichtet. Zahlreiche Strafanzeigen habe Christmann schon gemacht, Luftgewehr und Flammenwerfer seien von der Polizei bereits beschlagnahmt worden. Jaussis Bussen belaufen sich aufgrund der vielen Strafbefehle auf mehrere 10'000 Franken.

«Muss es zuerst Tote geben?»

Weshalb es der Rentner auf ihn abgesehen habe, weiss der 51-Jährige nicht. «Der sucht mit jedem Streit. Ich bin ihm aber ein besonderer Dorn im Auge. Vielleicht, weil ich ‹nur› Mieter bin und kein Eigentümer wie er.»

Rolf Christmann fragt sich, weshalb sein Nachbar nicht schon längst verhaftet wurde. Wie einem Strafbefehl zu entnehmen ist, hat der 77-Jährige bei einem Polizeieinsatz gar einem Beamten mit einem selbst gebauten Kondensator einen Elektrostoss verpasst. Auch eine Gefährdungsmeldung bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) sei erfolglos geblieben. «Er drohte mir mehrmals, dass er mich mit einer 9-Millimeter-Glock erschiessen würde. Muss es immer zuerst Tote geben, bevor gehandelt wird?»

Immerhin: Das Regionalgericht verfügte, dass sich Jaussi nicht mehr näher als drei Meter nähern darf. «Aber das reicht, um zu schiessen. Ich habe Angst, dass er seine Drohung irgendwann wahr macht.»

Bastler mit Wut im Bauch

BLICK war auch bei Erwin Jaussi zu Hause. Seinen Garten hat er mit Bewegungsmeldern ausgestattet, sodass drinnen ein Alarm ertönt, wenn jemand den umstrittenen Weg betritt. Stolz zeigt er zudem die neue Gasflasche, die er sich besorgt hatte, nachdem ihm die Polizei den ersten Flammenwerfer weggenommen hatte. Seinen Gartensitzplatz hat Jaussi abgeschirmt, damit ihm Christmann «nicht noch einmal die Fenster mit seiner Steinschleuder einschiessen» könne. Beweise für Christmann als Täter blieb er dem Gericht schuldig.

Erwin Jaussi wiederholte gegenüber BLICK mehrmals die Morddrohungen: «Ich habe keine Waffe im Haus, aber ich will mir bald eine auf dem Schwarzmarkt besorgen.» Er wolle Christmann, den «Bin Laden von Allmendingen», zur Strecke bringen.

Warum die Kesb nicht eingreift

Wegen des Amtsgeheimnisses darf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) zum Einzelfall keine Stellung nehmen. Der Thuner Kesb-Präsident Thomas Büchler sagt allgemein, dass die Behörde wiederholt Meldungen erhalte mit dem Anliegen, vor aggressiven oder drohenden Personen geschützt zu werden. «Dabei wird die Erwartung geäussert, dass Massnahmen zur Abwehr des fremdgefährdenden Verhaltens angeordnet werden müssen. Dieser Erwartung kann die Kesb oft nicht gerecht werden, da es im Erwachsenenschutzrecht in erster Linie um den Schutz einer Person vor sich selbst geht», sagt Büchler. Das sei Voraussetzung für eine fürsorgerische Unterbringung in eine psychiatrische Klinik. Zum Schutze Dritter seien eher polizeiliche Massnahmen zu prüfen. Beim Bedrohungsmanagement tausche man sich mit der Polizei aus.

Wegen des Amtsgeheimnisses darf die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) zum Einzelfall keine Stellung nehmen. Der Thuner Kesb-Präsident Thomas Büchler sagt allgemein, dass die Behörde wiederholt Meldungen erhalte mit dem Anliegen, vor aggressiven oder drohenden Personen geschützt zu werden. «Dabei wird die Erwartung geäussert, dass Massnahmen zur Abwehr des fremdgefährdenden Verhaltens angeordnet werden müssen. Dieser Erwartung kann die Kesb oft nicht gerecht werden, da es im Erwachsenenschutzrecht in erster Linie um den Schutz einer Person vor sich selbst geht», sagt Büchler. Das sei Voraussetzung für eine fürsorgerische Unterbringung in eine psychiatrische Klinik. Zum Schutze Dritter seien eher polizeiliche Massnahmen zu prüfen. Beim Bedrohungsmanagement tausche man sich mit der Polizei aus.

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