Weil er sich nicht an Abmachung hielt
Prostituierte klaut iPhone von Kunde

Ein Freier weigerte sich, einer Berner Sexarbeiterin nach dem Geschlechtsverkehr den zuvor vereinbarten Geldbetrag zu geben. Diese nahm im daraufhin das Handy ab – und wurde nun verurteilt.
Publiziert: 11.03.2023 um 13:24 Uhr
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Aktualisiert: 07.04.2023 um 07:25 Uhr

Im Juni 2022 betrat eine Sexarbeiterin die Wohnung eines Mannes im Berner Stadtteil Bümpliz. Die Kamerunerin verabredete sich mit dem 50-Jährigen zum Geschlechtsverkehr. Vereinbart wurde eine Gegenleistung von 150 Franken.

Nach der sexuellen Leistung weigerte sich der Mann allerdings, der Prostituierten das versprochene Geld zu geben. Gerade einmal 50 Franken drückte er der Frau in die Hand. Doch das liess die Sexarbeiterin nicht auf sich sitzen. Prompt klaute sie das Handy des Freiers. Laut «20 Minuten» handelte es sich dabei um ein 1100 Franken teures iPhone.

Die Kamerunerin forderte vom Mann daraufhin 500 Franken für die Rückgabe des Smartphones – ansonsten würde sie es verkaufen. Der Berner erklärte sich bereit, 200 Franken zu zahlen. Die Sexarbeiterin willigte ein und gab dem Mann das iPhone zurück.

Eine Prostituierte vereinbarte mit einem Mann aus Bern Geschlechtsverkehr gegen 150 Franken. (Symbolbild)
Foto: shutterstock
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150 Franken Busse und 500 Franken Gebühren

Doch damit ist der Vorfall noch nicht abgeschlossen. Die Berner Staatsanwaltschaft verdonnerte die Prostituierte jetzt nämlich wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 600 Franken. Wie «20 Minuten» schreibt, wird der Vollzug der Strafe unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Trotzdem wird die Frau schon jetzt zur Kasse gebeten: 150 Franken Busse und 500 Franken Gebühren muss sie zahlen.

Die Sexarbeiterin hätte statt dem Handy-Klau die Möglichkeit gehabt, auf dem Rechtsweg das ihr zustehende Geld einzufordern. Seit einem Urteil des Bundesgerichts von 2021 können Prostituierte nämlich klagen, wenn vereinbarte Beträge nicht oder nur zum Teil beglichen werden. (obf)

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