Darum werden sie anders behandelt
Polizei stoppt illegales Rennen von Briten auf Brünigpass

Bussgeld, Fahrverbot, Fahrzeugbeschlagnahmung: Verkehrssünder in der Schweiz werden bei schweren Verstössen hart bestraft. Und wie sieht es mit Rowdys aus dem Ausland aus?
Publiziert: 14.09.2024 um 14:27 Uhr

Kurz zusammengefasst

  • Sieben Briten lieferten sich illegales Autorennen auf dem Brünigpass
  • Schweizer Justiz verhängt Bussen, Fahrverbote und beschlagnahmt Fahrzeuge
  • Ab 1. Mai 2024 grenzüberschreitende Vollstreckung von Bussgeldern ab 70 Euro
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Raser-Alarm auf dem Brünigpass: Sieben Briten liefern sich ein halsbrecherisches Rennen mit hochmotorisierten Boliden. Mit waghalsigen Überholmanövern und massiv überhöhter Geschwindigkeit jagen sie durch die Kurven – drei von ihnen sogar unter Drogeneinfluss, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet.

Die Polizei macht keine Angaben dazu, wie schnell die Briten unterwegs waren. Doch es stellt sich die Frage: Wie hart kann die Schweizer Justiz bei solch rücksichtslosem Verhalten durchgreifen?

Bussendepot, Fahrverbot und Strafbefehl

Bei einer in der Schweiz wohnhaften Person können hohe Geldstrafen, der Entzug des Führerausweises und je nach Schwere des Vergehens sogar Freiheitsstrafen verhängt werden.

Geschnappt! Die Kantonspolizei Obwalden hat Anfang September 10 Briten in PS-starken Autos gestoppt.
Foto: KAPO OBWALDEN
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Anders bei ausländischen Lenkern: «Bei ausländischen Fahrzeuglenkern kann die Polizei in schweren Fällen ein Fahrverbot für die Schweiz aussprechen», sagt Alain Stadelmann von der Medienstelle der Obwaldner Kantonspolizei zur «Luzerner Zeitung». Dies können die Polizisten direkt vor Ort verhängen. Zusätzlich muss der Fahrzeuglenker ein Bussendepot bezahlen.

Strafbefehl wird ins Ausland verschickt

Wurde ein Fahrverbot verhängt, dürfen die Beifahrer nach Bezahlung des Bussendepots weiterfahren. In schweren Fällen kann aber auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. 

Sobald die Staatsanwaltschaft das Strafmass festgelegt hat, wird ein Strafbefehl ins Ausland geschickt. Bei einer allfälligen Geldstrafe wird das bereits bezahlte Bussendepot angerechnet. Ob die Verkehrssünder die Bussgelder ignorieren können, hängt vom jeweiligen Land ab.

Bussen aus dem Ausland

Seit dem 1. Mai 2024 gibt es ein neues Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland, das regelt, dass Bussgelder grenzüberschreitend vollstreckt werden. Das bedeutet, dass Bussgelder ab 70 Euro aus der Schweiz in Deutschland durch das Bundesamt für Justiz eingetrieben werden. Umgekehrt können Schweizer Behörden deutsche Bussgelder über 80 Franken vollstrecken lassen.

Ähnliche Abkommen bestehen auch mit anderen EU-Ländern wie Frankreich, Italien und Österreich. Die Vollstreckung in Ländern ohne solche Abkommen, wie Grossbritannien, bleibt schwierig. Wie steht es also um die rasenden Briten?

«Es sind keine eigentlichen Autorennen»

Die sieben Briten mussten Bussendepots von mehreren Tausend Franken bezahlen. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, macht die Polizei keine weiteren Angaben zum Strafmass. «Dies liegt in der Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft», so Kapo-Sprecher Alain Stadelmann.

Auf die Frage, ob solche Autorennen häufig vorkommen, antwortet er: «Es sind keine eigentlichen Autorennen.» Vielmehr handelt es sich um Gruppen, die mit Autos oder Motorrädern unterwegs sind, gemeinsam zu schnell fahren und die Verkehrsregeln missachten. Auf ihren Touren überqueren sie oft Kantons- und Landesgrenzen. Bei auffälligem Verhalten tauschen sich die Behörden der betroffenen Kantone und Länder untereinander aus.

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