Landesverweis wegen Sozialhilfebezug
«Ich fühlte mich, als wäre ich eine schlechte Mutter»

Weil eine alleinerziehende Mutter ergänzend auf Sozialhilfe angewiesen war, wurde ihr die Aufenthaltsbewilligung entzogen. In der Herbstsession wird die Verknüpfung von Sozial- und Migrationsrecht nun erneut zum Thema.
Publiziert: 11.09.2022 um 00:24 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2022 um 14:52 Uhr
Dana Liechti

Eigentlich wollte sie Journalistin werden, Lehrerin oder Flugbegleiterin. Und glücklich werden, so oder so: Fatima Bennani* (40) hatte viele Träume. Sich und ihre Kinder mit einem schlecht bezahlten Job allein über Wasser zu halten und in ständiger Sorge um ihr Aufenthaltsrecht zu leben, gehörten nicht dazu.

Vor 15 Jahren folgte Bennani ihrem damaligen Partner aus einem nordafrikanischen Land in die Schweiz. Die beiden heiraten, bekommen zwei Töchter. Bennani lernt Deutsch, wird hier heimisch. Doch dann bröckelt das anfängliche Glück. 2018 erfolgt die Scheidung.

Häusliche Gewalt

Wenn Bennani über die Gründe spricht, schickt sie ihre jüngere, sechsjährige Tochter für einen Augenblick weg. «Ich musste mit diesem Mann unter häuslicher Gewalt leben», sagt sie mit leiser Stimme.

Fatima Bennani spricht gut Deutsch, ihre Kinder sind in der Schweiz aufgewachsen und trotzdem sollte sie 2019 des Landes verwiesen werden.
Foto: SIGGI BUCHER
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Nach der Scheidung kümmert sich Bennani um die Kinder, sucht via Arbeitsvermittlungszentrum einen Job, arbeitet mit Unterbrüchen in Teilzeit. Doch das Geld reicht nie, um über die Runden zu kommen, also bezieht sie ergänzend Sozialhilfe: insgesamt 66'000 Franken in fünf Jahren – etwas mehr als 1000 Franken pro Monat.

Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert

Und genau das wird ihr zum Verhängnis: Nach zwölf Jahren in der Schweiz verweigert ihr das Migrationsamt 2019 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und will sie aus dem Land weisen. Ein Schock für Bennani: «Ich fühlte mich, als wäre ich eine schlechte Mutter, eine Kriminelle – weil ich auf Hilfe angewiesen war.»

Diese Geschichte ist kein Einzelfall. Migrations- und Sozialrecht sind in der Schweiz eng miteinander verknüpft. Überschreitet der Bezug von Sozialhilfe von Migrantinnen und Migranten eine bestimmte Höhe – meist 20'000 Franken –, sind Sozialämter verpflichtet, dies den Migrationsbehörden zu melden: Der Bezug von Sozialhilfe kann als Hinweis auf mangelnde Integration ausgelegt und Betroffenen daher die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden.

Viele verzichten auch in Not auf Sozialhilfe

Seit einer Anpassung im Ausländer- und Integrationsgesetz 2019 ist es zudem legal, bei Sozialhilfebezug die Niederlassungs- auf eine Aufenthaltsbewilligung zurückzustufen – sogar Menschen, die länger als 15 Jahre in der Schweiz leben, können von dieser Regelung betroffen sein.

Das wirkt abschreckend: Aus Angst vor migrationsrechtlichen Konsequenzen beziehen viele Migrantinnen und Migranten auch in grösster Not keine Sozialhilfe. Vor allem Familien rutschen dadurch häufig unter die Armutsgrenze.

Marti setzt sich dagegen ein

Geht es nach der SP-Politikerin Samira Marti, soll dies bald der Vergangenheit angehören. Ihre parlamentarische Initiative «Armut ist kein Verbrechen» fordert, dass bei Menschen, die seit mehr als zehn Jahren in der Schweiz leben und unverschuldet Sozialhilfe beziehen, kein Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung mehr möglich sein soll. Kommende Woche wird die Vorlage im Rahmen der Herbstsession behandelt.

«Dieses System ist unmenschlich und brutal»

Herr Golta, aus welchen Gründen beziehen Migrantinnen und Migranten Sozialhilfe?
Häufig sind es Migrantinnen und Migranten, die bei uns schlecht bezahlte und unsichere Arbeiten erledigen. Dadurch können sie sich nur knapp über Wasser halten. Bei solch tiefen Einkommen braucht es nicht viel, damit das Geld nicht mehr reicht und sie auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ein Jobverlust, gesundheitliche Probleme oder eine Scheidung können Auslöser sein. Was ich bisher kaum erlebt habe, ist, dass jemand nicht arbeiten will. Gerade Migrantinnen nehmen oft sehr viel auf sich, um irgendwie arbeiten zu können. Sie machen Knochenjobs, die die meisten von uns unter keinen Umständen annehmen würden – und das für sehr wenig Geld. Für eine Person genügt so ein Lohn vielleicht knapp. Sind aber noch Kinder im Spiel, reicht es oft nicht. Und diese Menschen geraten dann in den Fokus der Migrationsbehörden.

Das kritisieren Sie.
Ja, denn dieses System ist unmenschlich und brutal. Es ist darauf ausgelegt, Menschen zu vertreiben. Die Botschaft lautet: Du bist hier geduldet, solange du uns irgendwie von Nutzen bist, andernfalls wollen wir dich schnellstmöglich loswerden. Wir lassen Migration zu, solange es nach unserem Schema läuft. Dass aber Menschen kommen und nicht einfach Arbeiter, die ihren Job erledigen und wieder gehen, blendet man aus. Und leider lässt uns der Bund mit der Verknüpfung von Sozial- und Migrationspolitik seine Drecksarbeit machen. Aus Sicht der Sozialdienste ist diese Verknüpfung ein riesiges Problem. Entscheidend ist dabei nicht nur, wie viele Menschen aufgrund von Sozialhilfebezug tatsächlich von einer Rückstufung oder einem Widerruf der Aufenthaltsbewilligung betroffen sind. Nur schon die Abschreckung treibt Menschen in die Armut.

Inwiefern?
Es gibt eine grosse Gruppe von Menschen, die Unterstützung bräuchten, diese aber nicht wahrnehmen aus Angst vor migrationsrechtlichen Konsequenzen. Das Bundesgesetz führt also dazu, dass die Instrumente, die wir zur Bekämpfung von Armut haben, nicht wirken – für ein reiches Land wie die Schweiz eigentlich unfassbar. Besonders, wenn – und das kommt häufig vor – Familien mit Kindern betroffen sind. Aufgrund dieser Thematik haben viele Migrantinnen und Migranten übrigens auch generell Angst vor staatlichen Leistungen und nehmen diese nicht in Anspruch – etwa in Gewaltsituationen. So weiten wir die Problematik, die wir bereits bei Sans-Papiers haben, immer stärker auch auf Menschen aus, die eigentlich einen Aufenthaltsstatus haben, die wir aber trotzdem als Menschen zweiter Klasse behandeln.

Was muss sich ändern?
Es ist zentral, dass wir die Verknüpfung von Sozialpolitik und Migrationspolitik lösen. Ein richtiger Ansatz ist die parlamentarische Initiative von Samira Marti, Armut ist kein Verbrechen. In diese Richtung müssen wir kämpfen. Und vor allem in den Städten, wo wir einen höheren Anteil an Migranten haben, müssen wir auch eigene Wege finden, wenn der Bund nicht handelt. Für uns ist klar: Wir müssen diesen Menschen helfen.

Was stellen Sie sich genau vor?
Aktuell prüfen wir zum Beispiel, wie wir die rechtliche Beratung und Unterstützung von armutsbetroffenen Migranten verbessern können. Damit sie sich sicherer fühlen und ihr eigenes Risiko bei Sozialhilfebezug besser einschätzen können. Helfen würde auch wirtschaftliche Basishilfe, die nicht an den Aufenthaltsstatus geknüpft ist. Ausserdem gibt es diverse Massnahmen, die man treffen könnte, damit diese Menschen gar nicht erst in so grosse finanzielle Not geraten.

Welche?
Ergänzungsleistungen für Familien beispielsweise, wie es sie in einigen Kantonen bereits gibt. Damit sorgt man dafür, dass Eltern – speziell alleinerziehende –, die erwerbstätig sind, aber einen sehr tiefen Lohn haben, nicht wegen der Ausgaben für die Kinder in die Sozialhilfe fallen. Das würde schon vieles ändern. Was wir in Zürich nun auch anpacken, sind Arbeitsmarktstipendien: Wir finanzieren zusätzliche Qualifikationsmöglichkeiten für Erwachsene, um ihnen zu ermöglichen aus höchst prekären Arbeitssituationen herauszukommen und in ein Lohnlevel zu geraten, bei dem nicht mehr jede kleinste Erschütterung im Leben gerade die Existenz gefährdet.

Raphael Golta wurde 2014 in den Stadtrat gewählt und ist seither Vorsteher des Sozialdepartements. Als Sozialvorsteher kommt er täglich in Berührung mit den Schicksalen von Armutsbetroffenen.

Keystone

Herr Golta, aus welchen Gründen beziehen Migrantinnen und Migranten Sozialhilfe?
Häufig sind es Migrantinnen und Migranten, die bei uns schlecht bezahlte und unsichere Arbeiten erledigen. Dadurch können sie sich nur knapp über Wasser halten. Bei solch tiefen Einkommen braucht es nicht viel, damit das Geld nicht mehr reicht und sie auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ein Jobverlust, gesundheitliche Probleme oder eine Scheidung können Auslöser sein. Was ich bisher kaum erlebt habe, ist, dass jemand nicht arbeiten will. Gerade Migrantinnen nehmen oft sehr viel auf sich, um irgendwie arbeiten zu können. Sie machen Knochenjobs, die die meisten von uns unter keinen Umständen annehmen würden – und das für sehr wenig Geld. Für eine Person genügt so ein Lohn vielleicht knapp. Sind aber noch Kinder im Spiel, reicht es oft nicht. Und diese Menschen geraten dann in den Fokus der Migrationsbehörden.

Das kritisieren Sie.
Ja, denn dieses System ist unmenschlich und brutal. Es ist darauf ausgelegt, Menschen zu vertreiben. Die Botschaft lautet: Du bist hier geduldet, solange du uns irgendwie von Nutzen bist, andernfalls wollen wir dich schnellstmöglich loswerden. Wir lassen Migration zu, solange es nach unserem Schema läuft. Dass aber Menschen kommen und nicht einfach Arbeiter, die ihren Job erledigen und wieder gehen, blendet man aus. Und leider lässt uns der Bund mit der Verknüpfung von Sozial- und Migrationspolitik seine Drecksarbeit machen. Aus Sicht der Sozialdienste ist diese Verknüpfung ein riesiges Problem. Entscheidend ist dabei nicht nur, wie viele Menschen aufgrund von Sozialhilfebezug tatsächlich von einer Rückstufung oder einem Widerruf der Aufenthaltsbewilligung betroffen sind. Nur schon die Abschreckung treibt Menschen in die Armut.

Inwiefern?
Es gibt eine grosse Gruppe von Menschen, die Unterstützung bräuchten, diese aber nicht wahrnehmen aus Angst vor migrationsrechtlichen Konsequenzen. Das Bundesgesetz führt also dazu, dass die Instrumente, die wir zur Bekämpfung von Armut haben, nicht wirken – für ein reiches Land wie die Schweiz eigentlich unfassbar. Besonders, wenn – und das kommt häufig vor – Familien mit Kindern betroffen sind. Aufgrund dieser Thematik haben viele Migrantinnen und Migranten übrigens auch generell Angst vor staatlichen Leistungen und nehmen diese nicht in Anspruch – etwa in Gewaltsituationen. So weiten wir die Problematik, die wir bereits bei Sans-Papiers haben, immer stärker auch auf Menschen aus, die eigentlich einen Aufenthaltsstatus haben, die wir aber trotzdem als Menschen zweiter Klasse behandeln.

Was muss sich ändern?
Es ist zentral, dass wir die Verknüpfung von Sozialpolitik und Migrationspolitik lösen. Ein richtiger Ansatz ist die parlamentarische Initiative von Samira Marti, Armut ist kein Verbrechen. In diese Richtung müssen wir kämpfen. Und vor allem in den Städten, wo wir einen höheren Anteil an Migranten haben, müssen wir auch eigene Wege finden, wenn der Bund nicht handelt. Für uns ist klar: Wir müssen diesen Menschen helfen.

Was stellen Sie sich genau vor?
Aktuell prüfen wir zum Beispiel, wie wir die rechtliche Beratung und Unterstützung von armutsbetroffenen Migranten verbessern können. Damit sie sich sicherer fühlen und ihr eigenes Risiko bei Sozialhilfebezug besser einschätzen können. Helfen würde auch wirtschaftliche Basishilfe, die nicht an den Aufenthaltsstatus geknüpft ist. Ausserdem gibt es diverse Massnahmen, die man treffen könnte, damit diese Menschen gar nicht erst in so grosse finanzielle Not geraten.

Welche?
Ergänzungsleistungen für Familien beispielsweise, wie es sie in einigen Kantonen bereits gibt. Damit sorgt man dafür, dass Eltern – speziell alleinerziehende –, die erwerbstätig sind, aber einen sehr tiefen Lohn haben, nicht wegen der Ausgaben für die Kinder in die Sozialhilfe fallen. Das würde schon vieles ändern. Was wir in Zürich nun auch anpacken, sind Arbeitsmarktstipendien: Wir finanzieren zusätzliche Qualifikationsmöglichkeiten für Erwachsene, um ihnen zu ermöglichen aus höchst prekären Arbeitssituationen herauszukommen und in ein Lohnlevel zu geraten, bei dem nicht mehr jede kleinste Erschütterung im Leben gerade die Existenz gefährdet.

Raphael Golta wurde 2014 in den Stadtrat gewählt und ist seither Vorsteher des Sozialdepartements. Als Sozialvorsteher kommt er täglich in Berührung mit den Schicksalen von Armutsbetroffenen.

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Die Entkopplung von Migrations- und Sozialrecht hält auch der Anwalt Marc Spescha für dringend notwendig. Er gehört zu den renommiertesten Experten im Bereich des Migrationsrechts. In den letzten Jahren, so Spescha, sei eine verschärfte Gangart der Migrationsämter im Umgang mit ausländischen Sozialhilfebeziehenden zu beobachten.

Besonders stossend sei, dass es sich bei den Betroffenen oft um Menschen in ausserordentlich prekären Arbeits- und Lebenssituationen handelt, für die es nur wenig braucht, um in finanzielle Not zu geraten. Spescha: «Oft sind es Frauen, auf denen die Hauptverantwortung der Erziehungsaufgaben und Erwerbsarbeit lastet, da sie häufig Männer haben, die mit gesundheitlichen Problemen kämpfen oder zu häuslicher Gewalt neigen.»

Behörden verkennen Lebensrealität

Von den Behörden werde diese Lebensrealität verkannt, weiss der Jurist: «Fehlende Ressourcen, was Bildung angeht, die Tatsache, dass viele im Niedriglohnsektor arbeiten und dafür nicht adäquat entlohnt werden und somit schneller in eine Erwerbsarmut fallen, oder zu betreuende Kinder und Angehörige werden oft nicht als mildernde Umstände erachtet.»

Dem widerspricht Régine Schweizer, Leiterin der Geschäftsstelle Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden: Kriterien wie eigenes Verschulden an der Sozialhilfeabhängigkeit, Betreuungspflichten oder der Gesundheitszustand würden berücksichtigt. «Ausserdem werden vor einem allfälligen Bewilligungsentzug jeweils mildere Massnahmen wie der Abschluss von Integrationsvereinbarungen oder Verwarnungen ergriffen.» Und: «Die kantonalen Migrationsbehörden prüfen die ausländerrechtlichen Konsequenzen bei erheblicher Sozialhilfeabhängigkeit stets individuell und sorgfältig.»

Amt sieht «Integrationsdefizit»

Fatima Bennani hat das anders erlebt. Das Migrationsamt habe ihr gegenüber kein Herz gezeigt, sagt sie. In der Wegweisungsverfügung hiess es, sie sei keiner existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachgegangen, obwohl sie weder arbeitsunfähig sei, noch die Betreuung ihrer Kinder einer Arbeitstätigkeit im Wege stehe.

Weiter argumentiert das Amt, Bennanis Sozialhilfebezug und das daraus folgende Integrationsdefizit wögen deutlich schwerer als die privaten Interessen der Mutter und ihrer Kinder an einem Verbleib in der Schweiz. Mit der Rückkehr ins Heimatland verbundene allfällige Schwierigkeiten habe sie sich selbst zuzuschreiben.

Rekurs mit Erfolg

Das habe sie sehr getroffen, sagt Bennani: «Meine Kinder brauchen doch ihre Mutter!» Ausserdem seien sie hier verwurzelt. Zurück in ihr Geburtsland zu gehen, kam für sie nicht infrage: «Damit hätte ich das Leben meiner Töchter zerstört.» Mithilfe von Rechtsanwalt Marc Spescha erhob Bennani Rekurs gegen die Wegweisung – mit Erfolg: Ihre Aufenthaltsbewilligung wurde mittlerweile verlängert.

Heute bezieht die alleinerziehende Mutter keine Sozialhilfe mehr. Nicht, weil sie nichts damit anfangen könnte – in ihrem Job bei einer Fast-Food-Kette verdient sie in guten Monaten gerade mal 2200 Franken. Aber so erspare sie sich immerhin den Stress mit dem Migrationsamt. Wirklich sicher fühlen würde sie sich nur mit einem Schweizer Pass, sagt sie. Und: «Ich würde gerne eine gute Ausbildung machen, damit ich meinen Töchtern den Traum von eigenen Zimmern erfüllen kann.»

Aktuell wohnt die Familie in einer Zweizimmerwohnung, das Schlafzimmer müssen sich Mutter und Töchter teilen. In Speschas Augen ein Armutszeugnis – nicht für Bennani, sondern für die Schweiz: «Dass man sich auf solche oft mehrfach belastete Menschen fokussiert und sie mit Drohungen und Verfügungen eindeckt, ist unseres Landes unwürdig.»

* Name geändert

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