«Das kommt einer Enteignung gleich»
Grundstücke liegen in Schutzzone – Besitzer wussten nichts davon

Der Baustopp eines Hauses hat in Mettau AG ein Quartier aufgeschreckt. Der Grund: Die Baustelle wurde auf einer Schutzzone des Bundes errichtet. Und damit nicht genug: Weitere Grundstücke sind betroffen.
Publiziert: 13.12.2023 um 20:22 Uhr
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Aktualisiert: 13.12.2023 um 21:41 Uhr

Seit mehr als 40 Jahren wohnen Familien in Mettau AG. Kein Wunder: Es ist idyllisch, ruhig und nahe am Wald. Ein weiteres Mehrfamilienhaus sollte nun dort entstehen. Doch die Arbeiten wurden gestoppt.

Das Grundstück befindet sich in einer Inventarfläche Trockenwiesen und -weiden (TWW) des Bundes. Eine Massnahme, die vom Bundesrat 2010 eingeführt wurde, um die Biodiversität in der Schweiz zu schützen. Denn: «Seit 1900 wurden mehr als 95 Prozent der Trockenwiesen und –weiden in der Schweiz zerstört, und sowohl ihre Fläche als auch ihre Qualität nimmt weiterhin ab», schreibt das Bundesamt für Umwelt auf seiner Seite. 

Es braucht die Zustimmung vom Kanton

Das Inventar zählt fast 4000 Objekte, die gesamthaft einem Anteil von 0,7 Prozent der Landesfläche entsprechen. Und ein Teil davon liegt eben in Mettau. Nicht nur die Baustelle, auch weitere Grundstücke sind betroffen. Ein Schock für die Besitzer. «Unser Grundstück ist enteignet worden», sagt eine Betroffene zur «Aargauer Zeitung».

In Mettau sind einige Einwohner empört. Ihre Grundstücke liegen in einer Schutzzone des Bundes.
Foto: GoogleMaps

Ihr gehört eine Parzelle, direkt neben ihrem Haus. Sie liegt zu 100 Prozent in der Schutzzone des Bundes. Das bedeutet: Einfach so etwas darauf bauen, ist nicht erlaubt. Dafür braucht es die Zustimmung vom Kanton. Bedingung: Der Bau dient einem überwiegend öffentlichen Interesse von nationaler Bedeutung.

Langer Rechtsstreit befürchtet

Ein Ein- oder Mehrfamilienhaus fällt nicht darunter. Dementsprechend wütend sind die Besitzer, die Jahrzehnte nicht wussten, dass ihre Grundstücke in einer speziellen Zone liegen.

«Wenn der Bund solche Zonen einrichtet, ohne die Grundeigentümer zu informieren, grenzt das an Willkür und kommt einer Enteignung gleich», wettert ein Grundstückbesitzer gegenüber der «Aargauer Zeitung». Er befürchtet einen jahrelangen Rechtsstreit. «Die Einzigen, die profitieren, wären die Anwälte.» (jmh)


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