Nach Einsatz bei Eritrea-Fest in Gerlafingen SO
Kanton Solothurn schickt Veranstaltern saftige Rechnung

Nach einem massiven Polizeieinsatz bei einer Veranstaltung von Eritrea-Regimebefürwortern in Gerlafingen SO, stellt der Kanton Solothurn den Organisatoren 30'000 Franken in Rechnung.
Publiziert: 27.06.2024 um 11:21 Uhr
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Aktualisiert: 27.06.2024 um 11:23 Uhr
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Organisatoren einer Veranstaltung von eritreischen, regimetreuen Anhängern von Ende März in Gerlafingen SO werden wegen des notwendigen Polizeieinsatzes zur Kasse gebeten. Der Kanton Solothurn hat den Organisatoren eine Rechnung von 30'000 Franken geschickt.

Die Polizei war am Ostersonntag mit einem Grossaufgebot ausgerückt, um ein Aufeinandertreffen von rund 350 Anhängern des eritreischen Diktators Isaias Afewerki und 180 Regimegegnern zu verhindern. Ein Wasserwerfer und Tränengas kamen zum Einsatz. Die Polizei beendete die Veranstaltung vorzeitig.

Ausserordentlicher Polizeieinsatz

In der Gebührenrechnung von knapp 30'000 Franken sind die Kosten für die zur Ereignisbewältigung zusätzlich aufgebotenen Angehörigen der Kantonspolizeien Solothurn und Bern enthalten. Dies schrieb der Solothurner Regierungsrat zu einer SVP-Interpellation im Parlament. Dazu gehöre auch der Wasserwerfer der Kantonspolizei Bern.

Eritreische Gruppen geraten in Gerlafingen SO aneinander.
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Besondere polizeiliche Leistungen seien gemäss Gebührentarif kostenpflichtig, hielt der Regierungsrat fest. Bezahlen müsse der Veranstalter von Anlässen, die einen aufwendigen, ausserordentlichen Polizeieinsatz erforderlich machten.

Verbot solcher Treffen laut Regierungsrat nicht zielführend

Die polizeiliche Grundabdeckung wie die telefonische Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter und die Kontrolle durch eine Patrouille werde jedoch nicht in Rechnung gestellt.

Das Treffen der regimetreuen Anhänger war laut Regierungsrat nicht bewilligungspflichtig. Es habe sich um eine geschlossene Veranstaltung in einem Restaurant gehandelt.

Ein Verbot solcher Anlässe sei nicht zielführend. Vermietende von Liegenschaften und Räumen sollten sich vor Abschluss eines Vertrages über die Mieterschaft und den Veranstaltungszweck informieren. Mehrerer Medien hatten zuvor berichtet.

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