«Wir haben alles genau gleich gemacht wie bei jeder anderen Person»
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Strafbefehl offenbart neue Details zur Suff-Fahrt des St. Galler Regionalpolizei-Chefs
Er baute den Unfall am Nachmittag mit über 2 Promille

Monatelang liessen die Behörden die Öffentlichkeit im Dunkeln. Niemand durfte erfahren, wie viel Alkohol der Regionalpolizei-Chef, der am 6. August betrunken einen Unfall baute, wirklich im Blut hatte. Jetzt decken Blick-Recherchen neue Details auf.
Publiziert: 04.10.2024 um 15:25 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2024 um 20:17 Uhr
Valentin Aggeler (63) lässt sich frühzeitig pensionieren. Das gab das St. Galler Amt für Justiz und Sicherheit am Dienstag bekannt.
Foto: zVg
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Sandro ZulianReporter News

2,05 Promille. So viel hatte der in Ungnade gefallene St. Galler Regionalpolizei-Chef Valentin Aggeler (63) bei seinem Unfall mindestens im Blut.

Das geht am Freitag aus dem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft St. Gallen hervor, der Blick vorliegt. «Der Beschuldigte wusste bei Antritt der Fahrt, dass er zuvor Alkohol konsumiert hatte. Er nahm zumindest in Kauf, dass sein Blutalkoholgehalt über der kritischen Grenze von 0,80 Gewichtspromille lag und er das Fahrzeug damit in fahrunfähigem Zustand lenkte», so die nüchterne Bewertung des Staatsanwaltes.

Aggeler sei geständig, steht zudem im Strafbefehl. Der Regionalpolizei-Chef, der im Januar 2025 in die frühzeitige Pension geht, kassiert eine Busse von 5400 Franken. Auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 1650 Franken muss er übernehmen. Mit weiteren Gebühren wird Aggeler rund 8650 Franken für seine betrunkene Fahrt hinblättern müssen.

Sollte er wieder straffällig werden, wird eine Geldstrafe von über 20'000 Franken fällig. Die Probezeit dauert zwei Jahre. 

Sein Fahrausweis ist darüber hinaus wahrscheinlich auf unbestimmte Zeit weg. Ein Promillegehalt in dieser Höhe dürfte dafür sorgen, dass der ehemalige Regio-Chef in den nächsten paar Jahren zur Abstinenz gezwungen wird und diese mittels Haarproben beweisen muss. Experten müssen einschätzen, ob eine Alkoholsucht besteht. 

Das ist passiert

Rückblick: Am 6. August kam es in Weite SG zu einem Selbstunfall. Der Chef der Regionalpolizei der Kantonspolizei St. Gallen krachte um 16.45 Uhr betrunken mit seinem Auto auf einem Firmengelände in mehrere abgestellte Anhänger. Fazit: hoher Sachschaden, hoher Promillewert und ein Polizeieinsatz.

Blick-Recherchen machten damals die betrunkene Fahrt des Kapo-Chefs publik. Er sass nicht nur in der Geschäftsleitung des Korps, sondern führte auch die Hälfte aller Angestellten der Kantonspolizei St. Gallen. Unter seinen Fittichen befanden sich alle vier Stützpunkte und 22 Polizeistationen im Kanton.

Der hohe Offizier war Mitglied des Führungsstabs, auf sein Kommando hörten über 400 uniformierte Polizistinnen und Polizisten im Kanton St. Gallen – hauptsächlich die, die selbst betrunkene Autofahrer aus dem Verkehr ziehen. 

Für das St. Galler Justizdepartement sind 2,05 Promille «angetrunken»

Am Dienstag informierte das Amt für Justiz und Sicherheit des Kantons St. Gallen darüber, dass Valentin Aggeler sich entschieden habe, in Frühpension zu gehen.

Um ein faires Strafverfahren sicherzustellen, werde der Blutalkoholwert vom Sicherheits- und Justizdepartement nicht kommuniziert, hiess es. «Fahren in angetrunkenem Zustand ist kein Kavaliersdelikt», so das Departement in der Stellungnahme am Dienstagmorgen.

Das Departement verlangte im Vorfeld Einsicht in den Strafbefehl und erfuhr das Ergebnis der Blut- und Urinprobe vorab. Trotzdem bezeichnet das Amt in seiner offiziellen Stellungnahme die über 2 Promille als «angetrunken».

Staatsanwaltschaft gab Strafbefehl nicht sofort heraus

Diesen Strafbefehl zu beschaffen, war für Blick nicht einfach. Nachdem am Dienstag unter den infrage kommenden Straftatbeständen der Regionalpolizei-Chef nicht zu finden war, fragte Blick nach.

Jetzt, am Freitag, richtet die Staatsanwaltschaft aus, dass die bearbeitende Person nicht die nötigen Befugnisse für diesen Fall hatte. Daher sei der Strafbefehl gar nicht erst auf der Liste für die Medien gelandet.

Kurz: Hätte Blick nicht mehrmals nachgehakt, wäre dieser Strafbefehl unter Verschluss geblieben. Die Staatsanwaltschaft St. Gallen versichert, dass es sich um einen technischen Fehler handelte.

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. 

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