«Ich wollte den Motor hören»
Autoposer erklärt Raser-Fahrt durchs Thurgau

Mit bis zu 178 Kilometern pro Stunde machte ein Mann aus Frauenfeld die Thurgauer Landstrassen unsicher. Jetzt stand er dafür vor Gericht.
Publiziert: 31.08.2023 um 13:03 Uhr
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Aktualisiert: 31.08.2023 um 13:10 Uhr

Der Motor heult auf, das Auto beschleunigt. Ein Mann (28) aus Frauenfeld gab mit seinem Mercedes CLA 35 AMG (306 PS!) im Januar und Februar 2021 immer wieder Gas – und war viel zu schnell unterwegs. Dafür musste er sich nun vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. «Ich wollte den Motor hören», erklärte er die Raser-Fahrt, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet. «Ich hatte ein neues Auto und wollte es hören, deshalb habe ich ein bisschen Gas gegeben.»

Die Beweislast war erdrückend. Denn: Der 28-Jährige hatte sich selbst beim Fahren gefilmt. Zwischen Pfyn und Steckborn war er mit 156 statt der erlaubten 80 km/h unterwegs – mit seinem Mitbewohner, der vor ihm mit der gleichen Geschwindigkeit bretterte. Dieser muss sich in einem separaten Verfahren verantworten.

Drei Wochen nach dem Vorfall zeigte der Tacho zwischen Frauenfeld und Häuslenen sogar 178 km/h an. Wiederum zwei Wochen später blochte der Angeklagte statt der erlaubten 80 mit immerhin 118 km/h über die Strasse. Hier filmte er sich sogar bei einem gefährlichen Überholmanöver.

Mit einem solchen Mercedes CLA 35 AMG bretterte der Mann durch das Thurgau. (Symbolbild)
Foto: Daimler AG
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Geldstrafe für Raser

Eine anonyme Anzeige setzte dem Hobby-Rennfahrer schliesslich ein Ende. Polizisten tauchten eines Morgens um 5.30 Uhr in der Wohnung des Frauenfelders auf. Auf dem beschlagnahmten Handy fanden sie die belastenden Videos.

Der Verdächtige konnte sich gegen die Beweiskraft der Aufnahmen nicht wehren. Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 9000 Franken verurteilt. Insgesamt muss er 7651 Franken bezahlen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus einer Busse von 2500 Franken sowie Untersuchungs- und Gerichtskosten von 5151 Franken. In den Untersuchungskosten sind auch die Kosten von 1045 Franken für den Abtransport und das Einstellen des Mercedes enthalten.

Um den auf unbestimmte Zeit entzogenen Führerschein wiederzuerlangen, muss sich der Angeklagte einer psychologischen Eignungsabklärung unterziehen. (gs)

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