Urteil des Bundesstrafgerichts
Bankomaten-Sprenger muss über 4 Jahre in Knast

Das Bundesstrafgericht hat den Bankomaten-Sprenger von Schaffhausen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten und zu einer Geldstrafe verurteilt.
Publiziert: 25.10.2022 um 16:53 Uhr
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Aktualisiert: 25.10.2022 um 16:59 Uhr

Der 39-jährige Mann wurde der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht und weiterer Delikte für schuldig befunden. Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte den Mann wegen der Sprengung eines Bankomaten in Wilchingen SH im Februar 2021 und einer weiteren in Buchberg SH im April des gleichen Jahres angeklagt. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts sprach den aus Rumänien stammenden Mann am Dienstag im ersten Fall frei.

Bancomat in Wilchingen SH gesprengt
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Täter mit Beute auf der Flucht:Bancomat in Wilchingen SH gesprengt

Beim Anschlag auf den Bankomaten der Raiffeisenbank in Buchberg sprach ihn die Kammer dagegen der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht schuldig. Hinzu kommen versuchter qualifizierter Diebstahl, qualifizierte Sachbeschädigung und die Entwendung eines Fahrzeugs zum Gebrauch. Die Tat soll er mit mindestens zwei Mittätern begangen haben, die bisher jedoch nicht dingfest gemacht werden konnten.

Fluchtauto durch Explosion in Mitleidenschaft gezogen

Die Männer hebelten das Notenfach des Bankomaten bei der Volg-Filiale in Buchberg mit einem Geissfuss auf, brachten dort eine Sprengladung an und liessen diese explodieren. Dadurch entstand ein Sachschaden von über 200'000 Franken und ein gut 40 auf 40 Zentimeter grosses Loch in der Wand zum Tresorraum.

Der Rumäne führte die Sprengung in Buchberg SH mit mindestens zwei Mittätern durch, die bisher noch nicht dingfest gemacht werden konnten.
Foto: Schaffhauser Polizei
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Weil die Täter nicht durch das Loch hindurch passten, kamen sie an die über 500'000 Franken und rund 80'000 Euro des Bankomaten nicht heran. Auch konnten sie das zuvor gestohlene Fluchtfahrzeug nicht mehr verwenden, weil dieses durch die Explosion stark in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Landesverweisung von zehn Jahren

Die Strafkammer verurteilte den Rumänen zusätzlich zur Freiheitsstrafe zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken. Von der Freiheitsstrafe sass der Mann bereits 339 Tage in der vorangegangenen Haft ab. Das Gericht sprach ausserdem eine Landesverweisung von zehn Jahren aus. Von den Verfahrenskosten in der Höhe von rund 30'000 Franken muss der Verurteilte die Hälfte übernehmen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts angefochten werden. (SDA)

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