Primarschülerin landet im Spital
Oberstufenschülerin attackiert jüngeres Mädchen – Vater empört

Eine Oberstufenschülerin attackierte in Leuk VS eine Primarschülerin. Letztere musste daraufhin in ein Spital gebracht werden. Trotzdem darf das ältere Mädchen weiterhin zur Schule – was für Empörung sorgt.
Publiziert: 21.09.2024 um 18:50 Uhr
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Aktualisiert: 22.09.2024 um 10:00 Uhr

Kurz zusammengefasst

  • Schülerin attackiert Primarschülerin, Opfer ins Inselspital geflogen
  • Täterin erhielt nur einen Verweis, Vater fordert härtere Strafe
  • Primarschülerin bleibt vorerst zu Hause aus Angst
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Im Wallis attackierte ein älteres Mädchen eine Primarschülerin und erhielt einen Verweis. (Symbolbild)
Foto: Keystone
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Natalie ZumkellerRedaktorin News

Es ist eine schockierende Szene, die sich erst kürzlich in Leuk VS zugetragen hat. Wie der «Walliser Bote» berichtet, soll eine Oberstufenschülerin einem Mädchen aus der Primarschule den Kopf traktiert haben. Das Kind musste daraufhin mit dem Helikopter ins Berner Inselspital geflogen werden. Dies erklärte der Vater des Opfers gegenüber der Zeitung. 

Nach der Auseinandersetzung wurde umgehend der Sanitätsdienst verständigt, wie Jan Zenhäusern, Schuldirektor der Schulen Leuk, bestätigt. Dadurch wurde auch die Polizei in den Vorfall verwickelt. Die Täterin bekam eine Strafe – sie erhielt einen Verweis. Die milde Strafe sorgt für Empörung.

Schulverbot nicht möglich

Denn: Trotz des Verweises darf die Oberstufenschülerin die Schule weiterhin besuchen. Dem Vater des kleinen Mädchens ist das ein Dorn im Auge. Er fordert eine härtere Bestrafung. «Die Schülerin, die meine Tochter angegriffen hat, sollte die Schule wechseln müssen. Stattdessen geht sie weiterhin in die Schule, als wäre nichts gewesen.» 

Zenhäusern betont, dass ihm ein solcher Schritt aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. «Diese Kompetenz haben wir nicht, wir können ein Kind während der obligatorischen Schulzeit nicht einfach von der Schule weisen, wir sind, basierend auf den gesetzlichen Grundlagen, dazu verpflichtet, die Kinder zu beschulen.» Zusätzlich würden Gespräche mit den Eltern der Täterin, der Lehrperson und weiteren schulischen Instanzen geführt werden. 

Die Primarschülerin durfte wieder nach Hause. Das Mädchen habe aber Angst, wieder zur Schule zu gehen. Vorerst bleibe sie zu Hause, wie der Vater betont. «Sie will der Schülerin, die sie attackiert hat, nicht begegnen und bleibt erst mal zu Hause.»

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