Er fuhr im Oktober 2019 bei Winterthur eine Polizistin an
Kleine Verwahrung und 16 Jahre Knast für BMW-Rowdy Daniel F.!

Daniel F. klaute im Oktober 2019 in Neftenbach ZH einen BMW und fuhr auf der Flucht eine Polizistin an. Dafür wurde ihm der Prozess gemacht. Nun wurde das Urteil verkündet.
Publiziert: 08.03.2022 um 10:14 Uhr
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Aktualisiert: 08.03.2022 um 15:36 Uhr
BMW-Rowdy Daniel F. (22) musste sich vor Gericht verantworten. Ihm wurde unter anderem mehrfacher versuchter Mord vorgeworfen.
Foto: zvg
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Viktor Dammann

Mit einem geklauten BMW 750 versuchte Daniel F.* (22) im Oktober 2019 eine Strassensperre zu durchbrechen. Als der damals 20-Jährige merkte, dass mehrere Polizistinnen und Polizisten ihre Waffen auf ihn richteten, lenkte er den Wagen aufs Trottoir, beschleunigte auf 40 oder 50 km/h und fuhr mit voller Wucht in die Polizistin.

Die damals 39-Jährige wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert, prallte auf dem Asphalt auf und wurde lebensgefährlich verletzt. Unter anderem erlitt sie einen Lungenkollaps und eine Verletzung der Halsschlagader mit Embolien. Noch heute leidet sie unter den Folgen des Aufpralls. Eine zweite Polizistin konnte sich mit einem Sprung in die Wiese im letzten Moment retten.

Haftstrafe wird zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben

Für seine Amokfahrt wurde Daniel F. Anfang Jahres der Prozess gemacht. Nun wurde das Urteil verkündet. Wie schon zu Beginn des Prozesses trug der BMW-Raser ein blütenweisses Kapuzen-Sweetshirt, als das Urteil verlesen wurde. Er wurde zu 16 Jahren und drei Monate Knast plus kleiner Verwahrung verurteilt.

Die Haftstrafe wird zugunsten der stationären Massnahme aufgeschoben. Diese umgangssprachlich kleine Verwahrung genannte Massnahme zur Behandlung psychischer Störungen ist auf fünf Jahre angelegt und kann nach Ablauf jeweils um weitere fünf Jahre verlängert werden.

F. wurde unter anderem wegen mehrfachem versuchten Mord, mehrfacher Gefährdung des Lebens und mehrfache qualifizierte Verletzung der Verkehrsregeln, darunter die Raserfahrten, verurteilt.Zudem verurteilte ihn das Gericht für geringfügigere Delikte, die er begangen hatte, zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 10 Franken sowie einer Busse von 250 Franken.

«Sie wollten flüchten, um jeden Preis»

Der vorsitzende Richter begründete den Schuldspruch am Dienstag unter anderem damit, dass er bei seinem Fluchtversuch in Kauf genommen habe, die beiden Polizistinnen zu töten. Dies einzig aus dem Grund, sich einer Verhaftung zu entziehen. «Es war ihnen rasch klar geworden, dass es sich um eine Polizeikontrolle gehandelt hat. Sie waren wach und reaktionsfähig», sagte Gerichtspräsident Andreas Oehler bei der Verkündung. Und: «Ihre Fahrt war von Beginn weg brandgefährlich».

Das Fazit des Richters: «Wir haben bei Ihnen blanken Egoismus festgestellt. Sie wollten flüchten, um jeden Preis.» Alleine für das Raserdelikt - Daniel F. raste mit bis zu 260 km/h der Polizei davon - seien 22 Monate Gefängnis angemessen gewesen.

Schizophrenie durch massiven Cannabis-Konsum

Vor Gericht hatte Daniel F. im Februar beteuert, dass er bereue, was er angerichtet habe, und bat alle um Verzeihung. Viel hatte er während der zweitägigen Verhandlung nicht geredet, und wenn, wirkten seine Worte monoton und schleppend.

Er leidet an Schizophrenie. Ausgelöst wurde seine Krankheit möglicherweise durch massiven Cannabis-Konsum, dazu kamen LSD und Kokain. Gemäss Gutachter hat sich die Krankheit aber irgendwann verselbständigt, unabhängig vom Ausmass des Drogenkonsums.

Die Krankheit und die Medikamente, die er dagegen nehme, würden ihm verunmöglichen, Anteilnahme zu zeigen, erklärte seine Anwältin. Er sei aber durchaus tief betroffen und habe immer wieder gefragt, wie es der verletzten Polizistin gehe.

«Er bekam Angst und Panik, als ihn zivile Polizisten mit der Waffe bedrohten»

Die Anwältin hatte wegen fahrlässiger Körperverletzung und weiterer Delikte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt, die zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene aufgeschoben werden sollte.

Eine solche Massnahme dauert maximal vier Jahre, wobei die Insassen eine Lehre absolvieren können – dann würde der junge Mann in Freiheit entlassen. Er habe die Kantonspolizistin nicht absichtlich überfahren, betonte die Anwältin. «Er bekam Angst und Panik, als ihn zivile Polizisten mit der Waffe bedrohten. Er wollte nur noch weg.» Er habe die Frau erst gesehen, als es zu spät gewesen sei.

Nach Ansicht der Staatsanwältin käme der Beschuldigte mit einer Massnahme für junge Erwachsene jedoch viel zu billig weg. «Nach vier Jahren käme ein nicht therapierter, möglicherweise gefährlicher Straftäter wieder in die Freiheit.» Das sei keine Lösung, weder für ihn noch für die Gesellschaft. Sie hatte deswegen 12 Jahre Knast plus eine stationäre Therapie (kleine Verwahrung) gefordert.

* Name geändert

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