Private «Bussen» sorgen in Wallisellen ZH für Ärger
Schweizer wendet auf Privatplatz – 90 Franken Busse!

Mehrere Personen übersahen auf einem Walliseller Vorplatz ein Verbot und wendeten ihr Fahrzeug dort. Anschliessend erhielten sie eine «Busse» von 90 Franken. Die Betroffenen wehren sich.
Publiziert: 22.12.2023 um 14:37 Uhr
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Aktualisiert: 22.12.2023 um 19:18 Uhr

Wie im falschen Film hat sich der Fahrer eines Rotkreuz-Dienstes wohl nach diesem Wendemanöver gefühlt. Der Schweizer Hans M.* lädt in Wallisellen ZH regelmässig ältere und gehbehinderte Fahrgäste ab. Kürzlich erhielt er nach einem Wendemanöver jedoch eine «Busse» von 90 Franken.

Die Busse stammte aber nicht von der Polizei, sondern von einer privaten GmbH. Diese schrieb ihm eine Rechnung für eine Umtriebsentschädigung. Der Schweizer habe ein Verbot missachtet. Nach reiflichem Überlegen fällt der Groschen bei M.: Vor ein paar Tagen hat er einen Fahrgast auf der gegenüberliegenden Strassenseite der GmbH aussteigen lassen. «Dabei muss ich für einige Sekunden über einen Teil des Vorplatzes gefahren sein», sagt er gegenüber dem «Zürcher Unterländer»

M. ist offenbar nicht der Einzige. Laut dem «Zürcher Unterländer» finden sich bei den Google-Bewertungen Sätze wie: «Wallisellen! Achtung, Abzocke! 90 Franken Busse gibt es, wenn man das Fahrzeug auf dem Areal nur wendet. Hat der Eigentümer überhaupt eine Bewilligung? Ich bezahle es sicher nicht!» Ein anderer Mann schreibt: «Ich habe eine Busse in Höhe von 90 Franken erhalten dafür, dass ich nur kurz gewendet habe, und meine Freundin habe einsteigen lassen. Eine absolute Frechheit und Abzocke. Haben die überhaupt das Recht dazu?», zitiert die Zeitung den Betroffenen. 

Von dem Behindertenplatz rechts im Bild wollte Hans M. sein Fahrzeug wenden. Dabei muss er den Vorplatz der Liegenschaft links berührt haben.
Foto: Google Maps
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Unlesbare Tafel

Nach dem Erhalt der Rechnung versuchte M. mehrmals die auf der Rechnung abgebildete Handynummer anzurufen. Keine Antwort. Dann folgte der Gang zur Polizei. Weil es sich bei dem Parkplatz aber um privaten Grund handelt, seien den Beamten die Hände gebunden, berichtet die Zeitung weiter. 

An der Hauswand der Liegenschaft hängt eine Tafel mit dem Text: «Privat. Unberechtigten wird das Führen und Abstellen von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück verboten.» Dazu berechtigt seien nur der Eigentümer sowie Personen, die berechtigt wurden, auf dem Grundstück Dienstleistungen vorzunehmen. Lesen könne man den Text aber nur aus der Nähe, wenn man das Grundstück bereits betreten habe, heisst es beim «Zürcher Unterländer».

«Lustig, was in unserer Gesellschaft vor sich geht»

Gegenüber der Regionalzeitung gibt der Geschäftsführer der Firma an: «Natürlich geht man zu den Medien und reklamiert, wenn man eine Umtriebsentschädigung erhält.» Erhalte man aber eine Busse von der Polizei, sei man auf einmal ganz leise. «Immer wieder lustig, was in unserer Gesellschaft vor sich geht.» Die Aussage, dass man Autolenkende sanktioniere, die das Grundstück nur kurz befahren, stimme nicht.

Die Rechnungen werden nur an die verschickt, die das Gefühl haben, sie müssten dort parkieren, wenden oder auf jemanden warten. «Wenn die Leute zu faul sind, um ihr Auto beim Kreisel zu wenden, müssen sie sich nicht wundern, wenn die Entschädigung ins Haus flattert.» Wer sich zu Unrecht sanktioniert fühle, könne sich entweder per Mail, per Telefon oder Whats App bei ihm melden.

Die von der Stadt geforderte Parkplatzmarkierung fehlt auf dem Grundstück. Der «Zürcher Unterländer» bat bei der Stadt Wallisellen um Stellungnahme. «Die Parkplatzmarkierung ist bis heute noch nicht erfolgt. Die zuständige Abteilung der Stadtverwaltung verlangte von der Bauherrschaft die Umsetzung der Auflagen», erklärt der stellvertretende Stadtschreiber Guido Egli. Es handle sich beim Fall um ein laufendes Verfahren, deshalb könnten keine weiterführenden Informationen gegeben werden. (ene)

*Name geändert

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