Fan-Sanktionen nicht zulässig?
Der FCZ zieht wegen Kurvensperren vor Gericht

Der FCZ und mehrere Fans haben Rekurs gegen die Sperrung der Südkurve eingelegt. Ihr Ziel: Ein richterlicher Grundsatzentscheid über Kollektivstrafen im Fussball.
Publiziert: 02.02.2024 um 21:27 Uhr
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Aktualisiert: 03.02.2024 um 09:48 Uhr
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Fabian EberhardStv. Chefredaktor SonntagsBlick

Die Stimmung in der Schweizer Fussballwelt ist aufgeheizt. Zwischen Clubs, Fans und Behörden herrscht dicke Luft.

Grund sind die neuen Kollektivstrafen, mit denen die Gewalt rund um Stadien eingedämmt werden soll. Am Mittwoch traf es den FC Zürich: Als Reaktion auf Ausschreitungen liess die Stadt beim Heimspiel gegen Lausanne am Mittwoch die Südkurve im Letzigrund sperren.

Weil die Südkurve gesperrt war, verschoben sich die FCZ-Fans kurzerhand in den Gästesektor.
Foto: zVg

Fans und Klub wollen Präzedenzfall

Die Strafaktion gegen den FCZ ist Teil einer neuen Vorgehensweise, die Sicherheitsbehörden gerade erproben – das sogenannte Kaskadenmodell. Es regelt, welche Sanktionen bei Ausschreitungen zum Zug kommen. Noch liegt bloss ein Entwurf vor, zum Start der Saison 2024/2025 soll es definitiv eingeführt werden. Im äussersten Fall sind Forfait-Niederlagen vorgesehen.

Am vergangenen Mittwoch blieb die Zürcher Südkurve ohne Fans. Dafür hing eine Botschaft gegen die Massnahme vor dem Sektor.
Foto: keystone-sda.ch
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Nun formiert sich Widerstand. Sowohl der FCZ als auch mehrere Fans haben bei der Stadt Zürich Rekurs gegen die Sperrung der Südkurve eingelegt. Dabei geht es ihnen um mehr als das Spiel vom Mittwoch: Mit dem Rekurs wollen sie einen Präzedenzfall schaffen und einen richterlichen Grundsatzentscheid über Kollektivstrafen und damit das Kaskadenmodell erzwingen – wenn nötig, vor Bundesgericht.

«Das liegt ausserhalb unseres Einflussbereichs»

FCZ-Präsident Ancillo Canepa (70) bestätigt gegenüber Blick, dass der Klub Rekurs gegen die vom Sicherheitsdepartement verhängte Sperrung eingelegt hat: «Wir streben einen Grundsatzentscheid zu den neuen Kollektivstrafen an.» Diesen fehle die rechtliche Grundlage.

Tatsächlich ist bis heute alles andere als klar, ob das neue Kaskadenmodell einer rechtlichen Prüfung standhalten kann. Die Kurvensperrungen stützen sich auf das Hooligan-Konkordat der Kantone. Allerdings entschied das Bundesgericht, dass solche Massnahmen keine Strafaktion für das Verhalten von Fans ausserhalb des Stadions darstellen dürfen.

So argumentiert denn auch der FCZ. Das Hooligan-Konkordat lässt laut Canepa zwar präventive Massnahmen zu, um künftige Gewalt zu verhindern. Als Strafe sei dies aber nicht erlaubt. Zudem sei es stossend, dass der Klub und rund 4000 Inhaber von Saisonabos für Vorfälle sanktioniert werden, die nach einem Spiel sowie mehrere Kilometer vom Stadion entfernt geschehen. «Das liegt ausserhalb unseres Einflussbereichs.»

Fehlt die Rechtsgrundlage?

Der FCZ hofft nun, dass ein Gerichtsentscheid Klarheit bringt. Canepa: «Bekommen wir Recht, hat dies Signalwirkung und die Behörden werden ihre Praxis überarbeiten müssen.»

Neben dem FCZ wollen auch Fans den Rechtsweg beschreiten. Vier Frauen und ein Mann im Alter zwischen 20 und 50 Jahren und im Besitz von Saisonabos für den Stehplatzsektor, haben ebenfalls Rekurs gegen die Sperrung vom vergangenen Mittwoch eingelegt. Sie ärgern sich, dass die Behörden Tausende Zuschauer für die Gewalt von wenigen Ultras büssen lassen.

Unterstützt werden die FCZ-Fans bei ihrem Rekurs vom Zürcher Rechtsanwalt Daniel Wipf und der bekannten Fan-Anwältin Manuela Schiller. Sie sagt: «Die Kollektivstrafen sind völlig unverhältnismässig. Unserer Meinung nach fehlt dafür aber auch eine gesetzliche Grundlage.» Laut Schiller haben die Sektorsperrungen «ganz klar strafenden Charakter» und seien deshalb nicht erlaubt.

Die Macher des Kaskadenmodells wollen an Vorgehen festhalten

Der Rekurs wird zunächst im Zürcher Stadtrat behandelt. Weist dieser ihn ab – was sehr wahrscheinlich ist – geht es weiter vor den Statthalter und schliesslich vor Gericht.

Das Sicherheitsdepartement von Karin Rykart (Grüne) bestätigt zwar den Eingang der Einsprachen, will sich aufgrund des laufenden Verfahrens aber noch nicht äussern.

Die Erfinder des Kaskadenmodells – eine Arbeitsgruppe unter Federführung der Polizeidirektorenkonferenz, in der auch die Swiss Football League vertreten ist – wollen indes an dessen definitiver Einführung festhalten.

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FC Zürich
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FC Basel
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FC St. Gallen
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FC Sion
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Yverdon Sport FC
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