Umstrittene Praxis eingedämmt
Schweizer Profiklubs beschliessen RAV-Gesetz

Ab sofort ist die Anzahl von der Arbeitslosenkasse finanzierter Spieler begrenzt – ein Thema, das immer stark umstritten war. Wie Blick weiss, waren aber längst nicht alle Klubs dafür, die Praxis einzudämmen.
Publiziert: 31.05.2024 um 17:54 Uhr
|
Aktualisiert: 31.05.2024 um 18:06 Uhr
RMS_Portrait_AUTOR_344.JPG
Sebastian WendelReporter Fussball

Die Praxis ist einerseits erlaubt, andererseits maximal umstritten: Klubs aus der Super- und Challenge League stellen Spieler und Staffmitglieder an, deren Löhne vom RAV (regionales Arbeitsvermittlungszentrum) mitfinanziert sind. Beispiel: Hat ein Spieler bei seinem Ex-Klub monatlich 10'000 Franken verdient und bekommt er bei seinem neuen Klub nur noch 4000 Franken, kann er sich beim RAV anmelden und von diesem die Differenz bis zum maximal versicherten Lohn beziehen. 

Die Praxis ist insofern umstritten, weil sie Klubs die Möglichkeit gibt, Spieler anzustellen, die sie sich ohne RAV-Unterstützung eigentlich nicht leisten können.

Neues RAV-Gesetz für Kontingentsliste

Wie Blick erfuhr, haben sich nun die 22 Schweizer Profiklubs zu einer einheitlichen RAV-Regelung durchgerungen. Um in der Super- und Challenge League den RAV-Wildwuchs einzudämmen und Chancengleichheit zu gewährleisten. An der Generalversammlung der Swiss Football League stimmte die nötige Mehrheit der Klubs dafür, dass künftig jeder Klub nur noch zwei vom RAV mitfinanzierte Spieler auf die Kontingentsliste setzen darf. 

Die SFL-Profiklubs haben ein neues RAV-Gesetz eingeführt.
Foto: Urs Lindt/freshfocus
1/5

Die Kontingentsliste regelt seit jeher die Kadergestaltung der Profiklubs: So schreibt sie etwa die Anzahl Ausländer aus Drittstaaten und die Anzahl nicht lokal ausgebildeter Spieler vor. Nun also auch die Anzahl vom RAV mitfinanzierter Spieler.

Neues RAV-Gesetz bei Klubs umstritten

So umstritten der bisherige RAV-Trick, so umstritten ist nun auch das neu eingeführte RAV-Gesetz. Gemäss Blick-Infos stimmten längst nicht alle Vereinsvertreter für die maximal zwei RAV-Profis pro Klub. 

Ebenfalls beschlossen wurde an der Generalversammlung die Strafe bei Zuwiderhandlung der neuen RAV-Regelung: Wer künftig mehr als zwei vom RAV mitfinanzierte Spieler auf die Kontingentsliste setzt, muss 20'000 Franken blechen.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?