Aufgepasst in den Sommerferien: Schlechtes Essen oder Bettwanzen?
Ärger mit dem Hotel – so wehrst du dich

Da will man sich in den Ferien erholen, hat ein schönes Hotel gebucht, und alles läuft schief. Der Beobachter spielt mit der fiktiven Person Andrea die wichtigsten Punkte durch.
Publiziert: 04.07.2024 um 14:23 Uhr
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Aktualisiert: 04.07.2024 um 14:28 Uhr
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Julia Gubler
Beobachter

Hotelzimmer in tieferer Preisklasse erhalten

Ein Kingsize-Bett ist das Wichtigste für Andrea. Doch der Hotelangestellte beim Check-in schüttelt bedauernd den Kopf – es gibt nur ein Einzelbett. 

Andrea muss sofort reklamieren. Denn: Das Hotel muss halten, was es bei der Buchung verspricht. Weder Beschreibungen noch Fotos dürfen etwas vortäuschen. Wenn Andrea ein Kingsize-Bett gebucht hat, kann sie darauf beharren. Wenn kein entsprechendes Zimmer mehr frei ist, kann Andrea einen Preisnachlass verlangen. Oder eine andere Lösung aushandeln – zum Beispiel eine kostenlose Mahlzeit oder Drinks aufs Haus.

Miserables Essen im Hotelrestaurant

Mit einem kostenlosen Viergangmenü will die Hotelmanagerin für gute Laune sorgen. Doch die ist leider von kurzer Dauer. Andrea verbringt die Nacht auf der Toilettenschüssel. 

Erholen am Pool: Die Sommerferien stehen an, das Hotel ist gebucht – was aber tun, wenn es bei der Übernachtung Probleme gibt? Das Wasser im Pool zu kalt ist? Das Essen schlecht ist?
Foto: Getty Images
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Auch das sollte sie sofort melden, sobald sie wieder bei Kräften ist. Damit das Restaurant prüfen kann, ob es verdorbene Lebensmittel in der Küche hat. Geld bekommt Andrea nicht zurück, da sie ja für das Essen nichts bezahlt hat. Ein erneutes Gratisessen lehnt sie dankend ab – und geht lieber ins Restaurant nebenan. Ist ärztliche Behandlung nötig, kann Andrea Schadenersatz für die Kosten verlangen.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Kosmetische Behandlung geht in die Hose

Dem Magen geht es besser. Zeit, sich etwas Gutes zu tun: ein Fruchtsäurepeeling beim Kosmetiker. Doch danach brennt das Gesicht wie Feuer und ist knallrot. 

Wenn der Kosmetiker tatsächlich gepfuscht hat, kann Andrea eine erneute, kostenlose Behandlung fordern oder das Geld zurückverlangen. Sie muss den Pfusch aber beweisen können: zum Beispiel, dass verschmutzte Geräte oder Produkte für den falschen Hauttyp verwendet wurden. Wenn sie einfach an einer allergischen Reaktion gelitten hat, kann der Kosmetiker nichts dafür und darf das Geld für die Behandlung behalten. Weil es schwierig ist, den genauen Grund für die Reaktion herauszufinden, lohnt es sich, nochmals mit dem Kosmetiker zu reden. Vielleicht gibt es ja eine Lösung, die für alle stimmt.

Ausfall bei Bahnen wegen schlechtem Wetter

Den heissen Kopf an der Bergluft kühlen: eine gute Idee. Andrea kauft online ein Ticket für die Bergbahn. Doch der Sessellift fährt nicht – wegen starker Windböen. 

Ob Andrea das Geld zurückbekommt, hängt von den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bahnbetriebs ab. Sie hat Pech. Denn wie bei den meisten AGB steht auch hier, dass es bei höherer Gewalt nichts zurückgibt. Das kann auch der Fall sein, wenn ein Felssturz droht oder eine Behörde die Anlage schliesst.

Kalter Pool

Zurück im Hotel will sich Andrea im beheizten Aussenpool entspannen. Doch als sie den Fuss ins Wasser taucht, schreit sie auf: Es ist eiskalt – und sie hasst zu kaltes Wasser. 

Auch hier heisst es: sofort beschweren und einen Preisnachlass geltend machen. Bei der Buchung hat das Hotel einen beheizten Aussenpool versprochen. Wenn das nicht schriftlich war, hat man aber Pech: Einen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Temperatur gibt es nicht.

Jacke aus dem Biergarten gestohlen

Langsam ist Andrea mies drauf. Sie geht auf ein Mass in den hoteleigenen Biergarten und hängt ihre Jeansjacke von Vivienne Westwood über die Stuhllehne. Als sie gehen will, ist sie weg. 

Das Hotel haftet nur, wenn Angestellte die Jacke entgegennehmen und an einem sicheren Ort aufbewahren, wo andere Gäste nichts verloren haben. So bleibt Andrea nur, den Diebstahl beim nächsten Polizeiposten anzuzeigen. Wenn sie den Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen hat, kann sie den Fall ihrer Hausratversicherung melden. Die bezahlt den Neuwert der Jacke abzüglich Selbstbehalt.

Bettwanzen im Hotelzimmer

Endlich ist Andrea wieder zu Hause. Doch warum juckt es überall, und woher kommen die Quaddeln auf der Haut? Sie inspiziert ihre Matratze: Bettwanzen! 

Wenn Andrea nachweisen kann, dass die Bettwanzen aus dem Hotel stammen, muss sie das sofort mitteilen. Und nochmals einen Teil des Gesamtpreises zurückverlangen – wenn nicht sogar alles, nach allem, was schiefgelaufen ist. Sie sollte Fotos der Stiche machen und ärztlich bestätigen lassen, dass sie von Bettwanzen stammen.

Zu Hause muss sie einen Kammerjäger mit der Bekämpfung der Viecher beauftragen. Das kann mehrere Tausend Franken kosten. Und weder die Haftpflicht- noch die Hausratversicherung zahlt etwas.

Andrea kann zwar vom Hotel Schadenersatz fordern. Das kann aber behaupten, die Bettwanzen müssten von woanders stammen. Andrea kann dann Rezensionen zum Hotel im Internet lesen – vielleicht hat jemand auch schon über Bettwanzen berichtet. Wenn sie sich mit dem Hotel nicht einigen kann, wendet sie sich am besten an die Ombudsstelle von Hotelleriesuisse. Sie vermittelt kostenlos zwischen Gästen und Hotels in der Schweiz.


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