Aussagen von Mitangeklagtem im Vincenz-Prozess werfen Fragen auf
Darum erhielt Stocker in U-Haft ein rosarotes Kondom

Ein Mitangeklagter im Vincenz-Prozess sorgt mit einem Interview für Wirbel. Beat Stocker sagte, er habe in U-Haft ungefragt ein rosarotes Kondom erhalten. Dabei ist Sex zwischen Inhaftierten grundsätzlich verboten. Wie der Kanton Zürich sich erklärt.
Publiziert: 03.01.2022 um 15:56 Uhr
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Aktualisiert: 03.01.2022 um 16:04 Uhr
Beat Stocker, Mitangeklagter im Raiffeisen-Prozess.
Foto: ZVG
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Beat Stocker (61) arbeitete lange Jahre Seite an Seite mit dem damaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz (65). Ein Mann der grossen Auftritte war er nie. Diese Rolle überliess er Vincenz. Stocker wirkte im Hintergrund. Damit ist nun offenbar Schluss: Stocker hat wenige Wochen vor Beginn des grössten Wirtschaftsstrafrechts-Prozesses der letzten Dekade ausgepackt.

Der frühere Strategieberater hat der «NZZ am Sonntag» ein grosses Interview gegeben. Stocker schildert darin seine Sicht auf die Geschichte. Zu reden geben insbesondere seine Aussagen zur U-Haft im Kanton Zürich. Diese gehöre in der Schweiz neben derjenigen in Japan weltweit «zu den härtesten», klagt Stocker.

Er erzählt: «Gleich zu Beginn wurde mir im Gefängnis Pfäffikon Zürich ein Stapel mit Bettlaken und einem Badetuch gereicht. Obendrauf lag ein rosarotes Kondom. Und dann hiess es, Sie können jetzt duschen, Herr Stocker. Ich dachte, ouh Stocker, das kommt nicht gut.»

Darum erhält jeder Häftling ein Kondom

Ein Kondom in U-Haft? Blick-Leserinnen und -Leser sind verwirrt. Urs von Gunten fragte sich: «Kondom? Was sind die Kriterien in Schweizer Gefängnissen dafür? Oder bekommt das jeder?» Denn eigentlich sind sexuelle Kontakte zwischen inhaftierten Personen grundsätzlich verboten. Das bestätigt auf Anfrage auch die zuständige Behörde des Kantons Zürich. «Obschon sexuelle Kontakte zwischen inhaftierten Personen aus verschiedenen Gründen nicht erlaubt sind, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es unter gewissen Umständen trotzdem dazu kommt», heisst es bei der Direktion der Justiz und des Innern.

Und weil es nicht auszuschliessen ist, erhalten die Häftlinge trotzdem die Verhütung. «Aus diesem präventiven Gedanken heraus werden in den Untersuchungsgefängnissen Präservative zur Verfügung gestellt, um in solchen Fällen die Übertragung von Infektionskrankheiten zu vermeiden», schreibt die Behörde weiter. Zu einer direkten Aushändigung von Kondomen komme es allerdings nicht. «Im Set, das sich in der Zelle befindet, hat es nebst Zahnbürste und Duschmittel auch ein Kondom.»

Im Fall von Beat Stocker war der Pariser rosarot, wie er im Interview hervorhob. Das war jedoch Zufall. Die Behörde schreibt: «Es handelt sich um handelsübliche Kondome, welche nicht an eine bestimmte Farbe oder Marke gebunden sind.» (nim)

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