Büezer-Klage abgeschmettert
Bau-Protesttage der Büezer sind kein Verstoss gegen die Friedenspflicht

Die Gewerkschaften Unia, Syna und Sit dürften nach jüngstem Entscheid des Genfer Gerichts für kollektive Arbeitsbeziehungen erleichtert sein. Ihr Protest am 7. und 8. November verstösst nicht gegen die Friedenspflicht.
Publiziert: 31.10.2022 um 17:26 Uhr

Büezer dürfen nach dem jüngsten Entscheid weiter protestieren. Die Protesttage der Gewerkschaften Unia, Syna und SIT auf dem Bau widersprechen nicht der Friedenspflicht in laufenden Verhandlungen. Das Gericht für kollektive Arbeitsbeziehungen des Kantons Genf hat eine entsprechende Klage der Baumeister abgewiesen, wie die Gewerkschaft Unia am Montag mitteilte.

Den Angaben zufolge hatten der schweizerische Baumeisterverband und der Genfer Verband der Bauunternehmen vor der Kammer für kollektive Arbeitsbeziehungen des Kantons Genf Ende Oktober Klage wegen der Protesttage eingereicht.

Die Kammer wies die Klage ab

Sie argumentierten, die Gewerkschaften würden gegen die Friedenspflicht verstossen, indem sie während der laufenden Verhandlungen über den Landesmantelvertrag Protesttage für den 7. und 8. November vorbereiteten. Die Kammer wies die Klage als unzulässig ab.

Die Klage der Baumeister gegen die Büezer-Gewerkschaften wurde abgeschmettert. Sie verstossen nicht gegen die Friedenspflicht.
Foto: Keystone

Die Unia begrüsste den Entscheid in ihrem Communiqué. Die Gewerkschaften werfen dem Baumeisterverband vor, die Arbeitszeitregelung im Landesmantelvertrag, dem Gesamtarbeitsvertrag der Branche, abschaffen zu wollen. Die Beschäftigten auf dem Bau müssten im Sommer mit 12 Stunden Arbeits- und Reisezeit am Tag und 58-Stunden-Wochen rechnen.

Gericht sei auf Bauunternehmen nicht eingegangen

Im Winter sollten sie im Gegenzug auf Abruf arbeiten, lauten die Vorwürfe der Arbeitnehmerseite. Ältere Bauarbeiter sollten zudem in tiefere Lohnklassen eingeteilt werden und kürzeren Kündigungsfristen unterstehen.

René Leutwyler, der Präsident der Genfer Bauunternehmen, sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, das Gericht habe die Klage als unzulässig abgewiesen, ohne auf sie einzugehen. Sein Verband müsse die Gründe dafür analysieren und anschliessend über die weiteren Schritte befinden. (SDA)

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