Bye bye Billag, SBB-Wlan und laute E-Autos
Das sind die wichtigsten Änderungen im neuen Jahr

Das bringt 2019: Mehr im Portemonnaie haben nächstes Jahr Rentner und TV-Zuschauer. Zugfahrer können auf gewissen SBB-Strecken gratis surfen. Wir zeigen, worauf Sie sich freuen können - und wo Ärger programmiert ist.
Publiziert: 27.12.2018 um 12:22 Uhr
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Aktualisiert: 27.12.2018 um 13:31 Uhr
Nach der Silvesterparty warten einige Änderungen im neuen Jahr auf.
Foto: Getty Images
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Claudia Gnehm
Claudia GnehmStellvertretende Wirtschaftschefin

Wer sich nicht über die Erlasse, die 2019 in Kraft treten, informiert, kann sich eine Busse einhandeln – oder verpasst Sparmöglichkeiten.

Diese Änderungen erleichtern das Leben

Laschere Regeln für Autofahrer mit schlechten Augen
Freie Fahrt bis 75! Für Autofahrer steigt die Altersgrenze für die obligatorischen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen von 70 auf 75 Jahre. Autofahrer mit Sehschärfewerte im Grenzbereich sind ab Februar nicht mehr verpflichtet ein augenärztliches Zeugnis einzureichen.

Für Hunderte Medikamente ist kein Rezept mehr nötig
Auf den 1. Januar wird die Abgabe von Arzneimitteln liberalisiert. Hunderte bisher rezeptfreier, aber apothekenpflichtiger Medikamente werden neu auch in Drogerien erhältlich sein. Rund 5 Prozent der von der Heilmittelbehörde Swissmedic 650 überprüften Arzneimittel werden strenger. Zwei Drittel dieser Medikamente enthalten Opiat-Derivate (Codein oder Dextromethorphan). Das sind Stoffe mit einem «erheblichen Missbrauchspotenzial», wie beispielsweise viele Hustensäfte. Für sie braucht es neu ein Arztrezept.

Neue Klarheit über gesunde und ungesunde Esswaren
Mit Danone führt einer der weltweit grössten Lebensmittelkonzerne seine Ampel-Kennzeichnung mit den Farben grün für gesund bis rot für ungesund bei uns ein. Die Ampel Nutri-Score wird ab Anfang 2019 schrittweise auf allen Milchprodukten in der Schweiz Einzug halten.

Poststellen und Barzahlungsdienstleistungen rücken näher
Gemäss den neuen Vorgaben des Bundesrats wird zukünftig die Erreichbarkeit zu Postdienstleistungen nicht mehr im Landesdurchschnitt, sondern auf Stufe Kanton gemessen. Neu muss die Post in jedem Kanton den Zugang für einen Bevölkerungsanteil von 90 Prozent gewährleisten. Für die Sicherstellung der Grundversorgung gibt es ein neues Kriterium. Danach muss in urbanen Gebieten pro 15'000 Einwohner oder Beschäftigte mindestens ein bedienter Zugangspunkt (Poststelle oder Agentur) bestehen. Für die Erreichbarkeit von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten gilt neu eine einheitliche Zeitvorgabe von 20 Minuten statt 30 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichem Verkehr.

Tiefere Serafe-Abgabe ersetzt höhere Billag-Gebühr
Ab nächstem Jahr löst die neue Abgabe für Radio und Fernsehen die bisherige Empfangsgebühr ab. Diese kommt nicht mehr von der Billag, sondern von der Serafe. Besonders erfreulich: Ein Privathaushalt bezahlt noch 365 Franken im Jahr, statt 451 Franken für 2018. Die Abgabe der Unternehmen mit einem Umsatz über 500'000 Franken wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben. Die Höhe der Abgabe ist umsatzabhängig und beträgt zwischen 365 und 35'590 Franken.

Zugfahren und gratis surfen
Die SBB führt einen Test mit Gratis-Internet im Zug durch. Gratis-Surfen kann man auf den Intercity-Neigezügen (ICN) zwischen Zürich-Genf, St. Gallen-Lausanne und Basel-Bern. Allerdings profitieren nur Kunden von Sunrise und Salt.

Gewinnen wird günstiger
Mit dem revidierten Bundesgesetz über Geldspiele fallen Glückspielgewinne unter einer Million Franken nicht mehr unter die Verrechnungssteuer. Die bisherige Grenze lag bei 1000 Franken.

Auskunft über Samenspender wird erleichtert
Wer durch Samenspenden gezeugt wurde, muss ab 1.1.2019 nicht mehr persönlich vorsprechen, sondern kann sich die Daten direkt per Post zustellen lassen. Bisher durfte das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) den Betroffenen den schriftlichen Bericht über den Samenspender und seine äussere Erscheinung nur in ihren Amtsräumen in Bern übergeben.

Weniger Arbeitslosen-Gelder-Abzüge
Arbeitslose müssen weniger an die berufliche Vorsorge beisteuern. Der Beitragssatz sinkt von 1,5 auf 0,25 Prozent des koordinierten Tageslohnes. Den BVG-Beitrag finanzieren die arbeitslose Person und die Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte.

AHV-Änderungen freuen Rentner
Eine positive Neuerung für Rentner: Per 1. Januar steigt die Minimalrente der AHV/IV von derzeit 1175 auf 1185 Franken pro Monat. Die Maximalrente steigt um 20 Franken neu auf 2370 Franken pro Monat.

Hier ist Ärger programmiert

Fortsetzung der Krankenkassenteuerung
Die Jahresprämien steigen im nächsten Jahr im Schnitt um 1,2 Prozent. Tiefer ausgefallen als in den Vorjahren ist der Anstieg aber vor allem wegen des neuen Kalkulationssystems. Nach der bisherigen Methode hätte der Anstieg 2,7 Prozent betragen. Immerhin: Für junge Menschen zwischen 18 und 26 Jahren sinken die Prämien. Das Parlament entschied, spezifisch die Jungen zu entlasten.

Schoggi wird teurer
Der Bundesrat schafft auf Druck der Welthandelsorganisation (WTO) die Subventionen für die exportierenden Nahrungsmittelhersteller ab, die sie bisher für importierte Zutaten erhielten. Bei der Nachfolgelösung ab Januar erhält die Milchbranche die Zuschüsse. Unter dem Strich erhalten die Export-Schoggihersteller nur noch 80 Prozent der bisherigen Gelder. Teurer wird die Schokoladeherstellung auch durch die höheren Zölle auf Importzucker, die die heimische Zuckerindustrie schützen sollen.

Militär abkürzen wird teurer
Wer nicht alle Diensttage geleistet hat, zahlt künftig eine Abschlussabgabe zum Wehrpflichtersatz. Die Ersatzpflicht dauert neu vom 19. bis und mit dem 37. Altersjahr. In dieser Zeit werden maximal 11 Ersatzabgaben erhoben.

Raucher aufgepasst
In der Schweiz werden die Bahnhöfe ab dem 1. Juni 2019 prinzipiell rauchfrei sein. Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs haben beschlossen, dass das Rauchen nur noch in markierten Zonen erlaubt wird.

Lärmpflicht für Elektroautos
Um Blinde zu schützen müssen Elektroautos ab Mitte 2019 auf den Schweizer Strassen aus Sicherheitsgründen mehr Lärm machen. Die Schweiz übernimmt die entsprechenden EU-Vorgaben. 

Fertig mit energieintensiven Lampen
Ab dem 1. September dürfen keine Halogen-Leuchtmittel mehr verkauft werden. Seit 2009 verschwinden Glühbirnen und Leuchtmittel, die viel Energie verbrauchen.

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