Das sollten Teilzeitler wissen
Du verunfallst im Homeoffice – wer zahlt nun?

Du verletzt dich beim Arbeiten von zu Hause aus. Gerade bei kleinen Pensen stellt sich die Frage: Welche Versicherung muss die Kosten übernehmen? Wir klären auf.
Publiziert: 30.05.2024 um 18:57 Uhr
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Gitta Limacher
Beobachter

Frau Hunzikofen erledigt für eine Werkstatt Büroarbeiten – von zu Hause aus, jede Woche vier Stunden. Als sie gerade eine Reparaturrechnung erstellt, klingelt es an der Haustür. In der Eile tritt sie auf der Treppe ins Leere, stürzt und bricht sich dabei den Fuss. Ein paar Monate später holt sie einen Kaffee – bei der Treppe passt sie nun besonders auf. Doch auf dem Rückweg zum Schreibtisch stolpert sie über ein Spielzeug und verbrüht sich am heissen Getränk.

Frau Hunzikofen ist zwar erfunden, aber ähnliche Probleme können vielen anderen auch blühen: Im Jahr 2022 haben mehr als 37 Prozent der Angestellten zumindest gelegentlich im Homeoffice gearbeitet. Berufs- oder Nichtberufsunfall, das ist hier die Frage – und macht für Angestellte mit kleinen Pensen einen grossen Unterschied. Weil je nachdem die Unfallversicherung oder die Krankenkasse zum Zug kommt.

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Unfallversicherung ist besser

Glück im Unglück hat man, wenn die Unfallversicherung einspringt. Denn sie bezahlt mehr als die Krankenkasse. Sie übernimmt etwa die Heilungskosten, und Franchise oder Selbstbehalt gibt es für Versicherte nicht. Und vor allem leistet sie Taggelder, wenn man vorübergehend nicht arbeitsfähig ist, und Renten an Invalide oder Hinterlassene.

Bei Verletzungen auf der Arbeit übernimmt die Unfallversicherung des Arbeitgebers die Kosten.
Foto: IMAGO/Zoonar
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Und wann bezahlt die Unfallversicherung? Bei sogenannten Berufsunfällen, unabhängig vom Pensum. Und auch bei Unfällen in der Freizeit, wenn man mindestens acht Stunden pro Woche für ein und denselben Betrieb arbeitet. Wer dieses Pensum erreicht, ist also gut abgesichert – ob Berufs- oder Nichtberufsunfall. Doch wer nicht auf genügend Stunden kommt, muss sich über die Krankenkasse gegen Unfall versichern. Die Frage Berufs- oder Nichtberufsunfall ist also vor allem für Angestellte entscheidend, die wenige Stunden pro Woche arbeiten. 

Das bezahlt die Krankenkasse

Die Krankenkasse bezahlt zwar auch die Heilungskosten – Jahresfranchise und Selbstbehalt muss man aber selbst tragen. Taggelder zahlt sie nicht. Immerhin muss der Arbeitgeber den Lohn weiterzahlen, wenn man nicht arbeiten kann. Aber nur für ein paar Wochen bis Monate, je nach Anstellungsdauer und Arbeitsvertrag.

Unterschied von Berufs- und Nichtberufsunfällen

Klar ein Berufsunfall ist es, wenn man sich bei der Arbeit per se verletzt. Zum Beispiel, wenn man über die offene Büroschublade stolpert, wenn die Bürostuhllehne kollabiert und man rückwärts auf den Hinterkopf knallt oder einem der Laptop auf den Fuss fällt. 

Interessant wird es aber, wenn das Malheur passiert, während man die Arbeit unterbrochen hat. Dann kommt es darauf an, wie der Unfall genau passiert ist. Die Versicherer orientieren sich hierbei an einer Praxisempfehlung der Ad-hoc-Kommission Schaden UVG. Das Ziel: Angestellte sollen unabhängig vom Arbeitsort möglichst gleichbehandelt werden. 

Vereinfacht gesagt: Wenn der Unfall bei einer Tätigkeit passiert, die man im Geschäft genauso machen würde, ist es grundsätzlich ein Berufsunfall. Alles andere sind Nichtberufsunfälle. So gehört die Verbrennung beim Kaffeetrinken während erlaubten Arbeitspausen zu den versicherten Berufsunfällen. Daheim die Haustüre öffnen und ein privates Paket entgegennehmen, ist hingegen eine Freizeitaktivität. Und damit ist der Sturz auf dem Weg zur Haustür ein Nichtberufsunfall. Die Arztkosten für den dabei gebrochenen Fuss muss Frau Hunzikofen also über die Krankenkasse abwickeln – weil sie nicht auf acht Wochenstunden kommt.

Das gilt bei Pausen und im Mittag

Auch beim Mittagessen kommt es schon fast auf die einzelnen Zutaten an. Wer nur kurz etwas aufwärmt und isst, hätte dabei einen Berufsunfall. Ein Nichtberufsunfall würde aber vorliegen, wenn man sein Essen zuerst noch selbst kocht, es also selbst kleinschneidet, würzt oder brät und so weiter. Auch während man anschliessend noch den Abwasch erledigt, Kleider bügelt oder die Kinder betreut, würde ein Unfall als Nichtberufsunfall gelten. 

Aufgepasst: Wenn man in der Arbeitspause einmal eine berufsfremde Tätigkeit erledigt hat, gilt ein nachfolgender Unfall so lange als Nichtberufsunfall, bis man die Arbeit wieder aufgenommen hat – unabhängig von der Art der Tätigkeit. Wer zum Beispiel spazieren geht und danach auf dem nassen WC-Boden ausrutscht, erleidet keinen Berufsunfall. Ein Unfall bei einem Toilettengang während der Arbeitszeit ist aber normalerweise als solcher versichert.

Kein Arbeitsweg

Wer mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet und auf dem direkten Weg ins Büro oder nach Hause verunfallt, erleidet einen Nichtberufsunfall und ist dafür versichert. Wer weniger arbeitet, in diesem Fall ausnahmsweise auch – hier gilt es als Berufsunfall. Die Folge: Die Unfallversicherung zahlt.

Im Homeoffice entfällt natürlich der Arbeitsweg. Nur zwischen Arbeitsbeginn und -ende können Unfälle daheim als Berufsunfälle gelten. Auch der Unfall auf dem morgendlichen Weg vom Frühstückstisch hinüber zum Büropult im Zimmer nebenan ist kein versicherter Wegunfall.

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