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Gastrosuisse-Präsident Casimir Platzer
«Bund muss für den Schaden aufkommen»

Restaurants brauchen Hilfe, sagt Platzer. Und zwar schnell. Mit dem Bundesrat geht der Gastrosuisse-Präsident hart ins Gericht.
Publiziert: 10.01.2021 um 10:12 Uhr
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Aktualisiert: 17.01.2021 um 10:00 Uhr
Interview: Simon Marti

Herr Platzer, was wird es Ihre Branche kosten, wenn der Bundesrat, wie es aussieht, den Teil-Lockdown verlängert?
Casimir Platzer:
In manchen Kantonen bedeutet das, dass die Betriebe sechs der letzten zwölf Monate geschlossen waren. So kann niemand überleben. Sie ­haben die Pandemie nicht ver­ursacht, der Schaden trifft sie unverschuldet. Zugleich tragen diese geschlossenen Betriebe zur Senkung der Fallzahlen bei. Nun muss der Bundesrat für den Schaden aufkommen, den er ­ihnen aufbürdet.

Der Schaden, den der Bundesrat anrichtet? Die Schliessungen sind eine Massnahme im Kampf gegen die Pandemie!
Keine Untersuchung belegt, dass es im Gastgewerbe zu mehr Ansteckungen kommt als im Tram. Wenn sich vier Leute in einem Restaurant treffen, kann es zu ­einer Ansteckung kommen. Das hat aber mit dem Restaurant nichts zu tun. Das Gastgewerbe hat strenge Schutzkonzepte umgesetzt. Sind Restaurants geschlossen, treffen sich die Menschen zu Hause, ohne Schutzkonzept. Das Gastgewerbe hält den Kopf hin im Kampf gegen das Virus. So ist es nur richtig, wenn der Bund den Schaden ersetzt.

Wie steht es aktuell um die Betriebe?
Vor der Krise waren die meisten gut aufgestellt, nun sind viele gefährdet. Wenn die Unterstützung nicht sofort kommt, dürften bis Ende März 48 Prozent definitiv schliessen.

Die Restaurants leiden unverschuldet, sagt Casimir Platzer.
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Bundesrat, Parlament und Kantone sind deshalb dabei, die Härtefall-Regelung für ­Unternehmen zu überarbeiten.
Jeder Kanton hat heute eine ­eigene Härtefallregelung, bewilligte Gelder kommen häufig erst im Frühling. Das mag für Einzel­fälle genügen, aber nicht für ­einen landesweiten Lockdown. Es braucht jetzt schnell À-fonds-perdu-Beiträge. Die müssen wohl über die Kantone fliessen. Aber der Bund soll die Gesamtkosten tragen und sicherstellen, dass die Gelder rasch überwiesen werden. Er kann das per Notverordnung beschliessen.

Bürgerliche Politiker warnen davor, Betriebe zu retten, die auch ohne Pandemie in Schwierigkeiten wären.
Die Strukturbereinigung muss über den Markt erfolgen, der in ­einer Krise wie jetzt nicht spielt. Es trifft genau die Falschen: die, die investiert oder neu angefangen haben.

Kurzarbeit und Härtefall

Mit dem Lockdown im Frühling beschloss der Bund erste Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft: Zum einen zinslose Überbrückungskredite, vergeben von den Haus­banken betroffener Unternehmen, zum anderen eine Ausweitung der Kurz­arbeit. Seit Herbst beschränkt sich die Unter­stützung auf Härtefälle: Mit bis zu 2,5 Mil­liarden Franken sollen ­Firmen ­unterstützt werden, deren Umsatz um mindestens 40 Prozent zurück­gegangen ist. Die Linke, aber auch die Gastrobranche, drängen auf À-fonds-­perdu-Beiträge für ­besonders stark be­troffene Wirtschaftszweige.

Mit dem Lockdown im Frühling beschloss der Bund erste Massnahmen zur Stützung der Wirtschaft: Zum einen zinslose Überbrückungskredite, vergeben von den Haus­banken betroffener Unternehmen, zum anderen eine Ausweitung der Kurz­arbeit. Seit Herbst beschränkt sich die Unter­stützung auf Härtefälle: Mit bis zu 2,5 Mil­liarden Franken sollen ­Firmen ­unterstützt werden, deren Umsatz um mindestens 40 Prozent zurück­gegangen ist. Die Linke, aber auch die Gastrobranche, drängen auf À-fonds-­perdu-Beiträge für ­besonders stark be­troffene Wirtschaftszweige.

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