Gesuch vor Gericht zurückgezogen
Credit Suisse Group gibt im Kampf um abgeschriebene Boni klein bei

Im Zusammenhang mit dem Abschrieb ihrer AT1-Anleihen hatte die Credit Suisse ein Gesuch um vorsorglichen gerichtlichen Rechtsschutz gestellt – und es nun wieder zurückgezogen. Es geht um Hunderte Millionen an Boni.
Publiziert: 23.05.2023 um 21:27 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht schreibt ein Verfahren im Zusammenhang mit der Credit Suisse Notübernahme ab. Dies geht aus einer Medienmitteilung vom Dienstagabend hervor.

Es geht um den Abschreiber der AT1-Anleihen der CS im Gesamtwert von 16 Milliarden Franken. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte die Bank am 19. März – dem Tag der Übernahme durch die UBS – angewiesen, die AT1-Anleihen vollständig abzuschreiben und zu löschen.

Im vorliegenden Verfahren geht es nicht um den Abschreiber als Ganzes – sondern nur um den Teilbereich der sogenannten «Contingent Capital Awards» (CCA). Dabei handelt es sich um ein spezielles Bonuskonstrukt für CS-Kadermitarbeitende. Sie werden erst nach einer Sperrfrist von mehreren Jahren ausbezahlt – und sind an die AT1-Anleihen gekoppelt.

Die Credit Suisse hat ein Gesuch um vorsorglichen gerichtlichen Rechtsschutz zurückgezogen.
Foto: keystone-sda.ch
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Hunderte Verfahren sind noch hängig

Die Credit Suisse Group hatte sich gegen den Abschreiber der AT1-Anleihen gewehrt und sich auf den Standpunkt gestellt, dass die CCA von der Finma-Anweisung nicht betroffen seien. Diese würden nicht von ihr ausgegeben. Sie würden vielmehr von anderen Gruppengesellschaften ihren Angestellten als Teil der Vergütung zugesprochen. Laut Medienmitteilung verneinte die Finma diese Sichtweise in einer Verfügung vom 22. März.

Die CS Group stellte in der Folge ein Gesuch um vorsorglichen gerichtlichen Reschtsschutz. Das Bundesverwaltungsgericht hat als Bedingung für die Gewährung des vorsorglichen Rechtsschutzes die Einreichung einer Beschwerde gegen die Finma-Verfügung aufgestellt. Am 9. Mai hat die CSG jedoch dem Gericht mitgeteilt, dass sie sich gegen eine Beschwerde entschieden habe. Damit ist das zuvor eingeleitete Verfahren gegenstandslos geworden, und es wird abgeschrieben, wie das Gericht mitteilt.

Warum die CS sich entschlossen hat, ihr Gesuch zurückzuziehen, ist unklar. Auch wenn dieses Verfahren nun abgeschrieben wurde, so ist der Kampf um den Abschrieb der AT1-Anleihen längst nicht ausgestanden: Bisher sind 230 Beschwerden dagegen beim Gericht eingegangen. Diese umfassen ungefähr 2500 Beschwerdeführer. Diese Fälle sind alle hängig. Wann sie entschieden werden, ist offen. (SDA/sfa)

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