Gurtenobligatorium im Reisebus
«Das Fahrpersonal hat eine Informationspflicht»

Wer sich anschnallt, hat bei einem Unfall deutlich bessere Überlebenschancen. Das gilt auch in Reisebussen. Der Eurobus-Chef erklärt, wie Busunternehmen die Gurtenpflicht umsetzen.
Publiziert: 28.03.2024 um 18:42 Uhr
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Noch sind die Ursachen für das tödliche Busunglück eines Flixbus nahe Leipzig (D) nicht restlos geklärt. Doch bereits jetzt ist klar: Wer angeschnallt war, hatte bessere Überlebenschancen.

In Reisebussen besteht seit 1999 eine Gurtpflicht – im Gegensatz zu Bussen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr. Die Reisebusse verfügen über mindestens einen Beckengurt, immer öfter auch über einen Dreipunktgurt, der über die Schulter reicht. Sie sollen Passagiere in Geradeausrichtung halten, sodass bei einem Unfall die vorangestellte Sitzgruppe den Passagier auffängt und dieser nicht durch den Bus oder aus diesem hinausgeschleudert wird.

Im Auto schnallen wir uns heute automatisch an. In Flugzeugen oder Reisebussen tun das viele nicht. Welche Verantwortung hat das Busreiseunternehmen?

In Reisebussen gilt seit 1999 eine Gurtpflicht.
Foto: Shutterstock
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Keine Pflicht für Begleitpersonal im Bus

Gegenüber Blick erklärt Patrick Nussbaumer (55), Chef des Reisebusunternehmens Eurobus aus Windisch AG: «Das Fahrpersonal hat eine Informationspflicht.» Entweder informieren die Fahrer ihre Passagiere vor jeder Abfahrt über die Gurtpflicht, oder es wird – wie in Flugzeugen – ein Sicherheitsvideo gezeigt. Ausserdem gibt es Hinweisschilder zur Gurtpflicht in den Bussen.

Der Chauffeur kontrolliert aber nicht persönlich, ob die Passagiere angeschnallt sind. «In Bussen gibt es keine Pflicht für Begleitpersonal, wie in Flugzeugen», so Nussbaumer. Steht der Bus, gilt keine Gurtpflicht. Fährt der Bus, kann der Chauffeur nicht kontrollieren. «Der Passagier ist verantwortlich für das Anlegen des Gurtes», hält Nussbaumer fest.

Laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) muss der Chauffeur lediglich persönlich sicherstellen, dass Kinder unter 12 Jahren ordnungsgemäss gesichert sind.

Kommt es zu einem Unfall, steht die Haftungsfrage im Raum. Polizei und Behörden prüfen, ob das Busunternehmen klare Hinweise auf die Gurtpflicht gab. «Deshalb halten wir das auch genau ein», sagt Nussbaumer. Das sei bei den Schweizer Reisebusunternehmen Standard.

Ein Restrisiko bleibt

In Flugzeugen gilt heute, dass Passagiere stets angeschnallt sein sollten. Wenn das Anschnallzeichen leuchtet, ist dies obligatorisch und auch der Toilettengang untersagt.

Im Reisebus gibt es keine Anschnallzeichen und auch keine elektronischen Systeme, die wie im Privatauto dem Fahrer signalisieren, wer nicht angeschnallt ist. Ausserdem steht es jedem Reisenden frei, die Toilette im Bus jederzeit zu benutzen. Kommt es just dann zum Unfall, ist das Busunternehmen aber nicht haftbar.

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