Kind und Karriere
Wie der berufliche Wiedereinstieg als Mami gelingt

Kind und Karriere zu vereinen, ist für frisch gebackene Mütter nicht leicht. Die folgenden Beispiele zeigen, wie es mit dem Berufswiedereinstieg klappt.
Publiziert: 11.08.2024 um 10:10 Uhr
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Aktualisiert: 11.08.2024 um 13:14 Uhr
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Hanneke Spinatsch
Gitta Limacher und Hanneke Spinatsch
Beobachter

Ida Frei findet die 14 Wochen des bezahlten Mutterschaftsurlaubs viel zu kurz. Sie überlegt, die arbeitsfreie Zeit zu verlängern oder gar unbezahlten Urlaub zu nehmen. Hat sie einen Anspruch darauf? 

Der vom Staat via Erwerbsersatzordnung bezahlte Mutterschaftsurlaub beträgt höchstens 14 Wochen. Ida Frei kann diesen jedoch um zwei Wochen auf 16 Wochen verlängern. In der Regel sind diese zusätzlichen zwei Wochen allerdings unbezahlt, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde. Das Okay für die Verlängerung braucht sie aber vom Arbeitgeber trotzdem nicht. Während der 16 Wochen des Mutterschaftsurlaubs ist Ida Frei zudem vor einer Kündigung geschützt.

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Ansonsten hat Ida Frei die Möglichkeit, individuell einen unbezahlten Urlaub mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Vorausgesetzt ihr Arbeitsvertrag oder ein Gesamtarbeitsvertrag sieht hier nicht bereits eine Lösung vor.

Kind und Karriere unter einen Hut zu bringen, ist nicht einfach.
Foto: Shutterstock
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Die junge Mutter und ihr Chef haben sich geeinigt: Sie bleibt nach der Geburt neun Monate zu Hause. Welche Versicherungen braucht sie während des unbezahlten Urlaubs? 

Während des bezahlten Mutterschaftsurlaubs läuft das Arbeitsverhältnis wie gehabt weiter, also auch die damit verknüpften Versicherungen. Für den unbezahlten Urlaub muss sich Ida Frei aber rechtzeitig um einen Versicherungsschutz kümmern.

Das muss sie beachten:

  • Die Unfallversicherung über den Arbeitgeber läuft 31 Tage weiter. Bis zum Ablauf dieser Nachdeckungsfrist kann man sie mit einer Abredeversicherung um maximal sechs Monate verlängern.
  • Falls Freis Betrieb eine Krankentaggeldversicherung hat, sollte sie abklären, wie es um den Versicherungsschutz während ihrer Abwesenheit steht. Die Konditionen der Versicherungen sind sehr unterschiedlich.
  • Bei der Pensionskasse empfiehlt sich eine freiwillige Versicherung für die Risiken Invalidität und Tod. Das Alterssparen hingegen kann Frei getrost unterbrechen; das wird sie später kaum merken. Wenn ihre Pensionskasse diese Variante nicht anbietet, kann sie sich an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG wenden.
  • Für AHV und IV gibt es dagegen keine Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung, eventuell aber eine Pflicht. Da Ida Frei in diesem Jahr wegen des unbezahlten Urlaubs weniger als neun Monate in einem Anstellungsverhältnis steht und unverheiratet ist, muss sie sich bei der AHV als Nichterwerbstätige anmelden. Sie kann Ende Jahr den Lohnausweis einreichen. Die Ausgleichskasse prüft individuell, ob sie noch Beiträge draufzahlen muss. Es genügt nämlich entgegen der landläufigen Meinung nicht, nur den Mindestbeitrag einzuzahlen.

Der Mann von Ines Bauer hat seit der Geburt des Kindes einen Papitag pro Woche. An diesem Tag würde sie gern vor Ablauf des Mutterschaftsurlaubs arbeiten. Was muss sie beachten? 

Für die ersten acht Wochen nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot; danach darf sie wieder arbeiten. Sobald sie dies tut, verliert sie aber ihre Ansprüche auf Mutterschaftsentschädigung – und zwar unabhängig von Beschäftigungsgrad und -dauer.

Tanja Gerber erhält während des unbezahlten Urlaubs die Kündigung wegen einer Umstrukturierung. Wie sieht es mit der Kündigungsfrist aus? 

Der unbezahlte Urlaub ist im Gesetz nirgends geregelt. Die Mehrheit der Juristen ist aber der Ansicht, dass das Arbeitsverhältnis während einer solchen Phase sistiert ist. Dies bedeutet für Tanja Gerber, dass die Kündigungsfrist erst nach Ablauf des unbezahlten Urlaubs zu laufen beginnt.

Isabelle Baumann möchte nach dem Mutterschaftsurlaub ihr Pensum reduzieren. Hat sie ein Recht darauf? 

Nein, das Arbeitspensum ist reine Verhandlungssache. Wenn ihr der Chef nicht entgegenkommt, gilt der alte Arbeitsvertrag weiter. Sie muss kündigen, wenn sie nicht mehr im bisherigen Umfang weiterarbeiten will.

Nach der Geburt ihrer Tochter hat Baumann den Job gekündigt. Wird sie nun mit Einstelltagen ohne Arbeitslosentaggeld bestraft? 

Nein. Nur wer ohne neuen Vertrag eine zumutbare Arbeitsstelle aufgibt, erhält Einstelltage. Das gilt aber nicht für frischgebackene Mütter, die wegen des Kindes ihre bisherige Vollzeitstelle aufgeben und eine Teilzeitstelle suchen. Dass ihr Chef sie nur Vollzeit oder gar nicht beschäftigen will, hat Baumann nicht zu verantworten.

Sabine Bach will nach der Geburt des Kindes nicht mehr Vollzeit arbeiten. Kann sie sich durch Arbeitslosigkeit einen längeren bezahlten Mutterschaftsurlaub «erschleichen»? 

Das ist nicht die Idee. Wer Arbeitslosengeld beziehen will, muss sich nicht nur ausreichend bewerben, sondern auch bereit und in der Lage sein, eine neue Stelle anzunehmen. Wie Bach die Kinderbetreuung regelt, ist ihr überlassen und wird nicht schon zu Beginn der Arbeitslosigkeit kontrolliert. Wenn die Arbeitslosenversicherung später aber daran zweifelt, dass sie ihr Kind einer Drittperson anvertrauen würde, kann die Behörde einen Obhutsnachweis verlangen. Solche Zweifel können auftreten, wenn sich die Mutter etwa zu wenig bewirbt oder eine zumutbare Stelle ablehnt.

Nach der Erziehungspause will Lena Meier, deren Söhne zwei und viereinhalb Jahre alt sind, wieder Teilzeit arbeiten. Sie war noch nie arbeitslos. Erhält sie Arbeitslosengeld? 

Für den Bezug von Arbeitslosengeld gibt es Bedingungen. Unter anderem muss die arbeitslose Person während zweier Jahre vor der RAV-Anmeldung mindestens zwölf Monate gearbeitet haben. Diese zwei Jahre nennt man Rahmenfrist – sie wird im Fall von Erziehungszeiten verlängert. Für das erste Kind um weitere zwei Jahre, für das zweite Kind um den Altersabstand zum ersten, höchstens aber um weitere zwei Jahre.

Die zweifache Mutter Lena Meier hat also eine Rahmenfrist von sechs Jahren. Da sie in dieser Zeit genug gearbeitet hat, hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Sarah Müller hat erfahren, dass man als Mutter das Recht auf bezahlte Stillpausen hat. Gilt dies auch für das Abpumpen der Muttermilch? 

Ja. Mütter haben im ersten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf bezahlte Zeit für das Stillen oder das Abpumpen in einem separaten Raum mit Liegemöglichkeit:

  • bei täglicher Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden: mindestens 30 Minuten;
  • bei täglicher Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden: mindestens 60 Minuten;
  • bei täglicher Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden: mindestens 90 Minuten.

Anna Huber bezieht nach dem Mutterschaftsurlaub drei Monate unbezahlten Urlaub. Wie sieht es anschliessend mit ihrem Ferienanspruch aus? 

Während des Mutterschaftsurlaubs hat Huber denselben Ferienanspruch wie bei normaler Arbeit. Doch während des unbezahlten Urlaubs wächst das Ferienguthaben nicht.

Und wie sieht es mit dem 13. Monatslohn aus? Wird dieser gekürzt? 

Nein, der gesetzliche Mutterschaftsurlaub führt nicht zu einer Kürzung. In der Zeit des unbezahlten Urlaubs bestand jedoch kein Lohnanspruch – und damit auch kein Anspruch auf den 13. Monatslohn.

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