Umgang mit Baupfusch
So können sich Mieter bei Mängeln wehren

Was tun, wenn man in seiner Wohnung Baumängel feststellt? Der Mieterinnen- und Mieterverband gibt Tipps, wie man an sein Geld kommt.
Publiziert: 15.04.2024 um 20:08 Uhr
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Aktualisiert: 16.04.2024 um 13:13 Uhr
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Sarah FrattaroliStv. Wirtschaftschefin

Mitten im Winter streikt die Heizung, im Bad breitet sich Schimmel aus oder im Keller fleucht das Ungeziefer: Wenn eine Mietwohnung einen Mangel aufweist, muss der Eigentümer aktiv werden. Doch immer wieder müssen Mieterinnen und Mieter gehörig Druck aufsetzen, um Bewegung in die Sache zu bringen. Etwa bei einer Neubausiedlung in Regensdorf ZH: Beim Einzug der Bewohner fehlen Türklinken und Fenstergriffe, in die Keller dringt Wasser ein und in den Leitungen lauern gefährliche Legionellen-Bakterien, wie Blick berichtete. Die Zustände halten seit Monaten an, Besserung ist nicht in Sicht.

Ein Einzelfall ist die Neubausiedlung voller Mängel in Regensdorf nicht, heisst es beim Mieterinnen- und Mieterverband (MV). Rund ein Drittel aller Anfragen beim MV dreht sich um Mängel. «Legionellen würde ich als schweren Mangel klassieren», schätzt Fabian Gloor (38), Jurist beim Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz. In der Schweiz gibt es keine juristischen Präzedenzfälle, aber gestützt auf Fälle aus Deutschland sagt Gloor: «Den Mieterinnen und Mietern steht eine Mietzinsreduktion von 10 bis 20 Prozent zu.»

In der Überbauung Stockenhof in Regensdorf gibts Ärger.
Foto: Blick
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Um die Mietzinsreduktion zu erwirken, müssen Mieterinnen und Mieter im Falle von Legionellen, Schimmel und anderen Mängeln aktiv werden: «Als Erstes muss man den Mangel dem Vermieter melden, am besten mit einem eingeschriebenen Brief», rät Gloor. «Im Schreiben fordert man die Behebung des Mangels bis zu einer bestimmten Frist sowie eine Mietzinsreduktion.»

Damoklesschwert Rausschmiss

Das Problem: «Solche Mangelrügen führen oft ins Leere», weiss Gloor aus Erfahrung. Wenn der Vermieter nicht auf die Forderung eingeht, kann man sich in nächster Instanz an die Schlichtungsbehörde werden. «Das ist gratis und laienfreundlich», so Gloor.

Als zusätzliches Druckmittel kann man bei der Schlichtungsbehörde den Mietzins hinterlegen. Damit bezahlt man seine Miete der Schlichtungsbehörde statt dem Vermieter. Die Behörde behält die Miete ein, bis der Mangel behoben ist.

«Auf keinen Fall sollte man eigenmächtig die Miete nur noch reduziert oder gar nicht mehr bezahlen», warnt Gloor. Denn damit gerät man in Zahlungsverzug – und riskiert im schlimmsten Fall den Rausschmiss.

Die Wohnung zu verlieren, schreckt viele Mieter ab. Ebenso der Aufwand, sich zu wehren. Schade, findet Gloor: «Die Leute sind gehemmt, ihre Rechte einzufordern.»

Dabei geht es mitunter um viel Geld: Mietzinsreduktionen können nämlich auch rückwirkend gelten gemacht werden – bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermieter vom Mangel erfuhr. In der mangelhaften Neubausiedlung in Regensdorf leben die Mieter seit mehreren Monaten mit Legionellen. Bei 275 Mietwohnungen und 130 Alterswohnungen in der betroffenen Überbauung geht es für die Vermieterin wohl um Zehntausende von Franken.

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