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Während Kleinsparer darben müssen
Beamte erhalten besseren Zins!

Die Zeiten für Kleinsparer sind hart. Banken zahlen auf die Vermögen so wenig Zins wie noch nie. Es gibt aber auch einige Glückliche: Beamte von St. Gallen, Bern oder des Bundes profitieren von schönen Spezial-Konditionen. Pöstler etwa sind von Negativzinsen befreit.
Publiziert: 19.12.2019 um 00:24 Uhr
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Aktualisiert: 19.12.2019 um 07:35 Uhr
St. Gallen gewährt seinen Beamten die Möglichkeit, bei der Stadt ein Anlagekonto zu eröffnen und von 0,50 Prozent Zinsen zu profitieren.
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Noël Brühlmann

Bislang traf es nur die wirklich Reichen. Doch jetzt droht der Strafzins-Hammer auch dem Mittelstand. Es scheint nur eine Frage der Zeit, bis Banken Minuszinsen auf die Barvermögen von Kleinsparern abwälzen. Keinen Zins mehr auf ein Sparkonto gibts bei der UBS. Und Postfinance sowie Kantonalbanken wie die Zürcher ZKB haben bereits «Strafzins-Warnschüsse» abgefeuert.

Damit nicht genug: Gestern kündigte Thomas Jordan (56), Präsident der Schweizerischen Nationalbank, im BLICK noch extremere Negativzinsen an – wenn nötig.

Doch nicht alle Sparer blasen Trübsal! Angestellte des Bundes oder der Städte St. Gallen und Bern stehen besser da als ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger. Denn sie haben die Möglichkeit, bei ihrem Arbeitgeber ein Anlagekonto zu eröffnen. Die Städte spielen Bank – mit so hohen Zinsen, wie sie schweizweit momentan sonst niemand bezahlt.

St. Galler Angestellte profitieren

0,5 Prozent. So viel Zins zahlt die Stadt St. Gallen auf Anlagekonten von Angestellten. Im Vergleich: Sparkunden der St. Galler Kantonalbank erhalten lediglich noch läppische 0,025 Prozent Zins für ihre Sparguthaben. Das ist 20-mal weniger als für Beamte der Kantonshauptstadt. Oder das 10-Fache des empfohlenen Zinssatzes von Raiffeisen Schweiz.

In den 70er-Jahren habe die Stadt Mühe gehabt, genügend Geld auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen, sagt der St. Galler Finanzchef Michael Urech (55) zu BLICK. «Die Stadt suchte nach Alternativen – und fand sie mit dem Anlageangebot für Angestellte.» Mit Erfolg: «Wir können damit bis heute einen Teil des Fremdkapitals beschaffen. Und das erst noch günstiger, als dies auf dem Kapitalmarkt der Fall wäre.»

«Keine Belastung für Steuerzahler»

Werden so nicht Steuergelder verbraten, nur um den Beamten das Leben zu versüssen? Urech bestreitet dies vehement. Das System lohne sich für die Allgemeinheit, hat er berechnet. «Die Angestellten bekommen den Zins als Goodie. Und die Stadt muss im Gegenzug weniger Steuergelder für die Geldbeschaffung aufwenden.»

59 Millionen Franken Vermögen verwaltet die Gallusstadt auf diese Art und Weise. Die Gelder verteilen sich auf 487 Konten. Die mittlere Zinsgutschrift in einem Jahr: ein schöner Batzen von 605 Franken pro Konto.

Die Stadt Bern zahlt noch mehr

Andere Städte, etwa Zürich, Chur oder Winterthur ZH, verwöhnen ihre Angestellten nicht auf diese Art und Weise.

Bern dagegen schon: Dort profitieren die Beamten sogar von noch höheren Zinsen. «0,542 Prozent gibt es für Stadtangestellte auf Vermögen von bis zu 150'000 Franken», präzisiert Daniel Schaffner (62), Finanzverwalter der Stadt. Auch bis 500'000 Franken werden immer noch 0,292 Prozent Zins bezahlt. Die Vermögen von mehr als einer halben Million bleiben von Negativzinsen verschont – Zinsgutschriften gibt es hier allerdings dann keine mehr.

Angestellte des Bundes haben noch was von ihrem Ersparten. Sie können ihr Geld in die Sparkasse Bundespersonal (SKB) einzahlen. Hier gibts 0,05 Prozent Zins. 22'000 solche Konten hat der Bund. Und damit ein angelegtes Vermögen von 2,7 Milliarden Franken. Dieses Geld dient zur Finanzierung des Bundeshaushalts.

Pöstler sind von Negativzinsen befreit

Doch nicht nur die Verwaltung, sondern auch Staatsbetriebe bieten ihren Angestellten ähnliche Sparverzinsungen. Zum Beispiel die SBB und die Post. Deren Mitarbeitende haben die Option, ein Anlagekonto beim jeweiligen Betrieb zu eröffnen.

Post-Angestellte bekommen 0,25 Prozent Zins, wenn sie ein Konto bei der Postfinance eröffnen. Das ist zehn Mal so viel, wie normalen Kleinsparern bei der Finanztochter des gelben Riesen zugestanden wird. Und: Die Pöstler sind völlig von Negativzinsen befreit! Tausende Kunden hingegen müssen bereits ab 250'000 Franken Barvermögen draufzahlen.

Auch die Bundesbahnen verfolgen eine ähnliche Strategie. Sie zahlen eigenen Angestellten 0,30 Prozent Zinsen – auf Vermögen von bis zu 250'000 Franken. Darüber erhalten sie keinen Zins mehr. Das SBB-Angebot an ihre Mitarbeiter ist nichts Neues. Bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts profitieren die Bähnler von tollen Zinsen der SBB-Personalkasse.

So profitieren die Bundesbeamten

Ein sicherer Lohn und unkündbar: Der Beamtenstatus war für Schweizer Bundesangestellte der berühmte Sechser im Lotto. Nur dass dieser öfter vorkam als ein Lottogewinn.

Doch 2002 war Schluss. Das Bundespersonalgesetz wurde eingeführt, der Beamtenstatus war Geschichte. Dennoch geniessen die 38'223 Angestellten der Bundesverwaltung einige Vorzüge. Zum Beispiel wenn es um die Kündigung geht. Im Gegensatz zu den Verträgen in der Wirtschaft braucht es dafür einen «sachlich hinreichenden Grund», sagt Anand Jagtap, Mediensprecher des Eidgenössischen Personalamts.

Die Kündigungsfristen sind bei der Bundesverwaltung jeweils einen Monat länger als in der Privatwirtschaft. «Dies kann sich aber auch zu Ungunsten der Angestellten auswirken», gibt Jagtap zu bedenken. «Sie sind länger an den alten Arbeitgeber gebunden, wenn sie kündigen.»

Dazu bekommen die ehemaligen Beamten auch viele Zusatzleistungen, sogenannte Fringe Benefits. Das Halbtax gibt es kostenlos; wer ein Generalabonnement der SBB will, zahlt 15 Prozent weniger. Dazu kommen Sonderkonditionen bei Fitnesscentern, Fahrzeugmieten oder Sportartikeln. Diese seien jedoch von den jeweiligen Anbietern finanziert. «Die Bundesverwaltung zahlt nichts daran.»

Ein sicherer Lohn und unkündbar: Der Beamtenstatus war für Schweizer Bundesangestellte der berühmte Sechser im Lotto. Nur dass dieser öfter vorkam als ein Lottogewinn.

Doch 2002 war Schluss. Das Bundespersonalgesetz wurde eingeführt, der Beamtenstatus war Geschichte. Dennoch geniessen die 38'223 Angestellten der Bundesverwaltung einige Vorzüge. Zum Beispiel wenn es um die Kündigung geht. Im Gegensatz zu den Verträgen in der Wirtschaft braucht es dafür einen «sachlich hinreichenden Grund», sagt Anand Jagtap, Mediensprecher des Eidgenössischen Personalamts.

Die Kündigungsfristen sind bei der Bundesverwaltung jeweils einen Monat länger als in der Privatwirtschaft. «Dies kann sich aber auch zu Ungunsten der Angestellten auswirken», gibt Jagtap zu bedenken. «Sie sind länger an den alten Arbeitgeber gebunden, wenn sie kündigen.»

Dazu bekommen die ehemaligen Beamten auch viele Zusatzleistungen, sogenannte Fringe Benefits. Das Halbtax gibt es kostenlos; wer ein Generalabonnement der SBB will, zahlt 15 Prozent weniger. Dazu kommen Sonderkonditionen bei Fitnesscentern, Fahrzeugmieten oder Sportartikeln. Diese seien jedoch von den jeweiligen Anbietern finanziert. «Die Bundesverwaltung zahlt nichts daran.»

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