Pass auf vor dieser Steuer!
Kosten-Hammer beim Hausverkauf – der Staat verdient mit

Immobilien sind deutlich mehr wert als noch vor ein paar Jahren. Beim Verkauf winkt also ein satter Gewinn. Ein nicht zu unterschätzender Anteil geht aber direkt an den Staat.
Publiziert: 13.01.2024 um 16:33 Uhr
|
Aktualisiert: 13.01.2024 um 22:06 Uhr
Wie viel bekommt eigentlich der Staat, wenn du dein Eigenheim verkaufst?
Foto: IMAGO/IlluPics
1/5

Wechselt ein Grundstück den Besitzer, verdient daran nicht nur der Verkäufer, sondern auch der Staat. Die Grundstückgewinnsteuer ist eine nicht zu unterschätzende Einnahmequelle der öffentlichen Hand. 

Ein Beispiel: Jemand kaufte zum Jahresbeginn 2010 ein Haus im Kanton St. Gallen und verkauft es diesen Januar wieder. Der Gewinn: 400'000 Franken. Die Grundstückgewinnsteuer hat es mit 125'000 Franken jedoch ordentlich in sich. 

Viele Haus- und Landbesitzer sind sich dieser Steuer gar nicht im Detail bewusst, schreibt «Finanz und Wirtschaft». Da Immobilien in den letzten Jahren wertvoller geworden sind, winkt bei vielen Verkäufen ein satter Gewinn. Dabei verdient auch der Staat ordentlich mit. Aber wie funktioniert die Steuer genau?

Renovationen zählen auch

Besteuert wird der Wertzuwachs eines Hauses – also die Differenz der Anlagekosten und des Verkaufspreises. Die Anlagekosten müssen allerdings näher definiert werden. Als Eigentümer darf man auch das Geld, das man in die Immobilie gesteckt hat, zu den Anlagekosten dazurechnen. Also beispielsweise Renovationen, aber auch Gebühren für Markler oder Inserate. Damit wird die Differenz zwischen Anlagekosten und Verkaufspreis kleiner – und wirkt damit als Steuerabzug. 

Wenn jemand jedoch schon länger in der Immobilie wohnt, ist der Anfangswert gar nicht mehr so einfach zu bestimmen. Wer länger als zwanzig Jahre im Haus wohnt, kann wählen: Für die Anlagekosten kann entweder der anfängliche Wert oder die Kategorie des Steueramts verwendet werden. Tendenziell fährt man mit dem zweiteren besser, heisst es im Artikel weiter. 

Steuer über Haltedauer beeinflussen

Je höher der Gewinn beim Verkauf der Liegenschaft ist – desto höher ist auch die Grundstückgewinnsteuer. Was ebenfalls eine grosse Rolle spielt, ist, wie lang man die Liegenschaft besessen hat. Denn die Steuer lässt sich über die Haltedauer reduzieren.

Im Kanton Zürich reduziert sich die Grundstückgewinnsteuer um 5 Prozent, wenn seit dem Kauf fünf Jahre vergangen sind. Ist die Liegenschaft bereits seit 20 Jahren im Besitz, reduziert sich die Steuer im Kanton Zürich um 50 Prozent. Dabei unterscheiden sich die Steuersätze von Kanton zu Kanton. Online bieten die Verwaltungen deshalb Steuerrechner an. 

Mit dem Steueramt Kontakt aufzunehmen, kann sich ebenfalls lohnen: Denn die Grundstückgewinnsteuer kann aufgeschoben werden. Aber Achtung – in den meisten Fällen wird sie dann doch irgendwann eingefordert. Wer sich aber bereits im Vorhinein gut informiert, kann immerhin etwas Einfluss auf die Höhe der Steuer nehmen. (kae)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.