Sie hatte einen berühmten Vorbesitzer
Diese Luxus-Villa in Küsnacht ZH kostet über 20 Millionen

Das Anwesen des legendären Personalvermittlers Egon Zehnder steht zum Verkauf. Der Preis ist hoch. Die Seesicht aber top. Wird die Villa gar abgerissen?
Publiziert: 06.06.2023 um 19:34 Uhr
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Patrik BergerRedaktor Wirtschaft

Solche Anwesen kommen nur selten auf den Markt. In Küsnacht ZH steht derzeit ein Anwesen der Superlative zum Verkauf. Hoch über dem Zürichsee. Die Eckdaten haben es in sich: Elfeinhalb Zimmer, eine prächtige Seesicht. Das Grundstück ist über 3600 Quadratmeter gross. Die Wohnfläche: 450 Quadratmeter. Entsprechend der Preis, den der Makler ausruft: 20 Millionen Franken oder mehr.

Das Anwesen verfügt über eine grosszügige Auffahrt für Autos, eine Garage mit Platz für vier Autos. Dazu einen grossen Swimmingpool, einen eigenen Weinkeller. Sowie ein Gartenhaus und einen grossen Park, wie die «Zürichsee-Zeitung» schreibt. Die Villa zeichne sich mit einer «aussergewöhnlichen Privatsphäre» aus, wie es im Inserat des Maklers Claude Ginesta (51) steht.

Wird Villa abgerissen?

Das Haus mit Baujahr 1938 gehörte zuletzt Egon Zehnder (†91), einem der ersten, prominentesten Headhuntern des Landes. 2021 ist er verstorben. Sein Markenzeichen: Er arbeitete nie auf Provisionsbasis. Sondern hat immer einen Fixpreis für die Vermittlung einer Führungskraft verlangt. 18 Monate nach seinem Tod steht die Villa nun zum Verkauf.

Das grosszügige Anwesen hoch über Küsnacht kostet mindestens 20 Millionen Franken.
Foto: Screenshot Google Maps
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Muss man neben den mindestens 20 Millionen Franken noch Geld investieren? Die Liegenschaft sei gut unterhalten. Der Innenausbau habe aber «eine Auffrischung verdient», heisst es in der Annonce. Man könne die Unterkunft individuell renovieren oder erweitern. Oder «einen Ersatzneubau» ins Auge fassen. Das würde nicht erstaunen, wenn man sich die edlen, neuen Villen in der Nachbarschaft anschaut.

Personalvermittler Egon Zehnder war zeitlebens ein streitbarer Zeitgenosse. 1982 hat die Post entschieden, dass Hauseigentümer ihren Briefkasten an die Strasse verlegen mussten. Das liess er sich nicht gefallen. Er weigerte sich, seinen Briefkasten um 30 Meter zu verlegen. Und zog den Fall bis vor Bundesgericht. Ohne Erfolg.


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